Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2000 - 3 StR 371/00 |
Geschädigte Handelsgesellschaften
Juristische Personen sind keine "Menschen" iSv § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB, Analogieverbot, überschießende Innentendenz
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 266 Abs. 3 Nr. 2 StGB
Regelbeispiel; Besonders schwerer Fall des Betrugs nach § 266 Abs. 3 Nr. 2 StGB; Wirtschaftliche Not; Mensch; Juristische Person - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2
Besonders schwerer Fall des Betruges - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2001, 319
- StV 2001, 110
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
Betrug (besonders schwerer Fall bei der Gewerbsmäßigkeit: Zahlungen an einen …
Besteht diese Absicht, so kann schon die erste Tat als besonders schwerer Fall eingestuft werden (BGH, Beschluss vom 9. November 2000 - 3 StR 371/00).
