Rechtsprechung
| BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 323/97 |
Gescheiterter PKW-Verkauf
§ 286 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 280 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 273 BGB, Entbehrlichkeit der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts
Volltextveröffentlichungen (4)
- Alpmann Schmidt
- caselaw.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluß des Verzuges durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Schuldnerverzug des Kfz-Verkäufers bei Leistungsverweigerungsrecht wegen Herausgabe des Kfz-Briefs gegenüber dem Käufer
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03
Amtshaftung - Verzinsungspflicht bei einem Schadensersatzanspruch
Die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts ist allerdings dann entbehrlich, wenn der Gläubiger dem Gegenrecht des Schuldners im Klageantrag dadurch Rechnung trägt, daß er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (BGHZ 60, 319, 323; BGH, Urteil vom 25. November 1998 - VIII ZR 323/97 m.w.N.; s. dazu auch die Besprechung von Reinking EWiR § 288 BGB 1/99, 105). - OLG Hamm, 14.07.2011 - 34 U 55/10
Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über für den Betrieb der Beteiligung an …
Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (…BGH, Urt. v. 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urt. v. 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105). - OLG Hamm, 29.03.2011 - 34 U 144/09
Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von Anteilen an …
Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (BGH, Urteil vom 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urteil vom 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105).
- OLG Hamm, 24.05.2011 - 34 U 88/10
Pflichten der anlageberatenden Bank bei einer Anlage in einem Filmfonds
Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (BGH, Urteil vom 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urteil vom 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105). - OLG Hamm, 24.05.2011 - 34 U 83/10
Pflichten der anlageberatenden Bank bei einer Anlage in einem Filmfonds
Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (BGH, Urteil vom 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urteil vom 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105). - OLG Hamm, 31.01.2012 - 34 U 110/11 Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (…vgl. BGH, Urt. v. 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urt. v. 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105).
- OLG Hamm, 29.09.2011 - 34 U 37/10 Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (BGH, Urteil vom 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urteil vom 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105).
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