Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1990 - VI ZR 241/89 |
Geschiedene Eheleute - Brieföffnung nach falscher Zustellung
§ 1004, § 823 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 10 GG, § 202 StGB, durch unbefugte Brieföffnung werden die Rechte des Adressaten auch dann verletzt, wenn der Brief noch nicht in seinen Verfügungsbereich gelangt ist
Volltextveröffentlichungen (3)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugtes Öffnen verschlossener Post
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Adressaten durch unbefugtes Öffnen der Post
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- buskeismus.de (Auszüge)
Persönlichkeitsrecht (Öffnen eines Briefes im Postgang)
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1990, 807
- FamRZ 1990, 846
- ZUM 1990, 405
- BB 1990, 739
- NJW-RR 1990, 764
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