Rechtsprechung
| BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76 |
Gescheiterter Absatz
§ 259, Absatzhilfe StGB, kein Absatzerfolg
Volltextveröffentlichungen (2)
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StGB § 1975 § 259
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 26, 358
- NJW 1976, 1900
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08
Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe); …
Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob es zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist ( BGHSt 26, 358; NJW 1990, 2897 f; NStZ 1994, 395 f.).Strafgrund der Hehlerei ist es aber, ein Weiterschieben der durch die Vortat erlangten Sache zu verhindern ( BGHSt 26, 358, 360, 363).
Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob es zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist ( BGHSt 26, 358; NJW 1990, 2897 f; NStZ 1994, 395 f.).
Strafgrund der Hehlerei ist es aber, ein Weiterschieben der durch die Vortat erlangten Sache zu verhindern ( BGHSt 26, 358, 360, 363).
- BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort
Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358 ; 27, 45; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455 ; 1989, 319;… in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47).Das entspricht der vom Bundesgerichtshof vorgenommenen Wertung in einem Fall, in dem der Täter es im Einvernehmen mit dem Vortäter übernommen hatte, einen mit gestohlenem Material beladenen Lkw von einer Stadt in die andere zu fahren, wobei es zum Abschluß des Transports und zu einem Verkauf des Diebesgutes nicht kam (vgl. den von A. Mayer in Anm. zu BGHSt 26, 358 in LM StGB 1975 § 259 Nr. 1 mitgeteilten Sachverhalt).
Insoweit begegnet es durchgreifenden Bedenken, daß die Strafkammer Beihilfe der Angeklagten zu dieser Hehlerei (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 33, 44, 49;… BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 2) verneint.
- BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08
Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe …
Der Sache nach ist die Absatzhilfe eine Beihilfe, die wegen der Straflosigkeit der Absatztat des Vortäters zur selbständigen Tat aufgewertet ist ( BGHSt 26, 358, 362).Der Sache nach ist die Absatzhilfe eine Beihilfe, die wegen der Straflosigkeit der Absatztat des Vortäters zur selbständigen Tat aufgewertet ist ( BGHSt 26, 358, 362).
Vielmehr handelte er auch hinsichtlich dieser Zigaretten allein im Interesse und auf Weisung des Angeklagten M. Er leistete insoweit unmittelbar dem Angeklagten M. Hilfe bei dessen (strafbarer) Absatzhilfe zugunsten der polnischen Lieferanten und förderte lediglich mittelbar den (als solchen straflosen) Absatz der polnischen Lieferanten als Vortäter (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 27, 45, 52; 33, 44, 48 f.; BGH wistra 2008, 146, 147; 1999, 180, 181).
- BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98
Voraussetzungen der versuchten Hehlerei
Denn diese Tatbestandsalternativen des § 259 StGB setzen zu ihrer Verwirklichung voraus, daß der Täter im Einverständnis mit einem Vortäter tätig wird, der die abzusetzende Sache durch einen Diebstahl oder eine andere Vermögensstraftat erlangt hat und der wegen Absatzbemühungen nicht als Hehler bestraft werden kann, weil es dabei im Verhältnis zur Vortat lediglich um Verwertungshandlungen geht (vgl. BGHSt 26, 358, 361 f.; 27, 45, 51 f.; 33, 44, 47; BGH StV 1984, 285).Wird ein Absetzer (oder Absatzhelfer), wie dies der Angeklagte nach seiner bisher festgestellten Vorstellung tat, bei seinen Absatzbemühungen unterstützt, liegt nur Beihilfe zur Hehlerei des Absetzers vor (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 27, 45, 52; 33, 44, 48/49;… BGHR StGB § 259 1 Absatzhilfe 2; BGH bei Holtz MDR 1982, 970).
- BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76
Ölgemälde - § 259, Absatz StGB, kein Absatzerfolg
Vollendete Hehlerei in diesen Begehungsformen setzt also nicht voraus, daß es zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist (Anschluß an BGH NJW 1976, 1900; Aufgabe von BGH NJW 1976, 1698).«.Für Hehlerei in der Begehungsform des Absetzenhelfens hat dies der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in dem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen Urteil vom 16. Juni 1976 (3 StR 62/76 = NJW 1976, 1900) entschieden.
- BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht …
a) Das (unselbständige) "Absetzenhelfen" im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB in der Fassung des Art. 19 Nr. 132 EGStGB vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) entspricht einem Ausschnitt aus dem früheren Tatbestand des "Mitwirkens zum Absatz" des § 259 StGB a. F., der auch das "Absetzen" der geltenden Hehlereivorschrift mitumfaßte, d.h. das selbständige Tätigwerden zum Zwecke des Absatzes im Einverständnis mit dem Vortäter und für dessen Rechnung (vgl. BGHSt 26, 358, 360 f; 27, 45, 47, 48, 49).Absetzen und Absetzenhelfen sind als (selbständige und unselbständige) Hilfe bei Absatzbemühungen des Vortäters zu verstehen; vollendete Hehlerei in diesen Tatbestandsformen setzt nicht notwendig voraus, daß der Absatz gelingt (BGHSt 26, 358, 359 f; 27, 45, 47, 50 f.; 29, 239, 242; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; NStZ 1983, 455 ).
- BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware; …
Denn die Tatvarianten des Absetzens und der Absatzhilfe setzen einen Absatzerfolg nicht voraus ( BGHSt 27, 45, 47 ff.; 26, 358, 359 ff.). - BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck
Im Hinblick darauf ist eine sachliche Überprüfung nicht möglich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 387; BGH, Urteile vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74 -, vom 9. März 1976 - 1 StR 702/75 - sowie vom 16. Juni 1976 - 3 StR 62/76 -).Bei der Begehungsform des "Absetzenhelfens", die hier in Betracht kommt, ist die Hehlerei auch dann vollendet, wenn es nicht zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist (BGH NJW 1976, 1900).
- BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80 Unter dieses Tatbestandsmerkmal fällt nach der Neufassung des Tatbestandes durch Art. 161 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 9.März 1974 (BGBl. I 469, 582), die durch § 374 AO 1977 übernommen worden ist, jede unselbständige vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit zum Zwecke des Absatzes, ohne daß es darauf ankommt, ob der Absatz tatsächlich gelungen ist (BGHSt 22, 206 [207]; 26, 358 [359]; 27, 45 [48/49]; BGH NJW 1979, 2621).
- BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79
Rechtswidrigkeit von Straftaten im Rahmen eines Fluchthilfeunternehmens
Die Absatzhilfe besteht in der Unterstützung des Vortäters in dessen Bemühen, die bemäkelte Sache weiterzuschieben (BGHSt 26, 358, 362/363).Sie ist auch dann vollendet, wenn es nicht zu einem Absatzerfolg kommt (BGHSt 26, 358).
- BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche …
- BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
- BGH, 30.08.2007 - 3 StR 200/07
Hehlerei (Absatzhilfe; Hilfe im Vorfeld von Absatzbemühungen).
- BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97
Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der …
- BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der …
- BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98
- BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94
- BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92
- BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90
- KG, 15.09.2003 - 1 Ss 269/03
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