Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87 |
Gestempelte Einzahlungsquittung
§ 368 BGB, §§ 286, 416 ZPO, Beweiskraft einer Bankquittung, Anforderungen an den Beweis der Unrichtigkeit bei angeblichem Irrtum des Schalterangestellten
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bankrecht - Beweiskraft einer Bankquittung
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1988, 881
- WM 1988, 524
Wird zitiert von ... (33)
- OLG Köln, 21.12.1992 - 2 U 106/92
Beweis Zahlungsquittung Quittung Rechtsanwalt
Die hohen Anforderungen an die Erschütterung des materiellen Beweiswerts einer Bankeinzahlungsquittung (vgl. BGH NJW-RR 1988, 881) können nicht ohne weiteres auf eine unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts ausgestellte Zahlungsquittung übertragen werden.Der volle Beweis des Gegenteils ist dagegen nicht erforderlich (BGH VersR 1982, 1009; BGH WM 1979, 1157; BGH NJW-RR 1988, 881).
Welche Anforderungen an die Erschütterung der Beweiskraft einer Quittung zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH LM § 286 ZPO Nr. 39; BGH NJW-RR 1988, 881).
Der BGH (NJW-RR 1988, 881) hat dazu hervorgehoben, daß der Beweiswert einer Bankquittung nur im Ausnah-mefall erschüttert werden kann, weil nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden kann, daß die Bestätigung eines Kreditinstituts, einen bestimmten Geldbetrag empfangen zu haben, richtig ist.
- BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05
Verfahrensrecht - Handzeichen oder Abkürzung keine Unterschrift im Rechtssinne
Mangels Namensunterschrift liegt auch keine Quittung im Sinne von § 368 BGB vor (BGH, Urteil vom 28. September 1987 - II ZR 35/87 - NJW-RR 1988, 881).Die Quittung kann durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden, der bereits dann geglückt ist, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; dass sie als unwahr erwiesen wird oder sich auch nur eine zwingende Schlussfolgerung gegen sie ergibt, ist nicht nötig (BGH, Urteil vom 28. September 1987 aaO).
- BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07
Bankrecht - Warnpflichten von Banken im bargeldlosen Zahlungsverkehr
Bei einer Bareinzahlung zur Überweisung außerhalb eines bestehenden Girovertrages kommt zwischen dem Einzahlenden und dem Kreditinstitut ein eigenständiger Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, auch wenn es sich um das Kreditinstitut des Überweisungsempfängers handelt (vgl. BGH, Urteile vom 31. Januar 1972 - II ZR 145/69, WM 1972, 308 f., vom 27. Februar 1978 - II ZR 3/76, WM 1978, 637 und vom 28. September 1987 - II ZR 35/87, WM 1988, 524, 525).
- BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00
Vollstreckungsunterwerfung - Beweislast
Dieser ist bereits dann geführt, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; daß sie als unwahr erwiesen wird, ist nicht nötig (BGH, Urteile vom 14. April 1978 - V ZR 10/77, WM 1978, 849, 850, vom 10. Juni 1985 - III ZR 178/84, WM 1985, 1206, 1207 und vom 28. September 1987 - II ZR 35/87, WM 1988, 524, 525). - BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92
Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher …
Indem sie selbst vorgetragen haben, der Kaufpreis sei nicht bezahlt, sondern mit einer Gegenforderung verrechnet worden, wurde die Überzeugungskraft der Zahlungsquittung in der Vertragsurkunde zumindest erschüttert, so daß die Beklagten wieder die Schuldtilgung zu beweisen haben (vgl. RGZ 108, 50 f;… BGH, Urt. v. 14. April 1978 - V ZR 10/77, WM 1978, 849 f; v. 13. Juli 1979 - I ZR 153/77, WM 1979, 1157, 1158; v. 28. September 1987 - II ZR 35/87, NJW-RR 1988, 881). - OLG Saarbrücken, 22.12.2010 - 8 U 622/09
Rückforderung abgehobener Barbeträge gegenüber dem Betreuer
Eine ordnungsgemäß errichtete Quittung erbringt gemäß § 416 ZPO zunächst lediglich den vollen Beweis dafür, dass der Gläubiger den Empfang der Leistung bestätigt hat (vgl. BGH NJW-RR 1988, 881 f. Tz. 11; Beschl. v. 28.3.2007 - IV ZR 328/06 Tz. 4; jeweils zit. nach juris;… jurisPK-BGB/Kerwer, 4. Aufl.,, § 368 Rdnr. 12).Sie kann durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden, wobei der Gegenbeweis bereits dann geführt ist, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache, also dem Empfang der Leistung, erschüttert wird; dass sie als unwahr erwiesen wird oder sich nur eine zwingende Schlussfolgerung gegen sie ergibt, ist nicht nötig (vgl. BGH NJW-RR 1988, 881 f. Tz. 11 f., zit. nach juris;… jurisPK/Kerwer, a. a. O., § 368 Rdnr. 13 f.;… Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 368 Rdnr. 4).
- OLG Köln, 26.04.1993 - 2 U 188/92 Eine Quittung enthält ein außergerichtliches Ge-ständnis hinsichtlich des Leistungsempfanges und als solches ein Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache (BGH JR 1978, 417, 418; NJW-RR 1988, 881; OLG Franfurt NJW-RR 1991, 172).
Zutreffend wird darauf abge-stellt, daß nach der Lebenserfahrung davon ausge-gangen werden kann, daß die Bestätigung eines Kre-ditinstituts, einen bestimmten Geldbetrag empfan-gen zu haben, richtig ist und daß einer Bankquit-tung im Hinblick auf das von den Banken regelmäßig eingesetzte qualifizierte Personal und die getrof-fenen organisatorischen Kontrollmaßnahmen ein er-höhter Beweiswert zukommt (BGH NJW-RR 1988, 881), der es auch rechtfertigt, die Einzahlungsquittung einer Bank einem Postschein im Sinne des § 775 Nr. 5 ZPO gleichzustellen (…vgl. die Zitate bei BGH a.a.O.).
- OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99
Nachweis der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus dem Sparvertrag
Für die Widerlegung der Richtigkeit des im Sparbuch wiedergegebenen Guthabens aus dem Sparvertrag sind damit ähnliche Grundsätze maßgeblich, wie sie von der Rechtsprechung für die Widerlegung einer Bankquittung entwickelt worden sind (BGH NJW-RR 1988, 881). - LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
Bargeldabhebungen: gestohlene EC-Karte - Schadensersatzanspruch gegen Bank
Diese Erwartungen, denen in der Regel entsprochen wird, führen als Kehrseite auch dazu, dass beispielsweise den von einem Kreditinstitut ausgestellten Quittungen im Rechtsverkehr besonderes Gewicht beigemessen wird (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 881). - AG Frankfurt/Main, 26.05.2009 - 30 C 2223/08
EC-Karten-Missbrauch: Haftungsverteilung bei Geldautomaten- und Barabhebung nach …
Es würde das Vertrauen in die seriöse und zuverlässige Abwicklung von Bankgeschäften in nicht hinnehmbarer Weise erschüttern, könnten die Kunden nicht mit der ordnungsgemäßen Überprüfung der zu Lasten ihres Kontos vorgenommenen Auszahlungen rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.1987, Az. II ZR 35/87). - OLG Hamm, 30.08.1999 - 18 U 28/99
Haftung der Deutschen Post AG für den Verlust eines Wertpakets
- OLG Köln, 13.12.2000 - 13 U 100/00
Bank muss korrekte Buchung beweisen
- OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
Anspruch auf Auszahlung des Guthabens auf einem "vergessenen" Sparbuch
- OLG Köln, 09.07.2003 - 13 U 133/02
Beweiskraft eines Sparbuchs
- OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
Zum Umfang der Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 1 BGB
- BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 140/00
Wohnungseigentum
- OLG Düsseldorf, 08.05.2001 - 23 U 163/00
Beweiskraft von Ablichtungen einer öffentlichen Urkunde; Rechtsnatur einer …
- BGH, 30.01.2002 - VIII ZR 169/00
Leasing - Vorteilsanrechnung auf den Nichterfüllungsschaden
- LAG Hamm, 25.02.2004 - 18 Sa 1594/03
Arbeitsentgelt, Quittung, Erfüllung, Beweiswert einer handschriftlichen, nicht …
- OLG Köln, 22.12.2004 - 11 U 113/02
Beweiskraft einer Quittung; Missbrauch der Vertretungsmacht des Geschäftsführers …
- OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 4 U 102/06
Darlehensvertrag: Verpflichtung zur Rückzahlung des einer Schwiegertochter zur …
- BGH, 20.05.2010 - IX ZR 101/07
Verfahrensrecht - Keine Bindung eines Zivilrichters an strafgerichtliches Urteil
- KG, 23.09.2010 - 19 U 2/10
Immobilien - Zahlung des Kaufpreises nicht beurkundungspflichtig
- OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 218/06
Beweiskraft einer Quittung
- OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - 24 U 26/05
Rechtsanwälte - Anwaltsdienstvertrag kann auch anwaltsfremde Maßnahmen umfassen
- BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95
- OLG Koblenz, 20.10.2005 - 6 U 1303/04
Bauvertrag - Schlussrechnung als Quittung?
- OLG Brandenburg, 30.08.2006 - 3 U 210/05
Rückzahlungsanspruch bzgl. eines Geldbetrages bei Vorliegen einer …
- OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 1233/94
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 6 Sa 113/10
Lohnklage bei unsubstantiiertem Erfüllungseinwand
- OLG München, 05.10.1993 - 25 U 2991/93
Beweiskraft einer Privaturkunde
- LAG Hamm, 05.08.2011 - 10 Sa 345/11
Spesenanspruch; Erfüllung; Quittung; Beweiswert einer Quittung; Führung des …
- OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 140/11
