Rechtsprechung
   BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98   

Geknicktes Zeugnis

§§ 630, 126 BGB

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeugnis - Form - Unterschrift

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Arbeitszeugnis - Form - Unterschrift

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Das "geknickte" Zeugnis

  • Betriebs-Berater

    Das "geknickte" Zeugnis

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Das "geknickte" Zeugnis

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Zeugnisform

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei mehrfach gefaltetem Arbeitszeugnis kein Anspruch auf ein neues - Zeungis muss nicht in Versandtasche DIN A 4 mit gesteiftem Rücken versandt werden

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Entscheidungsanmerkung)

    Das geknickte Arbeitszeugnis

Verfahrensgang

  • ArbG Kassel, 25.02.1998 - 1 Ca 362/97
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 1060
  • BB 1999, 2143
  • BB 2000, 411
  • NZA 2000, 257
  • DB 2000, 282
  • DB 1999, 2011
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Wird zitiert von ... (9)  

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00  

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    "Falsch" ist ein Zeugnis auch dann, wenn es Merkmale enthält, die den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen und denen entnommen werden muß, der Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen, der Arbeitnehmer werde in Wahrheit anders beurteilt, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22 mwN).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 392/00  

    Arbeitszeugnis

    Ist der Arbeitnehmer direkt der Geschäftsleitung unterstellt gewesen, so ist das Zeugnis von einem Mitglied der Geschäftsleitung auszustellen, das auf seine Position als Mitglied der Geschäftsleitung hinweisen muß (Bestätigung und Fortführung von BAG 16. November 1995 - 8 AZR 983/94 - EzA BGB § 630 Nr. 20; 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22).

    In einem solchen Fall sind aber das Vertretungsverhältnis und die Funktion des Unterzeichners anzugeben, weil die Person und der Rang des Unterzeichnenden Aufschluß über die Wertschätzung des Arbeitnehmers und die Kompetenz des Ausstellers zur Beurteilung des Arbeitnehmers und damit über die Richtigkeit der im Zeugnis getroffenen Aussagen gibt (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22).

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07  

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Mit seiner Unterschrift machte sich der gesetzliche Vertreter der früheren Arbeitgeberin den entworfenen Zeugnisinhalt für die Gesellschaft zu Eigen, ohne sich erkennbar von ihm zu distanzieren (zu dem Problem der Distanzierung Senat 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - Rn. 17 und 31, AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22).
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  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 507/04  

    Zeugnis - Unterschrift - Ausschlussfrist - Verwirkung

    Fachliche Zuständigkeit und Rang in der Hierarchie geben Aufschluss über die Kompetenz des Ausstellers und ermöglichen dem Zeugnisleser eine Einschätzung der Richtigkeit der im Zeugnis zur Beurteilung des Arbeitnehmers getroffenen Aussagen (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01  

    Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als

    "Falsch" ist ein Zeugnis auch dann, wenn es Merkmale enthält, die den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen und denen entnommen werden muss, der Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen, der Arbeitnehmer werde in Wahrheit anders beurteilt, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt (vgl. BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 893/98 - AP Nr. 23 zu § 630 BGB).
  • LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05  
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  • LAG Hamburg, 20.10.2003 - 8 Ta 6/03  
    Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur inhaltlich, sondern auch in seiner äußeren Form korrekt sein (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.1999 - 9 AZR 893/98 - NZA 00, 257), es muss insbesondere auf Firmenpapier geschrieben werden, sofern der Arbeitgeber allgemein solches Papier verwendet (BAG, Urt. v. 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 - NJW 93, 2197).
  • BAG, 04.10.2005 - 19 AZR 507/04  
    Fachliche Zuständigkeit und Rang in der Hierarchie geben Aufschluss über die Kompetenz des Ausstellers und ermöglichen dem Zeugnisleser eine Einschätzung der Richtigkeit der im Zeugnis zur Beurteilung des Arbeitnehmers getroffenen Aussagen (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22) .
  • ArbG München, 18.08.2010 - 21 Ca 12890/09  

    Zeugnisberichtigung

    Der Wert des Zeugnisses kann dadurch gleichwohl nachhaltig gemindert werden (vgl. Urteil des BAG vom 21.9.1999 - 9 AZR 893/98).
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