Rechtsprechung
| BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76 |
Gescheiterter Hotelverkauf
§ 812 BGB, Schuldübernahme, Genehmigungsverweigerung, Abwicklung 'im Dreieck'
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 72, 246
- NJW 1979, 157
Wird zitiert von ... (34)
- OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
Veruntreuung öffentlicher Gelder durch einen Beamten: Rückzahlungsanspruch der …
Im Anschluss an diese Ausgangsentscheidung hat der Bundesgerichtshof den mit dem Rechtssatz vom bereicherungsrechtlich relevanten Empfängerhorizont begründeten abstrakten Vertrauensschutz auf weitere Fallkonstellation erstreckt und einen Dissens über den Leistungszweck (bei unterschiedlichen "Zweckvorstellungen") zwischen dem Zuwendenden und dem Zuwendungsempfänger zu Gunsten der Sichtweise des Empfängers entschieden (z. B. BGHZ 58, 184, 188 = NJW 1972, 864; 72, 246, 249 = NJW 1979, 157; 105, 365, 369 = NJW 1989, 900).Eine von der Vorstellung des Empfängers abweichende "Zweckvorstellung" des Zuwendenden soll überhaupt nur dann ganz ausnahmsweise beachtlich sein, wenn der Leistende "unmissverständlich" zum Ausdruck gebracht hat, seiner Zuwendung "eine andere (sc. als die vom Empfänger angenommene) Zweckrichtung ... geben zu wollen" (BGHZ 72, 246, 249 = NJW 1979, 157; ebenso BGHZ 105, 365, 369 f = NJW 1989, 900: die Sicht der beklagten Zessionarin sei "zweifellos", eine abweichende Vorstellung der klagenden Versicherung nicht erkennbar).
Die Alternative zur Lehre vom Empfängerhorizont besteht nicht etwa, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung annimmt (BGHZ 40, 272, 277 f; 72, 246, 248 f; BGH NJW 1974, 1132;… vgl. Lieb, a. a. O. § 812 Rdnr. 91) in der Privilegierung der einseitigen Sicht des Zuwendenden.
- BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01
Kreditrecht - "Scheinanweisung": Zahlender hat Nichtleistungskondiktion
Daß es nach dieser Vorschrift nicht auf die innere Vorstellung des Dritten ankommt, sondern darauf, wie der Zahlungsempfänger sein Verhalten vernünftigerweise verstehen durfte (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 72, 246, 248 f.; 137, 89, 95; BGH, Urteil vom 26. September 1994 - II ZR 166/93, WM 1994, 2286), rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung. - BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des …
Diesem Erfordernis kann auch genügt sein, wenn der Dritte die Leistung mindestens auch für den wahren Schuldner, im übrigen aber auch für sich selbst erbringen wollte (vgl. BGHZ 70, 389, 397; 72, 246, 249; BGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - VII ZR 274/85 - NJW 1986, 2700; BGH…, Urteil vom 26. September 1994 - II ZR 166/93 - aaO.).
- BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02
Verfahrensrecht - Beschränkung der Revisionszulassung
Für die Annahme einer Leistung durch einen Dritten im Sinne von § 267 BGB ist es ausreichend, daß der Leistende jedenfalls auch eine fremde Verbindlichkeit tilgen will (BGHZ 70, 389, 396 f.; 72, 246, 248 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1973 - V ZR 59/72, WM 1974, 199 unter I.). - OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03
Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im …
Die Leistung eines Dritten an den Gläubiger kann nur dann zu einer Befreiung des Schuldners von seiner Verbindlichkeit gemäß § 267 BGB führen, wenn der Dritte mit dem für den Gläubiger erkennbaren Willen leistet, dadurch die Verpflichtung des Schuldners zu erfüllen (BGHZ 43, 1, 11; 46, 319, 325; 72, 246, 248; 75, 299, 303; 137, 89, 95).Ist der Dritte neben dem Schuldner dem Gläubiger zur Leistung verpflichtet, so reicht es aus, wenn sein Wille erkennbar wird, auch für den Schuldner zu leisten (BGHZ 70, 389, 397; 72, 246, 249; 137, 89, 95).
- OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 235/00 Die Berufung weist auch zutreffend darauf hin, dass der vorliegende Fall durchaus mit der Fallgestaltung vergleichbar ist, die der Entscheidung des BGH vom 26.10.1978 (BGHZ 72, 246 ff. = NJW 1979, 157 ff.) zugrunde lag.
Dieser Auffassung, von der das Berufungsgericht in dem vom BGH am 26.10.1978 entschiedenen Falle ausgegangen war, hat der BGH eine klare Absage erteilt (BGHZ 72, 246, 247;… zustimmend MK-Lieb a.a.O. Rn. 131).
Dabei kann dahinstehen, ob dies mit der besonderen Interessenlage im Falle eines Schuldbeitritts (Verstärkung der Rechtsposition des Gläubigers) begründet (so BGHZ 72, 246, 251) oder eine Kondiktion damit verneint wird, dass in einem solchen Falle Zahlungen auf eine bestehende eigene Schuld vorliegen (…so wohl Lorenz in Staudinger, BGB, 13. Auflage, Neubearbeitung 1999, § 812 Rn. 46 a.E.).
- BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83
Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84
Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens; …
"Dritter" im Sinne des § 267 BGB ist nur, wer mit dem Willen leistet, fremde Schuld zu tilgen; es genügt, daß der Dritte die Leistung mindestens auch für den wahren Schuldner erbringen will (BGHZ 46, 319, 325; 72, 246, 249; 75, 299, 303;… Keller in MünchKomm, BGB 2. Aufl. § 267 Rn. 5 m.w.Nachw.).Gehen die Zweckvorstellungen des Zuwendenden und des Empfängers auseinander, ist darauf abzustellen, wie sich bei objektiver Betrachtungsweise die Leistung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers - hier: der Klägerinnen - darstellt (BGHZ 72, 246, 249;… Keller aaO).
- BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93
Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten
Maßgebend ist jedoch nicht der innere Wille des Leistenden, sondern der Umstand, als wessen Leistung sich die Zuwendung bei objektiver Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers darstellt (BGHZ 40, 272, 277 f.; 72, 246, 249;… MüKo/Keller, BGB , 2. Aufl., § 267 Rz. 5;… Palandt/Heinrichs, BGB , 53. Aufl., § 267 Rz. 4).Für den Restbetrag von 45.000,-- DM ist die in § 4 Abs. 2 des - allerdings nichtigen - Abtretungsvertrages getroffene Regelung sowie der Umstand zu berücksichtigen, daß eine in erster Linie vorhandene Absicht, eine eigene Schuld zu tilgen, nicht ausschließt, daß auch der Wille vorhanden sein kann, für den wahren Schuldner zu leisten (vgl. BGHZ 72, 246, 249).
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Schon der früher für Rechtsstreitigkeiten über ungerechtfertigte Bereicherung zuständige VII. Zivilsenat hat in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische Lösung verbietet, daß vielmehr die Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten sind (vgl. BGHZ 50, 227, 229; 58, 184, 187; 61, 289, 292; 66, 363, 364; 67, 75, 77; 72, 246, 250; 87, 393, 396; 89, 376, 378 u.a.). - BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91
Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem …
- BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99
Immobilien - Bereicherungsausgleich bei Rückabwicklung eines nichtigen Kaufs
- OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02
Bauvertrag - Abtretungsverbot setzt sich im Prozeßvergleich nicht fort
- BGH, 12.10.2006 - III ZR 299/05
Gemeinschaftsrecht - Rückforderung unzulässiger Stahlbeihilfe
- BGH, 26.09.1985 - IX ZR 180/84
Zweckbestimmung einer Leistung
- BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
Verfahrensrecht - Neue rechtliche Aspekte in Berufungsverhandlung: Folgen?
- BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78
Arbeitnehmerüberlassung - ungerechtfertigte Bereicherung
- BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen …
- BGH, 14.12.2000 - IX ZR 300/98
Begründung der zu sichernden Hauptschuld durch Übersendung einer …
- BGH, 12.12.1991 - IX ZR 178/91
Bindungswirkung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs
- BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83
Widerrufener Dauerauftrag - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im …
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88
Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines …
- OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 1347/03
Anwendung des § 774 BGB auf eine Bankgarantie auf erstes Anfordern
- BGH, 11.07.1996 - III ZR 7/95
Vereinbarung zwischen dem Direktor eines VEB und dem Rat des Kreises über die …
- VGH Hessen, 20.09.2006 - 11 UE 2545/05
Zahlung der voraussichtlichen Abschleppkosten durch den nicht …
- BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81
- BGH, 23.05.2003 - V ZR 419/02
Rückforderung erbrachter Leistungen
- KG, 26.07.2004 - 24 W 87/03
Wohnungseigentum - Nachzahlung für Wirtschaftsjahr
- BGH, 03.05.1984 - VII ZR 166/83
Rückabwicklung der unveränderten Ausführung eines geänderten Dauerauftrags
- OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 138/06
Insolvenzanfechtung: Abgrenzung der entgeltlichen Leistung zur unentgeltlichen …
- OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 34/08
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Schuldübernahme
- BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82
Arbeitnehmerüberlassung: Bereicherung des Entleihers
- BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 27/93
Beschlussverfahren: Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers gegen die vom …
- OLG Naumburg, 11.10.1995 - 6 U 129/95
Kontobelastung bei unwirksamer Einziehungsermächtigung - bereicherungsrechtlicher …
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