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| BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57 |
Hauptamtlicher Bürgermeister
Art. 33 Abs. 5 GG, hergebrachte Grundsätze des Beamtentums, hier: kommunale Zeitbeamte
Volltextveröffentlichungen (2)
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Hauptamtlicher Bürgermeister
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Verfassungsmäßigkeit des § 54 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Vorzeitige Abwählbarkeit von Bürgermeistern verfassungsgemäß
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 11.12.1956 - 5 K 221/52
- BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 7, 155
- NJW 1957, 1795
- DVBl 1958, 805
Wird zitiert von ... (97)
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig
Die Übernahme der funktionswesentlichen tradierten Grundstrukturen des Berufsbeamtentums in das Grundgesetz beruht auf einer Bestimmung des Berufsbeamtentums als Institution, die, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden soll (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 117, 372 ).b) Auch bei einem hergebrachten Grundsatz verbleibt allerdings grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, um die Beamtengesetzgebung den Erfordernissen des freiheitlichen demokratischen Staates sowie seiner fortschreitenden Entwicklung anpassen zu können (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 114, 258 ; 117, 330 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, Umdr. S. 22).
Erst rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit bietet die Gewähr dafür, dass das Berufsbeamtentum zur Erfüllung der ihm vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 44, 249 ; 64, 367 ; 99, 300 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, Umdr. S. 21).
Dazu gehört auch und vor allem, dass der Beamte nicht willkürlich oder nach freiem Ermessen politischer Gremien aus seinem Amt entfernt werden kann, denn damit entfiele die Grundlage für seine Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 7, 155 ).
a) Innerhalb des Beamtentums hat es seit jeher den Typus des Beamten auf Zeit gegeben (vgl. BVerfGE 7, 155 ).
Als anerkannte Ausnahme von diesem Grundsatz hat sich im deutschen Gemeinderecht vor allem der kommunale Wahlbeamte als Beamter auf Zeit entwickelt (vgl. BVerfGE 7, 155 ).
Seine Berufung erfolgt durch einen Akt demokratischer Willensbildung, der erneuert werden muss, wenn er nach Ablauf der Wahlperiode im Amt bleiben soll (vgl. BVerfGE 7, 155 ).
Begründet wird diese Ausnahme damit, dass die politischen Beamten nach der Art ihrer Aufgaben in besonderer Weise des politischen Vertrauens der Staatsführung bedürfen und in fortwährender Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen (vgl. BVerfGE 7, 155 ).
So ist zum Beispiel der hauptamtliche Bürgermeister einer Gemeinde bei der Erfüllung der kommunalen Aufgaben weitgehend frei, kann dies jedoch nur umsetzen, wenn er in stetem Einvernehmen mit der gewählten Gemeindevertretung bleibt; auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihr ist er angewiesen (vgl. BVerfGE 7, 155 ).
Die mit der jederzeitigen Versetzbarkeit in den einstweiligen Ruhestand verbundene Abweichung vom Lebenszeitprinzip ist nur zulässig, solange sie politische Beamte betrifft, die nach der Art ihrer Aufgaben in besonderer Weise des politischen Vertrauens der Staatsführung bedürfen und in fortwährender Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen (vgl. BVerfGE 7, 155 ; BVerwGE 115, 89 ).
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Die Übernahme der funktionswesentlichen tradierten Grundstrukturen des Berufsbeamtentums in das Grundgesetz beruht auf einer Funktionsbestimmung des Berufsbeamtentums als Institution, die, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden soll (vgl. BVerfGE 7, 155 ; stRspr).d) Seine Aufgabe kann das Berufsbeamtentum nur erfüllen, wenn es rechtlich und wirtschaftlich gesichert ist (vgl. BVerfGE 7, 155 ).
Die Strukturentscheidung des Art. 33 Abs. 5 GG belässt ausreichend Raum, die geschichtlich gewachsene Institution in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einzufügen (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 62, 374 ; 70, 69 ) und den Funktionen anzupassen, die das Grundgesetz dem öffentlichen Dienst in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zuschreibt (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 8, 1 ; 9, 268 ; 15, 167 ).
b) Im Hinblick auf die Funktion des Alimentationsgrundsatzes, der gemeinsam mit dem Lebenszeitprinzip die persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit des Beamten sichern soll (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 114, 258 ; stRspr), sind der Absenkung der Bezüge, wie sie mit einer unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung verbunden ist, aber Grenzen gesetzt.
Nach der an diesen Maßstäben ermittelten Bedeutung des durch eine beamtenrechtliche Regelung berührten hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums bestimmt sich im Einzelfall die Reichweite des dem Gesetzgeber durch Art. 33 Abs. 5 GG eingeräumten weiten Gestaltungsspielraums zur Fortentwicklung des Beamtenrechts im Rahmen des gegenwärtigen Staatslebens (vgl. BVerfGE 7, 155 ).
- BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 57.77 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Sowohl das parlamentarische Gesetz als auch die politische Leitung der Regierung bedürfen deshalb des sachkundigen, neutralen öffentlichen Dienstes (vgl. BVerfGE 7, 155 ).Das Berufsbeamtentum soll, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften bilden (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 11, 203 ).
Das hieraus folgende Neutralitäts- und Mäßigungsgebot der Beamten gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG); es hat in den §§ 35 Abs. 1 und 2, 36 BRRG und den Beamtengesetzen der Länder (vgl. § 72 LBG) seine einfachgesetzliche Ausprägung erfahren (vgl. BVerfGE 7, 155 ;… Battis in: Sachs, GG 3. Aufl., 2003, Art. 33, Rn. 71;… Lübbe-Wolff in: Dreier, GG, Band II, 1998, Art. 33, Rn. 78).
- BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
Grundsätzlich sind die Länder auf diesem Gebiet zur Gesetzgebung allein zuständig, gleichviel, ob man es dem Kommunalrecht oder dem Landesbeamtenrecht zurechnet (vgl. BVerfGE 7, 155 [161]).Zwar gibt es für den Typus des Beamten auf Zeit, der meist zugleich kommunaler Wahlbeamter ist, besondere hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 7, 155 [163 f.]); die allgemeinen Grundsätze können also nicht ohne weiteres auf sie übertragen werden; und gerade im Rahmen der Wartestandsbestimmungen haben diese kommunalen gewählten Zeitbeamten, abgesehen von der Zeit des nationalsozialistischen Regimes, unverkennbar eine besondere Stellung eingenommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters, also eines auf Zeit gewählten Kommunalbeamten, für vereinbar mit Art. 33 Abs. 5 GG erklärt, obwohl es für solche Beamte bislang weder die Abwahl noch sonst eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gegeben hatte (BVerfGE 7, 155 ff.).
cc) Gibt es für die im Amt befindlichen Beamten auch keine Besitzstandsgarantie der günstigsten Wartestandsbestimmungen (aa) und ist das Institut des Wartestandes unter Umständen auch auf kommunale gewählte Zeitbeamte anwendbar (bb), so ist das Beamtentum gegen eine unsachliche Ausweitung oder Verschlechterung der Wartestandsbestimmungen doch geschützt, denn "zu fordern ist, daß die... im Einzelfall getroffene Regelung nach der Art der Dienstleistung, den von der Regel abweichenden tatsächlichen und rechtlichen Elementen des Dienstes sachgerecht erscheint, sich also nicht grundsätzlich und ohne vernünftigen Grund von allgemeinen Regeln des Beamtenrechts löst" (BVerfGE 7, 155 [164]).
(1) Eine der wichtigsten von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Regeln des Beamtenrechts ist, daß die Versetzung in den Wartestand ebenso wie jede Beendigung des Beamtenverhältnisses nur unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen und Formen zuläs sig ist (BVerfGE 7, 155 [163]).
- BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06
Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf …
Die Übernahme der funktionswesentlichen tradierten Grundstrukturen des Berufsbeamtentums in das Grundgesetz beruht auf einer Funktionsbestimmung des Berufsbeamtentums als Institution, die, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden soll (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 …und vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 46, a.a.O.; stRspr).Seine Aufgabe kann das Berufsbeamtentum nur erfüllen, wenn es rechtlich und wirtschaftlich gesichert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 ).
Die Strukturentscheidung des Art. 33 Abs. 5 GG belässt hinreichend Raum, die geschichtlich gewachsene Institution in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einzufügen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58 ; Beschlüsse vom 14. Dezember 1982 - 2 BvR 1261/79 - BVerfGE 62, 374 und vom 15. Mai 1985 - 2 BvL 24/82 - BVerfGE 70, 69 ) und den Funktionen anzupassen, die das Grundgesetz dem öffentlichen Dienst in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zuschreibt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 und vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52, 46/52 - BVerfGE 8, 1 ; Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 und Beschluss vom 11. Dezember 1962 - 2 BvL 2, 3, 21, 24/60, 4, 17/61 - BVerfGE 15, 167 ).
Aus diesem Grunde verbietet es sich, dass der Beamte aus beliebigem Anlass aus seinem Amt entfernt werden kann, denn damit entfiele die Grundlage seiner Unabhängigkeit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 und vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; vgl. auch RGZ 104, 58, ; 107, 1 ; 129, 236 ).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06
Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne …
Das Beamtenverhältnis kann ohne Bedenken als öffentlich-rechtlicher Beruf gelten (vgl. zu Berufselementen: BVerfG, Beschl. v. 17.10.1957 - 1 BvL 1/67 -, BVerfGE 7, 155 [162]; Beschl. v. 04.02.1981 - 2 BvR 189, 218,331,536, 570, 571,574,617,621,627,629-631/76 -, BVerfGE 56, 147 [162]; Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39 [59 f.]).Dass Art. 33 Abs. 5 GG auch für Beamte auf Zeit mit einem besonderen, durch das Kommunalrecht geprägten Inhalt gilt (BVerfGE 7, 155 [162 ff.]; 70, 251 [285]), ist landesverfassungsrechtlich ohne Rückgriff auf die Bundesverfassung im Rahmen des Art. 16 Abs. 1 LSA-Verf zu berücksichtigen.
Die Kompetenz des Landesgesetzgebers lässt sich auch nicht mit der Erwägung begründen, die Rechtsverhältnisse der leitenden Kommunalbeamten berührten eine "Grenzposition zwischen Beamtenrecht und Kommunalrecht" und seien in erster Linie vom Kommunalverfassungsrecht her mitgeprägt (BVerfG, Beschl. v. 17.10.1957 - 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155 [164 ff.]) bzw. die Bestimmungen über die Wahl von leitenden Kommunalbeamten einschließlich evtl. staatlicher Bestätigungen gehörten zu dem Normenkomplex, der den historisch gewordenen Begriff der Selbstverwaltung ausmache (BVerfG, Beschl. v. 02.12.1958 - 1 BvL 27/55 -, BVerfGE 8, 332 [359 f.]).
Dem Landesgesetzgeber bleibt es zwar unbenommen, die Besetzung der Landratsstellen durch (Volks-)Wahl und eine Beendigung des Amtes durch Abwahl vorzusehen (BVerfGE 7, 155 [168]; vgl. auch BVerfG, [Kammer-]Beschl. v. 20.12.1993 - 2 BvR 1327/87, 420, 1544/90 -, DÖV 1994, 516 [517]; ebenso: BayVfGH, Entschdg. v. 16.05.1972 - Vf. 71-VII-71 -, BayVerfGHE Bd. 25 n. F. [1972], S. 57 [65]); dem steht das Beamtenrechtsrahmengesetz aber auch nicht entgegen.
Dem lässt sich nicht entgegenhalten, auch das Bundesverfassungsgericht habe die Kompetenz des Landesgesetzgebers in einem vergleichbaren Fall bejaht (BVerfGE 7, 155 ff.); denn zum damaligen Zeitpunkt war kein Rahmenrecht des Bundes erlassen, so dass eine gleichwertige Gesetzgebungskompetenz des Landes sowohl für das Beamten- als auch für das Kommunalrecht hatte bejaht werden können (BVerfGE 7, 155 [161]).
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren …
Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; stRspr).Die Strukturentscheidung des Art. 33 Abs. 5 GG belässt daher ausreichend Raum, die geschichtlich gewachsene Institution in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einzufügen (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 62, 374 ; stRspr;… zuletzt Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, Internet, Rn. 54) und den Funktionen anzupassen, die das Grundgesetz dem öffentlichen Dienst in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zuschreibt (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 8, 1 ; 9, 268 ).
- BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 26.06
Vergabe von Führungspositionen an Beamte auf Zeit verfassungswidrig
Die Übernahme der funktionswesentlichen tradierten Grundstrukturen des Berufsbeamtentums in das Grundgesetz beruht auf einer Funktionsbestimmung des Berufsbeamtentums als Institution, die, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden soll (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 …und vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 46, a.a.O.; stRspr).Seine Aufgabe kann das Berufsbeamtentum nur erfüllen, wenn es rechtlich und wirtschaftlich gesichert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 ).
Die Strukturentscheidung des Art. 33 Abs. 5 GG belässt hinreichend Raum, die geschichtlich gewachsene Institution in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einzufügen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58 ; Beschlüsse vom 14. Dezember 1982 - 2 BvR 1261/79 - BVerfGE 62, 374 und vom 15. Mai 1985 - 2 BvL 24/82 - BVerfGE 70, 69 ) und den Funktionen anzupassen, die das Grundgesetz dem öffentlichen Dienst in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zuschreibt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 und vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52, 46/52 - BVerfGE 8, 1 ; Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 und Beschluss vom 11. Dezember 1962 - 2 BvL 2, 3, 21, 24/60, 4, 17/61 - BVerfGE 15, 167 ).
Aus diesem Grunde verbietet es sich, dass der Beamte aus beliebigem Anlass aus seinem Amt entfernt werden kann, denn damit entfiele die Grundlage seiner Unabhängigkeit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 und vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; vgl. auch RGZ 104, 58, ; 107, 1 ; 129, 236 ).
- BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 29.07
Vergabe von Führungspositionen an Beamte auf Zeit verfassungswidrig
Die Übernahme der funktionswesentlichen tradierten Grundstrukturen des Berufsbeamtentums in das Grundgesetz beruht auf einer Funktionsbestimmung des Berufsbeamtentums als Institution, die, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden soll (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 …und vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 46, a.a.O.; stRspr).Seine Aufgabe kann das Berufsbeamtentum nur erfüllen, wenn es rechtlich und wirtschaftlich gesichert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 ).
Die Strukturentscheidung des Art. 33 Abs. 5 GG belässt hinreichend Raum, die geschichtlich gewachsene Institution in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einzufügen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58 ; Beschlüsse vom 14. Dezember 1982 - 2 BvR 1261/79 - BVerfGE 62, 374 und vom 15. Mai 1985 - 2 BvL 24/82 - BVerfGE 70, 69 ) und den Funktionen anzupassen, die das Grundgesetz dem öffentlichen Dienst in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zuschreibt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 und vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52, 46/52 - BVerfGE 8, 1 ; Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 und Beschluss vom 11. Dezember 1962 - 2 BvL 2, 3, 21, 24/60, 4, 17/61 - BVerfGE 15, 167 ).
Aus diesem Grunde verbietet es sich, dass der Beamte aus beliebigem Anlass aus seinem Amt entfernt werden kann, denn damit entfiele die Grundlage seiner Unabhängigkeit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 und vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; vgl. auch RGZ 104, 58, ; 107, 1 ; 129, 236 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Anpassung nach dem 31. Dezember 2002
- BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …
- BVerfG, 24.09.2003 - : 2 BvR 1436/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 5012/04
- OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06
Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen") …
- BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07
Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl; …
- BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
- FG Köln, 05.09.2007 - 4 V 2092/07
Grundsteuerbefreiung eines religiösen Verbandes für ein satzungsgemäß genutztes …
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89
Verfassungsmäßigkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Landkreisordnung
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 2116/01
Versetzung des Direktors bei der Bremischen Bürgerschaft in den einstweiligen …
- BVerfG, 20.12.1993 - 2 BvR 1327/87
Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Abwahl kommunaler Wahlbeamter in Hessen
- BVerwG, 29.10.1964 - II C 182.61
- VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 480/06
Beamtenbesoldung - angemessene Alimentation - Urlaubsgeld
- VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04
Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
- VerfGH Bayern, 26.10.2004 - 15-VII-01
Führungspositionen auf Zeit im Beamtenrecht - Verfassungswidrigkeit des Art. 32a …
- OVG Sachsen, 08.03.2011 - 4 A 918/10
Abwahl eines Bürgermeisters
- BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04
Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld …
- VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 469/87
Rechtsstellung des abberufenen Ersten Kreisbeigeordneten; Abberufung kein …
- BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 1540/02
Nebentätigkeit - Teilzeitbeschäftigung
- BVerfG, 27.10.1964 - 2 BvR 319/61
Inkompatibilität/Oberstadtdirektor
- BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …
- BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74
- BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92
Soldat in einem Generalsrang, Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, …
- BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Berufsausübung; …
- BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60
Ruhegehalt nach Entnazifizierung
- BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 17.06
Auslandsdienstbezüge; Mietzuschuss; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit; …
- VG Braunschweig, 09.09.2008 - 7 A 357/05
Vorlagebeschluss zur Alimentation eines niedersächischen Beamten (2005); …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 B 6.06
Zur Besoldung und Versorgung eines nach vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode …
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 7/97
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Postbeamten
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 3224/04
Beamtenbesoldung - amtsangemessene Alimentation
- BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
Beamtenversorgungsrecht
- VG Arnsberg, 14.03.2008 - 2 K 664/04
- OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06
Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines …
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 2366/06
Beamtenbesoldung - Urlaubsgeld - Entfall der Sonderzahlung
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 4083/04
Beamtenbesoldung - Entfall des Urlaubsgeldes
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3530/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07
- BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
- BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung von Beamten innerhalb der DB AG
- OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
Beteiligungsfähigkeit, Feststellungsinteresse, Klageänderung, Fraktion, …
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 10/02
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungswidrigkeit der …
- FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 11 V 1910/07
Befreiung eines als Kulturzentrum genutzten Teils eines Grundstücks von der …
- VerfGH Bayern, 28.07.2008 - 25-VII-05
Entscheidung zur Professorenbesoldung
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 3180/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 1674/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 662/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- VG Gießen, 08.12.2008 - 5 E 248/07
Vereinbarkeit der W-Besoldung mit dem Alimentationsprinzip
- BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88
Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters
- VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
- FG Düsseldorf, 05.02.2008 - 11 V 4226/07
Verschweigen der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins führenden …
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 843/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 3633/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 840/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 3631/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- VG Meiningen, 16.12.2008 - 1 E 613/08
Recht der Landesbeamten; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die beabsichtigte …
- BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06
Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in …
- VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07
Ortsamtsleiter Burglesum
- BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO
- BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 45.76
Abwählbarkeit von Bürgermeistern mit Bundesrecht vereinbar
- BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte
- LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte
- BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
- BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 …
- LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 (11) Sa 330/98
Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte
- OVG Thüringen, 22.04.2010 - 2 KO 568/09
Abberufung des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden einer …
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70
Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 1107/92
Meinungsfreiheit bei einem hohen Berufsoffizier der Bundeswehr
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 10 B 10709/02
- VG Minden, 28.02.2007 - 3 K 620/05
Anfechtung der Bielefelder Oberbürgermeisterwahl ohne Erfolg
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 1 M 158/10
Beschwerde in Sachen Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des …
- BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80
- VG Aachen, 28.06.2001 - 4 K 1787/00
Personalentscheidungskompetenz eines Bürgermeisters
- VGH Hessen, 03.07.1985 - 2 TG 1145/85
Vorzeitige Abberufung hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter - Vorläufiger …
- BGH, 31.05.1990 - III ZR 181/89
Amtshaftungsanspruch des Chefarztes eines Kreiskrankenhauses bei …
- OVG Thüringen, 21.11.1995 - 2 KO 175/94
Kommunalrecht; Kommunalrecht; Abberufung vom Amt eines Bürgermeisters
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.1999 - 2 A 10795/99
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2010 - 12 S 101.09
Landrat; Abwahl; Abberufung; Kreistag; Widerspruch; aufschiebende Wirkung; …
- VGH Hessen, 10.05.1991 - 1 TG 1058/91
Kommunaler Wahlbeamter; Stellenbesetzungsverfahren; Berücksichtigung der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.1998 - A 4 S 1/98
- VG Kassel, 10.05.2007 - 1 E 227/07
