Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99   

Halbdunkler Keller

§ 211 StGB, Heimtücke bei vorausgegangenem Wortwechsel, Abwehrversuche im letzten Moment

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1999, 506
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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01  

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Für das bewußte Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1999, 506, 507).

    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506; 1999, 506, 507; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47).

  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03  

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Das Opfer kann aber auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm mit bereits gefasstem Tötungsvorsatz zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH NStZ 1999, 506).

    Zwar kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter mit bereits gefaßtem Tötungsvorsatz ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, daß keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15; BGH NStZ 1999, 506).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02  

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Abwehrversuche, die das durch einen überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Heimtücke daher nicht entgegen (BGH NJW 1996, 471; NStZ 1999, 506 m. w. N.).

    Abwehrversuche, die das durch einen überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Heimtücke daher nicht entgegen (BGH NJW 1996, 471; NStZ 1999, 506 m. w. N.).

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  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02  

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen ( NStZ-RR 2000, 166 f.; NStZ 1999, 506 f.).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05  

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag).

    Zudem kann das Opfer auch dann (noch) arglos sein, wenn der Täter ihm zwar mit bereits gefasstem Tötungsvorsatz offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH NStZ 1999, 506; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15).
  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00  

    Verletzung der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts

    Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01  

    Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit;

    Denn Abwehrversuche, die das durch einer überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte - hier bereits schwer verletzte - Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Annahme dieses Mordmerkmals nicht entgegen (BGH NStZ 1999, 506).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07  

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilfslose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535; 1999, 506 f.; NStZ-RR 2000, 166 f.).
  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11  

    Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz);

    Allerdings kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegen tritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202; vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ-RR 2006, 10).
  • BGH, 22.08.2007 - 1 StR 403/07  

    Mord (Heimtücke: Maßgeblichkeit der Lage bei Beginn des ersten, mit

    Abwehrversuche, die das durch einen überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Heimtücke daher nicht entgegen (BGH NStZ 1999, 506 m.w.N.).
  • LG Hannover, 07.04.2006 - 13 O 217/05  

    Tod eines Marinesoldaten

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