Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00   

Gelegentliche gemeinsame Diebstähle

§§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a StGB, "gefestigter Bandenwille", zu den Voraussetzungen dieses Erfordernisses (Hinweis: aufgegeben durch die Entscheidung des Großen Senats «Bandenbegriff»);

§ 69 StGB, nicht mehr vorliegende Ungeeignetheit, wenn der Täter reuig ist und sich aktiv an der Aufklärung der Straftaten beteiligt (hingegen genügt eine lange Verfahrensdauer als Begründung für das Absehen von der Entziehung nicht)

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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2001, 32
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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00  

    BGH ändert Rechtsprechung zum Bandendiebstahl

    Als Voraussetzung für die Annahme einer Bande bei Zwei-Personen-Verbindungen verlangten zuletzt alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen, wobei ein solcher, auf gewisse Dauer angelegter und verbindlicher Gesamtwille dann angenommen wurde, wenn die Täter ein gemeinsames übergeordnetes Bandeninteresse verfolgt hatten (BGH NStZ 1996, 443; 2001, 32, 33; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01  

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Abweichend von der früheren Rechtsprechung (vgl. nur BGH NStZ 1996, 443; 2001, 32, 33) ist ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" nicht mehr erforderlich.

    Abweichend von der früheren Rechtsprechung (vgl. nur BGH NStZ 1996, 443; 2001, 32, 33) ist ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" nicht mehr erforderlich.

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00  

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Diesbezüglich ist das Verfahren beim Landgericht anhängig geblieben; insoweit besteht für das Revisionsgericht keine Entscheidungsbefugnis (vgl. BGHR StPO § 352 Prüfung 1; BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00 m.w.N.; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
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  • BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 173/06  

    Schutz von Ehe und Familie (Begrenzung nachteiliger Auswirkungen der

    Allein daraus, dass ein, sich etwa aus der Sachverhaltsschilderung ergebender, Umstand nicht ausdrücklich erörtert ist, kann nicht geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (vgl. BGH, DAR 2000, S. 532).
  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 52/05  

    Erschöpfung der Anklage; Zuständigkeit zur teilweisen Einstellung des Verfahrens

    Wäre, wie der Generalbundesanwalt meint, die Anklage nicht erschöpft, so wäre der Senat für die beantragte Verfahrenseinstellung im übrigen nicht zuständig (vgl. BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; BGH NStZ 1993, 551; BGH Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00; Senatsbeschlüsse vom 23. März 2001 - 2 StR 7/01 und vom 31. August 2001 - 2 StR 324/01).
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