Rechtsprechung
   BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55   

Gutes Zureden des Opfers

§ 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 7, 296
  • NJW 1955, 915
  • MDR 1955, 561
  • JR 1955, 346



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Wird zitiert von ... (29)  

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93  

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Kommt es schon bei der Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts - um die es bei der vorgelegten Rechtsfrage nicht geht - nicht auf die sittliche und ethische Bewertung der Rücktrittsmotive an (vgl. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 50; 35, 184, 186), so kann dies um so weniger beim äußerlichen Akt der Aufgabe weiterer Tatausführungen gelten.
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87  

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Nach der ständ. Rechtspr. ist für das Vorliegen dieses Merkmals entscheidend, ob der Angekl. noch »Herr seiner Entschlüsse blieb und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hielt..., also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch einen seelischen Druck unfähig wurde, die Tat zu vollbringen« (BGHSt 7, 296, 299 ..).

    Die Freiwilligkeit werde nach ständ. Rechtspr. (u. a. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48 ff.; 33, 142, 145 f.) auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angekl. nicht aus einem sittlich billigenswerten Motiv von weiteren Angriffen auf den Zeugen absah.

  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08  

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

    Das Aufgeben der Tat setzt den Entschluss voraus, auf deren Durchführung im Ganzen und endgültig zu verzichten ( BGHSt 7, 296, 297; 35, 184, 187).

    Das Aufgeben der Tat setzt den Entschluss voraus, auf deren Durchführung im Ganzen und endgültig zu verzichten ( BGHSt 7, 296, 297; 35, 184, 187).

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  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93  

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer

    Damit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall in einem wesentlichen Punkt von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Senats vom 14. April 1955 ( BGHSt 7, 296 m. zust. Anm. Jeschek MDR 1955, 563) und vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83 - sowie seinem Urteil vom 15. September 1988 (NStZ 1988, 550), auf das sich das Landgericht für seine Rechtsauffassung beruft, zugrunde lagen.

    Daß er dabei in der Hoffnung handelte, die Frau werde sich ihm zu einem späteren Zeitpunkt hingeben, die Erreichung seines Ziels ihm also "wie eine reife Frucht in den Schoß fallen" ( BGHSt 7, 296, 299), steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09  

    Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt;

    Alt. StGB setzt den Entschluss des Täters voraussetzt, auf die weitere Durchführung der Tat im Ganzen und endgültig zu verzichten ( BGHSt 7, 296, 297; 35, 184, 187).

    Alt. StGB den Entschluss des Täters voraussetzt, auf die weitere Durchführung der Tat im Ganzen und endgültig zu verzichten ( BGHSt 7, 296, 297; 35, 184, 187).

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88  

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Darin läge ein freiwilliger Rücktritt vom Vergewaltigungsversuch, wenn nach seiner Vorstellung die Erzwingung des vollendeten Beischlafs noch möglich war (BGHSt 7, 296 [299]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Freiwilligkeit 1).

    Sollte das Landgericht aufgrund der neuen Hauptverhandlung Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch der Vergewaltigung bejahen, so kommt eine Verurteilung nach § 178 StGB in Frage (vgl. BGHSt 7, 296 [300]; LK, 10. Aufl. § 178 StGB Rdn. 9).

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55  
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  • BGH, 26.05.2011 - 1 StR 20/11  

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; ernsthaftes Bemühen; Freiwilligkeit;

    Freiwillig ist ein Rücktritt, wenn weder eine äußere Zwangslage noch seelischer Druck den Täter an der Vollendung der Tat hindert (st. Rspr., BGHSt 7, 296, 299); eine vorherige Entdeckung der Tat kann aber gegen Freiwilligkeit sprechen.

    Freiwillig ist ein Rücktritt, wenn weder eine äußere Zwangslage noch seelischer Druck den Täter an der Vollendung der Tat hindert (st. Rspr., vgl. schon BGH, Beschluss vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299; zusammenfassend Lilie/Albrecht aaO Rn. 222, 248 f., 319 mwN); eine vorherige Entdeckung der Tat kann gegen Freiwilligkeit sprechen (BGH, Beschluss vom 29. Januar 1982 - 3 StR 496/81, StV 1982, 219 mwN).

  • BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11  

    Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts

    Die Tatsache, dass sich ein affektiv erregter Täter erst unter dem beruhigenden Einfluss eines Dritten zur Aufgabe der weiteren Tatausführung entschlossen hat, stellt für sich genommen die Autonomie seiner Entscheidung nicht in Frage (BGH NStZ 1988, 69, 70; BGHSt 7, 296, 299).

    Die Tatsache, dass sich ein affektiv erregter Täter erst unter dem beruhigenden Einfluss eines Dritten zur Aufgabe der weiteren Tatausführung entschlossen hat, stellt für sich genommen die Autonomie seiner Entscheidung nicht in Frage (BGH, Urteil vom 10. November 1987 - 5 StR 534/87, NStZ 1988, 69, 70; Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299).

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91  

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Freiwilligkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Täter noch »Herr seiner Entschlüsse« geblieben ist und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich gehalten hat, also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (vgl. BGHSt 35, 184, 186; 21, 216; 7, 296, 299; BGHR StGB § 24 I 1 Freiwilligkeit 8).
  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02  

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03  

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92  

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84  

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92  

    Rücktritt vom Mordversuch

  • BGH, 27.08.2009 - 4 StR 306/09  

    Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch der räuberischen Erpressung bei

  • BGH, 15.08.2001 - 2 StR 292/01  

    Freiwilliger strafbefreiender Rücktritt (Endgültiges Aufgeben der Tat; Sukzessive

  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83  
  • BGH, 05.10.1965 - 1 StR 389/65  
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87  
  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94  
  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96  
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61  
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1982 - 5 Ss 487/82  
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59  
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 484/92  
  • BGH, 02.02.1994 - 3 StR 566/93  
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95  
  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 199/87  
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