Rechtsprechung
| BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00 |
Hartnäckiges Abstreiten
§ 46 StGB, Leugnen der Tat ist kein zulässiger Anknüpfungspunkt für Strafschärfung
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB
Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten") - bundesgerichtshof.de
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leugnen und fehlende Reue als Strafzumessungsgründe
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines …
Hinweise auf eine besondere Rechtsfeindschaft oder Gefährlichkeit oder eine hiernach unzulässige Herabwürdigung des Zeugen können allein dem Umstand, daß der Angeklagte den Zeugen der Lüge bezichtigt hat, nicht ohne weiteres entnommen werden (vgl. BGH StV 1994, 424; BGH, Beschluß vom 2. Mai 2000 - 1 StR 136/00).
