Rechtsprechung
| BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00 |
Gleichlautende Einlassung des Angeklagten
§ 267 Abs. 1 StPO, Bezugnahme auf ein früheres Urteil unzulässig;
§ 353 Abs. 2 StPO, Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung nach § 354 Abs. 2 StPO
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 267 StPO; § 353 Abs. 2 StPO
Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 353 Abs. 2
Bindung des neuen Tatrichters nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 30.01.2007 - 5 StR 517/06
Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (Darlegungsanforderungen; Urteilsgründe; …
Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, weil sonst eine revisionsgerichtliche Kontrolle nicht möglich ist (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH NStZ-RR 2000, 304; BGH NStZ-RR 2007, 22; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 5 StR 489/06).Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, weil sonst eine revisionsgerichtliche Kontrolle nicht möglich ist (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH NStZ-RR 2000, 304; BGH NStZ-RR 2007, 22; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 5 StR 489/06).
- BGH, 18.03.2004 - 3 StR 81/04
Grenzen der Teilrechtskraft und der Bindungswirkung bei Teilaufhebung im …
Die Auffassung, dass bei der Teilaufhebung eines Urteils im Rechtsfolgenausspruch die zu § 21 StGB getroffenen Feststellungen rechtskräftig feststehen, trifft nicht zu (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 18).Wegen der Sachbehandlung durch die Strafkammer nach der Teilaufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch merkt der Senat ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts an: Die Auffassung, daß bei der Teilaufhebung eines Urteils im Rechtsfolgenausspruch die zu § 21 StGB getroffenen Feststellungen rechtskräftig feststehen, trifft nicht zu (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 18).
- BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche …
Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
- BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00
Unzulässigkeit von Bezugnahmen in der Urteilsbegründung auf ein aufgehobenes …
Diese Bindung erstreckt sich aber auf alle Umstände, welche das Tatgeschehen im Sinne des geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00 - m.w.N.). - BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig …
Eine Bezugnahme auf das aufgehobene Urteil wäre auch dann nicht zulässig, wenn sie mit dem Hinweis verbunden wird, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (vgl. u.a. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3). - BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; …
Deshalb hätte das Landgericht hierzu umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18). - BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
Unzulässige Bezugnahmen in den Urteilsgründen
Auf mit dem früheren Urteil aufgehobene, also nicht mehr existente Feststellungen darf nicht verwiesen werden (Beschluß des Senats NStZ 2000, 441: vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3). - BGH, 04.12.2003 - 4 StR 467/03
Aufhebung des Strafausspruches wegen unzulässiger Bezugnahme auf aufgehobene …
Vielmehr hätte das Landgericht insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18). - BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die …
Das Landgericht hätte vielmehr zu dem nicht zum Tatgeschehen gehörenden Nachtatverhalten (vgl. UA 47, 2. Absatz des ersten Urteils ab ... "versuchte, wieder Kontakt zu der Zeugin Elena H. herzustellen ..."), das der Angeklagte gerade nicht entsprechend der Feststellungen im ersten Urteil eingeräumt hat (UA 24 und 33), Beweis erheben und eigene Feststellungen treffen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18). - BGH, 16.07.2008 - 2 StR 250/08
Teilweise Aufhebung und Zurückverweisung (Umfang der Teilrechtskraft).
- BGH, 14.04.2004 - 2 StR 97/04
Rechtsfehlerhafte Bezugnahme auf Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil; …
- VG Aachen, 25.11.2004 - 2 L 914/04
