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   BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77   

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§ 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1979, 714
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Wird zitiert von ... (12)  

  • OLG München, 28.04.1992 - 5 U 2392/91  

    Voraussetzungen für den Eigentumserwerb bei Inhaberschuldverschreibungen in einem

    Räumt nämlich ein Veräußerer, der Alleineigentum übertragen will, dem Erwerber nur Mitbesitz ein, so erlangt der Erwerber weder Allein- noch Miteigentum (BGH LM § 932 BGB Nr. 19; BGHZ 73, 253/256 f; BGH NJW 1979, 714 f).

    Behält der Besitzer aber einen weiteren Schrankfachschlüssel, und macht er von diesem Schlüssel weiterhin Gebrauch - die Beklagte hat den ihren vor dem 24.7.1990 letztmals allenfalls Ende der 70er Jahre benutzt (Schriftsatz der Beklagten vom 25.3.1991: Bl. 87) - , so ist nach der Verkehrsanschauung in aller Regel davon auszugehen, daß sich die Gewalt des bisherigen Besitzers immer noch in einer Weise bestätigt, welche für den Erwerber die Möglichkeit der alleinigen Gewaltausübung ausschließt (BGH NJW 1979, 714 f).

    Die Überlassung eines Schrankfachschlüssels an die Beklagte konnte demnach nicht die Bedeutung haben, daß der Beklagten mit Alleinbesitz an den drei Inhaberschuldverschreibungen eingeräumt wurde (BGH NJW 1979, 714 f).

    Da der Erblasser der Beklagten nach ihrem eigenen Vortrag allenfalls Mitbesitz eingeräumt hat, wurde sie am 26.5.1990 (Tag der behaupteten Schenkung) weder Allein- noch Miteigentümerin der drei Inhaberschuldverschreibungen (BGH LM § 932 BGB Nr. 19; BGHZ 73, 253/256 f; BGH NJW 1979, 714 f).

  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07  

    Mietrecht - Räumungsvollstreckung gegen nichtehelichen Lebensgefährten/Kinder

    Die Einräumung des Mitbesitzes an den nichtehelichen Lebensgefährten muss durch eine von einem entsprechenden Willen getragene Handlung des zuvor alleinbesitzenden Mieters nach außen erkennbar sein (vgl. zur Übertragung des Alleinbesitzes: BGH, Urt. v. 10.1.1979 - VIII ZR 302/77, NJW 1979, 714, 715).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91  

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    aa) Im Streitfall spricht vieles dafür, daß die Klägerin und ihr Vater Mitbesitz an dem Inhalt des Schließfachs hatten (vgl. BGH, Urt. v. 10. Januar 1979 - VIII ZR 302/77, NJW 1979, 714, 715; Palandt/Bassenge aaO § 854 Rdn. 6).
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  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95  

    Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer

    Die Revision weist zu Recht darauf hin, daß die Beklagte durch den von ihr behaupteten Vorgang das Eigentum an den Münzen nicht erlangt haben kann, weil ihr Ehemann jedenfalls den Mitbesitz behielt (vgl. BGH, Urt. v. 10. Januar 1979 - VIII ZR 302/77, NJW 1979, 714, 715).
  • OLG Hamm, 20.06.2005 - 8 U 234/04  

    Zum Verwahrungsvertrag und Schadensersatz bei Wertgegenständen, die aus einem

    Das Behalten eines Zweitschlüssels führt auch hier allenfalls zu dessen Mitbesitz an den eingeschlossenen Gegenständen (BGH NJW 1979, 714; Palandt/Bassenge, § 854 BGB, Rn. 5), also nicht zum Verlust des Besitzes des Klägers.
  • BFH, 17.12.2009 - III R 92/08  

    Anschaffung eines Grundstücks bei Besitzübergabe vor dem vertraglich vereinbarten

    Dies kann geschehen, indem der bisherige Besitzer die Sache übergibt; gleichgestellt ist die einseitige Besitzergreifung durch den Erwerber mit Einverständnis des Übergebenden (BGH-Urteil vom 10. Januar 1979 VIII ZR 302/77, Neue Juristische Wochenschrift 1979, 714, 715; Erman/Lorenz, BGB, 12. Aufl., § 854 Rz 13).
  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 318/02  

    Auslegung einer Sicherungsvereinbarng

    Der von dem Berufungsgericht angenommene unmittelbare Besitzerwerb im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung, den es darin begründet sehen will, daß dem Beklagten durch die Aushändigung des Zweitschlüssels die Zugriffsmöglichkeit auf den Pkw eröffnet war, reicht zur Begründung eines Besitzübergangs i.S. des § 929 BGB nicht aus (BGH, Urt. v. 10. Januar 1979 - VIII ZR 302/77, NJW 1979, 714 m.w.N.; Münch.Komm. BGB/Quack, 4. Aufl. § 929 Rdn. 111, 115 ff.; Erman/Michalski, BGB 11. Aufl. § 929 Rdn. 10).
  • BGH, 31.01.1979 - VIII ZR 93/78  

    Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung von Hausrat unter Ehegatten

    Der Revision ist zuzugeben, daß eine Übereignung nach § 929 BGB hier zu verneinen ist, weil der Ehemann der Klägerin weiterhin wie bisher Besitzer des Hausrats blieb und bleiben sollte (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 302/77, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 68/01  

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft

    Somit erhielten die Käufer wenigstens den Mitbesitz (vgl. BGH, Urt. v. 10. Januar 1979, VIII ZR 302/77, NJW 1979, 714, 715).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2003 - 3 U 247/02  

    Possessorischer Besitzschutz im Wege der einstweiligen Verfügung - Tatsächliche

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass die wohl herrschende Meinung für den Regelfall annimmt, dass Mitbesitz begründet wird, wenn ein Zweitschlüssel zurückbleibt (vgl. BGH, Urt. v. 10.01.1979 - VIII ZR 302/77, MDR 1979, 665 = NJW 1979, 714; ferner Palandt/Bassenge aaO, § 854 Rdn. 5).
  • KG, 30.04.1993 - 5 U 2548/91  

    Verletzung des Urheberrechts an Le Corbusier-Möbeln

  • VG Aachen, 07.06.2006 - 9 L 263/06  
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