Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98   

Geschweißte Rohre

§ 480 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Verhältnis zu § 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, kurze Verjährung gilt auch für den Schadenersatzanspruch, der aus dem Nachlieferungsanspruch hervorgegangen ist, gerechnet ab Ablauf der Nachfrist

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • Prof. Dr. Lorenz

    Verhältnis von § 480 BGB zu § 326 BGB: Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Verzug mit der Nachlieferungspflicht bei mangelhaftem Gattungskauf und Verjährung nach § 477 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines Ersatzlieferungsanspruchs

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs aus § 326 Abs. 1 BGB bei Verzug mit Ersatzlieferungsanspruch erst mit dessen Entstehung

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs aus § 326 Abs. 1 BGB bei Verzug mit Ersatzlieferungsanspruch erst mit dessen Entstehung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 142, 36
  • NJW 1999, 2884
  • ZIP 1999, 1446
  • MDR 1999, 1126
  • WM 1999, 1895
  • DB 1999, 2003



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Wird zitiert von ... (13)  

  • OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 27/99  

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung von Einrichtungsgegenständen

    b) Allerdings beginnt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die gemäß § 326 Abs. 1 BGB erst mit Erlöschen des Erfüllungsanspruchs entstehen, erst mit der Umwandlung in einen Geldzahlungsanspruch (BGH NJW 1999, 1303 unter II.1.c) m.w.N.; s. auch BGH NJW 1999, 2884 unter I.3.b)).

    Der Beklagte könnte sich dann auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die Naturalleistungspflicht bei Umwandlung in den Geldanspruch bereits verjährt gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1999, 2884 unter I.3.b)), weil die Verjährung insoweit bereits im Februar 1996 durch Klageeinreichung unterbrochen worden war.

  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08  

    Immobilien - Befreiung von Darlehen für Durchführung von Baumaßnahmen

    Der Zeitpunkt seines Entstehens ist für den Beginn der Verjährung eines Sekundäranspruchs jedenfalls dann maßgeblich, wenn, wie hier, der ihm zugrunde liegende Hauptanspruch - hier der Befreiungsanspruch - zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt war (BGHZ 142, 36, 44; KG, KGRp 2005, 736, 737, bestätigt durch Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZR 158/04, unveröff.; Erman/Schmidt-Räntsch, aaO, § 199 Rdn. 4).
  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 246/03  

    Erfüllung eines Vermächtnisses an Hausgrundstücken in der ehemaligen DDR

    Als selbständiger Anspruch ist der Beginn seiner Verjährung jedoch im Hinblick auf § 198 Satz 1 BGB a.F. (ebenso wie bei anderen Sekundäransprüchen auch) vom Beginn der Verjährung des Primäranspruchs unabhängig (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 249/86 - NJW-RR 1988, 902 unter 4; BGHZ 142, 36, 44).
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  • BGH, 12.05.2004 - XII ZR 223/01  

    Mietrecht - Vertragsverhandlungen: Hemmung der Verjährung nach § 558 BGB

    Denn mit der Verjährung des Erfüllungsanspruchs endet der Verzug der Beklagten, weil sie danach berechtigt ist, die Leistung gemäß § 222 Abs. 1 BGB a.F. zu verweigern (BGHZ 104, 6, 11; 142, 36, 41).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2004 - 19 U 130/04  

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Vermutung des Vorliegens eines

    Jedoch kann die Frage, ob für die Frist zur Nacherfüllung nach § 323 Abs. 1 BGB die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner genügt, sich über seine Leistungsbereitschaft zu erklären (vgl. BGHZ 142, 36, 42; vgl. Ramming ZGS 2002, 209), dahinstehen.
  • OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08  

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger für Darlehensverbindlichkeiten

    Auf diesen Fall ist deshalb bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mitverpflichteten abzustellen (BGH NJW 1997, 3372; 1999, 58; 1999, 2884).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 1 U 51/08  

    Bauvertrag - Verjährungshemmung durch Stillhalteabkommen

    Alt. BGB um und begann auch dessen eigenständige Verjährungsfrist zu laufen (vgl. BGHZ 142, 36 sowie Ziffer 9 der landgerichtlichen Entscheidungsgründe).
  • KG, 01.07.2004 - 12 U 51/02  

    Immobilien - Verjährungsbeginn bei Schadenersatzanpruch wegen Unmöglichkeit

    Soweit das Landgericht in dem angefochtenen Urteil ausführt, die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Unmöglichkeit beginne nicht mit der ursprünglichen Hauptforderung, sondern erst mit Eintritt der Unmöglichkeit, entspricht dies zwar grundsätzlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 70, 167, 170; NJW 1999, 2884, 2886).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2001 - 1 U 70/00  

    Mängel bei Neuwagen nicht beseitigt: Kein Anspruch auf neues Auto

    Obwohl Ersatzlieferung beim Gattungskauf nicht Gewährleistung, sondern der ursprüngliche Erfüllungsanspruch ist (BGH NJW 1999, 2884, 2885), kann der Nachlieferungsanspruch auch beim Gattungskauf durch AGB ausgeschlossen werden (Ulmer/Hensen, AGBG § 11 Rn. 10 b Rn. 54; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl. § 11 Rn. 10 b Rn. 5, 16).
  • OLG München, 16.06.2010 - 7 U 4884/09  

    Fristsetzung nach § 323 Abs. 1 BGB erfordert Anga-be eines Endtermins für

    Dies genügt der Nachfristsetzung jedoch nicht (siehe auch BGH NJW 1999, 2884, 2886; Ernst, in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2007, § 323 Rdnrn. 59/60; Otto/Schwarze, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2009, § 323 Anm. B 52-54).
  • OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07  
  • OLG Hamburg, 29.10.2009 - 6 U 253/08  

    Bauvertrag - Keine Vertragsfristen vereinbart: Wann tritt Verzug ein?

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 5 U 114/10  

    Wann verjährt der Schadensersatzanspruch aus § 281 BGB?

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