Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81 |
Geplanter Gefängnisausbruch
Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage eines Tatbeitrags, der rechtlich lediglich als Beihilfe zu einem Verbrechen zu werten ist, in diesem Fall auch keine Strafbarkeit nach § 138 Abs. 1 StGB;
§§ 25 Abs. 2, 27 StGB, zur Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe
Volltextveröffentlichungen
- Alpmann Schmidt
StGB §§ 30 II, 138 I
Kurzfassungen/Presse (2)
- DRSP (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1982, 244
- StV 1982, 220
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme
§ 138 StGB gilt nicht für denjenigen, der an der nicht angezeigten Straftat beteiligt ist, für den sie also keine völlig fremde Tat ist (st. Rspr., z.B. BGH NStZ 1982, 244 m. w. Nachw.;… BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2).Zwar hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich ausgeführt, daß nicht nur der Tatbeteiligte, sondern auch derjenige, der "der Beteiligung auch nur verdächtig ist", von § 138 StGB nicht erfaßt wird (so z.B. BGH NJW 1964, 731, 732, insoweit in BGHSt 19, 167 nicht mit abgedruckt; BGH NStZ 1982, 244 ; BGH, Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76).
- BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00
Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und …
Die Zusage eines Tatbeitrags, der rechtlich als Beihilfe zu einem Verbrechen zu werten ist, ist nicht nach § 30 Abs. 2 StGB strafbar (BGH NStZ 1982, 244 und 1993, 138).Die Zusage eines Tatbeitrags, der rechtlich als Beihilfe zu einem Verbrechen zu werten ist, ist jedoch nicht nach § 30 Abs. 2 StGB strafbar (BGH NStZ 1982, 244 und 1993, 138).
- BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09
Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat; …
a) Als tauglicher Täter des § 138 StGB scheide aus, wer an der geplanten Katalogtat als Täter, Anstifter oder Gehilfe - auch durch Unterlassen - beteiligt ist oder straflose Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuert; die Tat müsse eine völlig fremde sein (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167;… BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2, 5; BGH NJW 1964, 731, 732, insoweit in BGHSt 19, 167 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1982, 244; wistra 1992, 348, 349;… vgl. ferner Hanack in LK 12. Aufl. § 138 Rdn. 42 m.w.N.).Auch eine Wahlfeststellung zwischen den Vergehen des § 138 StGB und der strafbaren Beteiligung sei auf Grund mangelnder Vergleichbarkeit beider Verhaltensweisen ausgeschlossen; mithin sei der Angeklagte in dieser Konstellation freizusprechen ( BGHSt 36, 167, 174; 39, 164, 167;… BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 1, 2; BGH MDR/H 1979, 635, 636; NStZ 1982, 244; StV 1988, 202).
- BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09
Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis …
Als tauglicher Täter scheidet danach bereits tatbestandlich aus, wer an der geplanten Katalogtat als Täter, Anstifter oder Gehilfe - auch durch Unterlassen - beteiligt ist oder straflose Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuert; die Tat muss eine völlig fremde sein (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167;… BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2, 5; BGH NJW 1964, 731, 732; BGH NStZ 1982, 244; wistra 1992, 348;… vgl. ferner Hanack in LK StGB 12. Aufl. § 138 Rdn. 42 m.w.N.).Auch eine Wahlfeststellung zwischen den Vergehen des § 138 StGB und der strafbaren Beteiligung scheidet auf Grund mangelnder Vergleichbarkeit beider Verhaltensweisen aus; der Angeklagte ist in dieser Konstellation demnach freizusprechen (BGHSt 36, 167, 174 [3 StR 453/88]; 39, 164, 167, [1 StR 21/93];… BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 1 [1 StR 382/87], 2 [5 StR 276/86]; BGH bei Holtz MDR 1979, 635, 636 [1 StR 481/78]; BGH NStZ 1982, 244 [ 3 StR 437/81 - nicht tragend]; BGH StV 1988, 202 [5 StR 521/87]; MDR 1993, 785, 786 [1 StR 21/93]).
- LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10 Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hät-te reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.
- BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88 »... Eine Verabredung [i. S. des § 30 Abs. 2 StGB] liegt nur vor, wenn sich die Übereinkunft der Beteiligten auf eine mittäterschaftliche Begehung richtet - das Versprechen einer Beihilfe genügt nicht (BGH, NStZ 1982, 244 ..).
- OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93 Beihilfe zu der nach § 30 StGB strafbaren versuchten Anstiftung zu einem Verbrechen oder der Verabredung eines Verbrechens ist straflos (vgl. BGHSt 14, 156; BGH, in NStZ 1982, 244 und 462;… LK-Trändle, StGB , 10. Aufl., § 30 Rdn. 47;… Dreher/Tröndle, StGB , 45. Aufl., § 30 Rdn.14;… Schönke/Schröder-Cramer, StGB , 24. Aufl., § 30 Rdn. 34).
- BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97
Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie …
a) Entgegen der Annahme des Landgerichts war der Angeklagte hier nicht gemäß § 138 Abs. 1 StGB zur Anzeige der geplanten Entführung verpflichtet, denn nicht nur Täter und Teilnehmer der geplanten Tat sind hiervon befreit, sondern auch derjenige, der lediglich Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuert (BGH NStZ 1982, 244 m.w.Nachw.;… Tröndle, StGB 48. Aufl. § 138 Rdn. 12). - BGH, 26.06.2007 - 4 StR 115/07
Verabredung der Begehung eines Verbrechens (Herbeiführen einer …
§ 30 Abs. 2 StGB stellt aber nur die Einigung, an der Begehung eines Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken, unter Strafe, nicht die Zusage, sich lediglich als Gehilfe zu beteiligen (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1982, 244; 1993, 137f.; NStZ-RR 2002, 74f.; jeweils mit weiteren Nachweisen).". - BGH, 09.03.2010 - 3 ARs 3/10
Anfrageverfahren; Nichtanzeige geplanter Straftaten; Beihilfe zum Mord; …
Vielmehr setzt eine Strafbarkeit nach § 138 StGB voraus, dass die nicht angezeigte Katalogtat eine vollkommen fremde Tat ist (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167; BGH NStZ 1982, 244). - BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
- BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87
- BGH, 09.03.2010 - 5 StR 464/09
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