Rechtsprechung
   StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318   

Hessisches Asylrecht

Art. 31, 142 GG

Volltextveröffentlichungen

  • Justiz Hessen

    Art 7 S 2 Verf HE, § 43 Abs 1 StGHG, § 43 Abs 2 StGHG

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 1999, 911
  • DVBl 2000, 1055
  • NVwZ 2000, 911
  • DÖV 2001, 88
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)  

  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1553  
    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, NVwZ 2000, 911).

    Demgemäß beschränkt sich die fachgerichtliche Kontrolle der bundesbehördlichen Anwendung von Bundesrecht - auch wenn die Überprüfung durch Gerichte eines Bundeslandes erfolgt - auf das von der Behörde angewendete Bundesrecht (vgl. StGH, Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, NVwZ 2000, 911).

    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, a.a.O.).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d. h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, a.a.O.).

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 3 HV durch das gerichtliche Verfahren, d. h. durch die Anwendung und Auslegung des einfachgesetzlichen Prozessrechts, kann nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die dargelegte Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1412  
    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 3 HV durch die Anwendung und Auslegung des einfachgesetzlichen Prozessrechts kann nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die dargelegte Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1411  
    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 3 HV durch die Anwendung und Auslegung des einfachgesetzlichen Prozessrechts kann nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die dargelegte Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

mehr
  • StGH Hessen, 15.05.2001 - P.St. 1447  

    Unzulässige Grundrechtsklage wegen fehlendem Vorbringen neuer, veränderter

    Art. 2 Abs. 3 HV garantiert zudem effektiven Rechtsschutz, d. h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999-P.St 1318-, NVwZ 2000, 911 ).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949  

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines

    Die Hessische Verfassung garantiert in Art. 2 Abs. 3 das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz dergestalt, dass Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht wirksam zu kontrollieren sind (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, StAnz. 2000, S. 1285 [1287] = NVwZ 2000, 911 [912], jeweils m.w.N.).
  • StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571  
    Zudem garantiert Art. 2 Abs. 3 HV effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, NVwZ 2000, 911 [912]).
  • StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380  

    Wegen Bedingungsfeindlichkeit unzulässige Grundrechtsklage bei Versagung

    Art. 2 Abs. 3 HV garantiert zudem effektiven Rechtsschutz, d. h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999-P.St. 1318-, NVwZ 2000, 911 ).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht