Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1990 - VI ZR 241/89   

Geschiedene Eheleute - Brieföffnung nach falscher Zustellung

§ 1004, § 823 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 10 GG, § 202 StGB, durch unbefugte Brieföffnung werden die Rechte des Adressaten auch dann verletzt, wenn der Brief noch nicht in seinen Verfügungsbereich gelangt ist

Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugtes Öffnen verschlossener Post

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Adressaten durch unbefugtes Öffnen der Post

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • buskeismus.de (Auszüge)

    Persönlichkeitsrecht (Öffnen eines Briefes im Postgang)

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1990, 807
  • FamRZ 1990, 846
  • ZUM 1990, 405
  • BB 1990, 739
  • NJW-RR 1990, 764
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