Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92   

Häusliche Kleinkläranlagen

§§ 324 Abs. 1, 13 StGB, §§ 1a Abs. 1, 18a Abs. 1 Satz 1 WHG, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB hess. WasserG, hessische Bürgermeister haben die Garantenpflicht, rechtswidrige Gewässerverunreinigungen durch die Bürger über die gemeindliche Kanalisation abzuwenden;

§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (§ 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB nF) wird von § 324 StGB verdrängt

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 52 StGB; § 324 StGB; § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von abwassersatzungsrechtlichen Bestimmungen (Garantenstellung); Konkurrenzverhältnis zwischen Gewässerverunreinigung und umweltgefährdender Abfallbeseitigung.

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 324 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Nr. 3, § 13, § 52

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Strafbarkeit eines Bürgermeisters wegen Gewässerverunreinigung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 38, 325
  • NJW 1992, 3247
  • NStZ 1993, 285
  • MDR 1992, 1170
  • NVwZ 1993, 103
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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08  

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt ( BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte ( BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00  

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Dabei setzt § 13 StGB gleichfalls einen Erfolg voraus, "der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört" (vgl. BGH NStZ 1997, 545: Tatbestandsverwirklichung des § 326 Abs. 1 StGB durch Unterlassung, die lediglich nicht fahrlässig war, BGHSt 38, 325, 338: die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB waren durch Unterlassen erfüllt, dieser Tatbestand wurde allerdings von § 324 StGB verdrängt).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94  

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Entsprechendes gilt für die Entscheidung BGHSt 38, 325.
mehr
  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00  

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

    Mit der Bodenverunreinigung, die geeignet ist, ein Gewässer zu schädigen, sind nicht nur die selben in beiden Tatbeständen geschützten Rechtsgüter betroffen, auch die Gefährdung ist in diesem Fall identisch (vgl. auch BGHSt 38, 325, 338; Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 324 a Rdn. 19; Lenckner/Heine in Schönke/Schröder aaO § 326 Rdn. 22).
  • OLG Frankfurt, 12.10.1995 - 1 Ss 382/93  
    Wie die Kammer bejaht der Senat, der Entscheidung des BGH vom 19.08.1992 (BGHSt 38, 325 f. = NJW l992, 3247 f.) folgend, die Garantenstellung des Angeklagten als des den Feststellungen des Urteils nach innerhalb des Gemeindevorstandes allein für Entwässerungsangelegenheiten zuständigen 1. Stadtrats der Gemeinde Bad Vilbel (Sack, a.a.O., § 324 StGB Rdnr. 302 f).
  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96  
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 8/2382 S. 17; 8/3633 S. 29) die Vorschrift des § 326 StGB bereits mehrfach als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet (BGHSt 36, 255, 257; 38, 325, 339; 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436).
  • BGH, 04.04.2001 - 2 StR 356/00  

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bodenverunreinigung und umweltgefährdender

    Mit der Bodenverunreinigung, die geeignet ist, ein Gewässer zu schädigen, sind nicht nur dieselben in beiden Tatbeständen geschützten Rechtsgüter betroffen, auch die Gefährdung ist in diesem Fall identisch (vgl. auch BGHSt 38, 325, 338; Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 324 a Rdn. 19; Lenckner/Heine in Schönke/Schröder aaO § 326 Rdn. 22).
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