Rechtsprechung
| BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91 |
Hormonbehandelte Kälber
Gefahrenverdacht, Anscheinsgefahr, gerechter Interessenausgleich (vgl. für Baden-Württemberg: § 55 PolG)
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
OBG NW § 14,§ 18, § 39
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NWOBG § 14, § 18, § 39
Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als Zustandsstörer
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 117, 303
- NJW 1992, 2639
- MDR 1992, 1033
- DVBl 1992, 1158
- NVwZ 1992, 1119
- DÖV 1992, 1065
- VersR 1992, 1513
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der …
Zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs analog § 39 Abs. 1 lit. a OBG NW bei einer Ordnungsverfügung, betreffend den Abtransport altlastverdächtigen Erdaushubs Fortführung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 117, 303.Insoweit lassen sich die Grundsätze, die der Senat in seinem Urteil vom 12. März 1992 (III ZR 128/91 = BGHZ 117, 303) aufgestellt hat, auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen: Wird der Eigentümer einer Sache als Zustandsstörer (§ 18 OBG NW) in Anspruch genommen, weil der durch Tatsachen begründete Anschein besteht, daß von der Sache eine Gefahr ausgeht, so kann er für dadurch erlittene Nachteile in entsprechender Anwendung von § 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW wie ein Nichtstörer Entschädigung verlangen, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und wenn er die den Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat.
Ein etwaiger Entschädigungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß der Geschädigte die den Verdacht oder Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (Senatsurteil BGHZ 117, 303, 308).
- BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96
Entschädigung für grundloses Töten von Vieh wegen nicht bestätigtem …
Das Berufungsgericht hält - im Anschluß an das Senatsurteil BGHZ 117, 303 - einen Anspruch des Klägers, wie ein Nichtstörer nach dem niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz entschädigt zu werden, dem Grunde nach für gerechtfertigt.Ein Schadensausgleichsanspruch nach § 80 Abs. 1 Satz 1 NGefAG, der die Entschädigung des rechtmäßig in Anspruch genommenen Nichtstörers regelt und der auch zugunsten des sogenannten Anscheinsstörers heranzuziehen sein kann, sofern dieser die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (Senatsurteile BGHZ 117, 303, 307 f m.w.N.; 126, 279, 283; vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151, 3152), steht dem Kläger nicht zu.
Beim Anscheinsstörer ist ohnehin umstritten, ob er im Sinne des Polizeirechts Störer oder Nichtstörer ist (vgl. dazu einerseits Senatsurteil BGHZ 117, 303, andererseits Schenke, Gefahrenverdacht und polizeiliche Verantwortung, in Festschrift für Friauf S. 455, 493 mit Wiedergabe des derzeitigen Meinungsstandes).
- BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung …
3) Der Grundsatz, daß jemand, der von der Ordnungsbehörde zur Abwehr einer Anscheinsgefahr rechtmäßig in Anspruch genommen worden ist, wie ein Nichtstörer zu entschädigen ist, wenn er die Gefahr und deren Anschein nicht zu verantworten hatte, gilt auch im Anwendungsbereich des ASOG Bln (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 117, 303 und 126, 279).«.Dies hat der Senat für §§ 18, 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW entschieden (BGHZ 117, 303; s. auch Senatsurteil BGHZ 126, 279); der Senat sieht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die Grundsätze dieser Rechtsprechung auf die hier in Rede stehende Anspruchsnorm des § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln zu übertragen.
- BGH, 03.06.2004 - III ZR 56/03
Landwirtschaft - Entschädigung für enteignungsgleichen Eingriff
Eine entsprechende Anwendung des § 32 Abs. 1 PflSchG sei in denjenigen Fällen geboten, in denen bei Vornahme der behördlichen Maßnahme zwar ein Gefahrenverdacht bestanden, es sich aber im nachhinein herausgestellt habe, daß der Gefahrverdacht unbegründet war und der Betroffene somit ein Sonderopfer für die Allgemeinheit erbracht habe (Hinweis auf die - ordnungsbehördliche Maßnahmen betreffenden - Senatsurteile BGHZ 117, 303, 307 f, BGHZ 126, 279, 284 und vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151).Offen bleiben kann, ob der Gleichklang des § 32 Abs. 1 PflSchG mit der Entschädigung des sogenannten Nichtstörers im Polizei- und Ordnungsrecht es rechtfertigen könnte, eine Entschädigungspflicht bei der Vernichtung von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen auch dann in Betracht zu ziehen, wenn diese zwar zum maßgeblichen Zeitpunkt unter dem begründeten Verdacht standen, Träger von Schadorganismen zu sein, sich aber nachträglich herausstellt, daß die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und wenn der in Anspruch Genommene die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (vgl. - für den ordnungsbehördlich in Anspruch genommenen "Anscheinsstörer" - Senatsurteile BGHZ 117, 303; 136, 172; 138, 15; Urteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151; zu etwaigen Beweiserleichterungen für den Anspruchsteller in solchen Fällen vgl. Senat BGHZ 126, 279, 285;… Urteil vom 11. Juli 1996 aaO).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1993 - 5 A 496/92
Zuparken - Anscheinsgefahr, Kostenerstattung, Verantwortlichkeit für den …
Eine dahingehende Auslegung der polizeirechtlichen Eingriffsermächtigungen und der Regelungen über den Adressaten polizeilicher Maßnahme, nach der es auf die ex-ante Perspektive ankommt rechtfertigt sich jedoch nur aus der Notwendigkeit, einen raschen Eingriff zur Verhütung von Gefahren oder zur Beseitigung bereits eingetretener Störungen zu ermöglichen (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1992 - III ZR 128/91 = DÖV 1992, 1065).Wie bei der Frage der Entschädigung (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 12.3.1992, a.a.O., S. 1066) ist daher auch bei der Frage der Kostentragungspflicht für eine Vollzugsmaßnahme bezüglich des entscheidenden Kriteriums der Verantwortlichkeit in der Regel nicht die Sicht im Zeitpunkt des Eingriffs maßgeblich, sondern die wirkliche Sachlage, wie sie sich bei späterer rückschauender Betrachtung objektiv darstellt (vgl. OVG Hamburg, Um v. 24.9.1985 - Bf. VI 3/85 = DVBL 1986, 734, 735).
- BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung; …
Das Gesetz hat die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze übernommen, nach denen jemand, der als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer Kostenerstattung verlangen kann, wenn sich die im Rahmen der gebotenen Beurteilung ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., DVBl 1990, 1047 f.; BGHZ 117, 303 ; 126, 279 ). - OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 146/94
Abwesender Wohnungsinhaber als Störer im polizeirechtlichen Sinne Störer - …
Das gilt sowohl, wenn er als - vermeintlicher - Handlungsstörer wie auch dann, wenn er als - vermeintlicher - Zustandsstörer in Anspruch genommen worden ist (BGH NJW 1992, 2639 = BGHZ 117, 303; NJW 1994, 2355).Indessen dürfte dieser alte Meinungsstreit durch die oben zitierten Entscheidungen BGH NJW 1992, 2639 und 1994, 2355 inzwischen überholt sein.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 5 A 3812/92
Wird der Gefahrenverdacht (nachträglich) widerlegt, besteht kein Anspruch der …
Angesichts dessen stünde der Klägerin, sofern sie selbst zur Durchführung der Bodenproben und -analysen verpflichtet worden wäre, nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 12.03.1992 - III ZR 128/91 DVBl 1992, 1158; Urteil vom 23.06.1994 - III ZR 54/93 -, NJW 1994, 2355), der der erkennende Senat im Grundsatz folgt, ein polizeirechtlicher Entschädigungsanspruch wie einem Nichtstörer in analoger Anwendung des § 39 Abs. 1 Buchstabe a) OBG zu (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469, 471 = DVBl. 1990, 1740; BayVGH, Urteil vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 DÖV 1996, 82 f unter Rückgriff auf den allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch). - BGH, 22.01.1998 - III ZR 168/96
Begriff der Maßnahme
Diese Meinung steht im übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zu § 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW (BGHZ 117, 303; vgl. auch BGHZ 126, 279; siehe zu § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln Senatsurteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151). - BGH, 03.03.2011 - III ZR 174/10
Schadensrecht - Ersatz von Schäden aufgrund rechtmäßiger polizeilicher Maßnahme
Allerdings hat der Senat zu § 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NRW, der ähnlich wie § 80 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG formuliert ist, entschieden, es liege auch dann eine Inanspruchnahme nach § 19 OBG NRW - also wie bei § 8 Nds. SOG die einer nicht verantwortlichen Person - vor, wenn sich bei der Inanspruchnahme des Eigentümers einer Sache als Zustandsstörer oder einer Person als Handlungsstörer nachträglich herausstelle, dass die zu beseitigende Gefahr in Wirklichkeit nicht bestanden habe (vgl. Urteile vom 12. März 1992 - III ZR 128/91, BGHZ 117, 303, 307 f; vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93, BGHZ 126, 279, 283 f; zu § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 5 A 95/00
Auto korrekt geparkt - trotzdem abgeschleppt: Autobesitzer muss nicht dafür …
- VG Düsseldorf, 09.06.1999 - 18 K 5731/97
Immobilien - Wer trägt Kosten der Kampfmittelsuche?
- OVG Saarland, 31.03.2004 - 2 N 2/03
Gültigkeit der §§ 3 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 und Abs 3 der …
- OLG München, 21.11.2002 - 1 U 5247/01
Entschädigungsanspruch des Anscheinsstörers nach Art. 70 BayPAG und § 839 …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11
- VG Aachen, 16.03.2007 - 6 K 2089/05
- VG Aachen, 16.03.2007 - 6 K 1871/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2012 - 5 A 2125/10
Sie publizieren im Internet?