Rechtsprechung

Gericht
BAG
Datum
23.06.1994
Aktenzeichen
2 AZR 617/93
Dazu im Internet

dejure.org

homosexuelle Neigungen des Arbeitnehmers

§ 620 BGB, § 242 BGB, Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität ist unwirksam (Anm.: vgl. hierzu auch Art. 13 EG)

AuS-Portal

Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

betriebsraete.de

Fundstellen
BAGE 77, 128
NJW 1995, 275
NZA 1994, 1080
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