Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98   

Geschenkte Investmentanteile

§ 812 BGB, Vorrang der Leistungskondiktion, § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Wertpapierrechtliche Bereicherungshaftung des Beschenkten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812
    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mißbrauch einer Depotvollmacht zur Vermögensverwaltung - Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bereicherungshaftung des durch einen seine Verfügungsmacht ausnutzenden Bevollmächtigten mit Wertpapieren Beschenkten

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 812
    Bereicherungshaftung des durch einen seine Verfügungsmacht ausnutzenden Bevollmächtigten mit Wertpapieren Beschenkten

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bereicherungshaftung des durch einen seine Verfügungsmacht ausnutzenden Bevollmächtigten mit Wertpapieren Beschenkten

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 1393
  • ZIP 1999, 435
  • MDR 1999, 689
  • BB 1999, 658
  • WM 1999, 484
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Wird zitiert von ... (52)  

  • KG, 13.10.2003 - 10 U 160/01  

    Verfahrensrecht - Muss der Beklagte einem Parteiwechsel zustimmen?

    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten -wie hier- nicht überein, so ist eine objektive Betrachtungsweise der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGH WM 1999, 484, 485 m.w.N.; OLG Hamm NJR-RR 1991, 1303).

    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (BGH WM 1999, 484, 485 m.w.N.; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1303).

    Die Anwendbarkeit ist nämlich dann ausgeschlossen, wenn eine Abwicklung über die Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB) in Betracht kommt, weil letztere vorrangig ist (vgl. hierzu: BGH JZ 1962, 404; BGHZ 36, 30; BGH WM 1999, 484, 485 m.w.N.).

    Wiederum kommt es nämlich auf die objektivierte Sicht des Bereicherten an (BGHZ 56, 228, 249 m.w.N.; BGH WM 1999, 484, 485).

  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 299/05  

    Gemeinschaftsrecht - Rückforderung unzulässiger Stahlbeihilfe

    Alt. BGB die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens zu verstehen (z.B.: BGHZ 72, 246, 248; 40, 272, 277; Senatsurteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98 - NJW 1999, 1393, 1394; BGH, Versäumnisurteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94 - WM 1994, 1420, 1421).

    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (z.B.: BGHZ 105, 365, 369 m.w.N.; Senatsurteil vom 4. Februar 1999 aaO).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04  

    Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse

    Ein Anspruch wegen Bereicherung in sonstiger Weise (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) kann nur dann entstehen, wenn der Bereicherungsgegenstand dem Empfänger überhaupt nicht, also von niemandem geleistet worden ist (Grundsatz des Vorrangs der Leistungskondiktion, vgl. BGHZ 40, 272, 278; 56, 228, 240; 69, 186, 189; Senatsurteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98 - NJW 1999, 1393, 1394).

    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzugehen kein Anlaß besteht, eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGHZ 105, 365, 369; 122, 46, 50 f; Senatsurteil vom 4. Februar 1999 aaO).

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