Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951   

Gemeindliche Mehrzweckhalle

Lärmbelästigung, Nachbarklage, § 1004 BGB analog, §§ 3, 22 BImSchG

Volltextveröffentlichungen

  • eventlaw.de

    Anwohnerklage gegen Lärmbeeinträchtigungen durch Mehrzweckhalle/Festveranstaltungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 1999, 87
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Wird zitiert von ... (5)  

  • VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683  

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; kommunale Musikschule;

    Wer zwar schon vor der Ansiedlung eines Betriebs in jenem Bereich gewohnt hat, sich aber gegen die Betriebsansiedlung selbst nicht fristgerecht gewehrt hat, ihr vielmehr ausdrücklich zugestimmt hat, dessen Schutzwürdigkeit wird mit der Unanfechtbarkeit der Genehmigung und mit der Aufnahme der legalen betrieblichen Nutzung gemindert (vgl. z.B. BVerwG vom 22.6.1990, UPR 1990, 439/441; BayVGH vom 19.3.1997 - Az. 22 B 96.951, bestätigt durch BVerwG vom 28.8.1997 - Az. 7 B 214.97).
  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327  

    Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten

    Zugunsten der Beklagten ist zu berücksichtigen, daß Feiern örtlicher Vereine kraft Herkommens zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehören, so daß sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden als etwa gewerbliche Lärmimmissionen (BayVGH vom 19.3.1997 Az. 22 B 96.951; ebenso VGH BW vom 18.7.1995, VBl BW 1996, 108/109; HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162 ; vgl. auch OVG Nds vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119).
  • VG Freiburg, 13.03.2003 - 4 K 1447/00  

    Baurecht-Lärmimmissionen durch Nutzung eines Fußballstadions

    Hiernach kann jede (Fußball-)Veranstaltung im D.stadion, bei der die Lärmrichtwerte nach § 2 Abs. 2 18. BImSchV entweder wegen besonderer lärmerhöhender Umstände oder (nur) deshalb überschritten werden, weil sie während einer stärker geschützten Tageszeit (Ruhe- oder Nachtzeiten) stattfinden, grundsätzlich als ein Ereignis im Sinne von § 5 Abs. 5 18. BImSchV angesehen werden (ebenso OVG NW, Urt. v. 28.05.1993, NVwZ 1994, 1018; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 19.03.1997 - 22 B 96.951 -).
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  • VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15  

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; gemeindliche Mehrzweckhalle;

    Zwar ist dabei zu berücksichtigen, dass dem Betreiber einer Anlage nicht ohne weiteres gestattet werden kann, die Höchstzahl der nach den genannten Regelwerken zulässigen sog. seltenen Ereignisse auszuschöpfen; ob die Überschreitung des an sich maßgeblichen Immissionswerts durch seltene Störereignisse der Nachbarschaft zumutbar ist, hängt nämlich zusätzlich von wertenden Kriterien ab, etwa denen der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz bzw. der Höhe der Überschreitungen (vgl. BayVGH vom 19.3.1997 - Az. 22 B 96.951 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 31.07.2003 - W 2 E 03.809  
    Zugunsten der Antragsgegnerin ist zu berücksichtigen, dass die Laurenzi -Messe "kraft Herkommens" - nämlich seit ihrer Einrichtung auf diesem Festplatz im Jahr 1951 -, zu den typischen Erscheinungsformen des städtischen Lebens gehört, so dass sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden muss als etwa gewerbliche Lärmimmissionen (BayVGH vom 19.03.1997 Az. 22 B 96.951; ebenso VGH BW vom 18.07.1995, VBlBW 1996, 108/109; HessVGH vom 08.10.1996, GewArch. 1997, 162; vgl. auch OVG Nds. vom 17.05.1995, GewArch. 1996, 117/119).
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