Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.10.2002 - 1 Ss 161/02   

Grüner Kapuzenpulli mit Aufschrift "Polizei"

§ 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB, keine Strafbarkeit, wenn Gesamteindruck keine hoheitliche Amtsausübung nahelegt

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Beck-Ticker (Kurzmitteilung)

    Tragen eines Pullovers mit Aufschrift «Polizei» nicht grundsätzlich strafbar

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit des Tragens eines Kleidungsstücks mit der Aufschrift "Polizei"

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Tragen eines Kleidungsstücks mit der Aufschrift "POLIZEI" nicht ohne weiteres strafbar

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 982
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