Rechtsprechung
| BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82 |
Iranischer Bierimporteur
§ 779 BGB gilt nicht für Vorstellungen über das Eintreten oder Ausbleiben künftiger Ereignisse, Anwendbarkeit der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB, nunmehr speziell § 313 BGB <Fassung seit 1.1.02>), nachträgliche Anpassung des Vergleichs
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BGB § 242
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen Bierimporteurs und dem deutschen Lieferanten vor der islamischen Revolution - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem wegen politischer Umwälzung und darauf beruhender Handelsbeschränkung nicht mehr vollständig erfüllbaren Vergleich
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1984, 1746
- ZIP 1984, 452
- MDR 1985, 47
- WM 1984, 432
Wird zitiert von ... (36)
- BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91
Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung …
Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluß bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (st.Rspr. des Bundesgerichtshofs; z.B. BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231; Urteil vom 8. Februar 1984 - VIII ZR 254/82 = LM BGB § 242 Bb Nr, 108 = NJW 84, 1746, 1747; Urteil vom 31. Mai 1990 - I ZR 233/88 = NJW 1991, 1478 ).e) Bei der Anpassung des Vertrages ist zu beachten, daß die Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise zur völligen Beseitigung der vertraglichen Pflicht führen kann; in aller Regel ist der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und lediglich in einer den berechtigten Interessen beider Parteien Rechnung tragenden Form der veränderten Sachlage anzupassen (BGHZ 47, 48, 51 f; Urteil vom 8. Februar 1984 - VIII ZR 254/82 = NJW 84, 1746, 1747 unter II 1 e, ee).
- OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 192/93
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem Vergleich
Es ist anerkannt, daß bei einem Vergleich über die engen Grenzen des § 779 BGB hinaus, der lediglich einen Sonderfall des Fehlens der Geschäftsgrundlage und als Rechtsfolge nur die Unwirksamkeit des Vergleichs regelt und eine Anpassung des Vergleiches an die gegebenen Umstände nicht ermöglicht (…vgl. nur statt vieler Erman/Seiler, BGB, 9. Aufl., § 779 Rdnr. 27), auch die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Wegfalls oder des Fehlens der Geschäftsgrundlage gem. § 242 BGB mit einer Anpassung des Vergleichs an die gegebenen Umstände möglich ist (vgl. BGH, NJW 1984, 1746 f.; WM 1959, 1319 (1322); MDR 1968, 225).Voraussetzung hierfür ist, daß die Parteien bei Vergleichsabschluß gemeinsam irrigerweise vom Vorhandensein bestimmter Umstände ausgegangen sind oder der Vergleich zumindest auf für den Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vergleichspartei aufgebaut ist (BGH, NJW 1984, 1746 (1747); MDR 1968, 225; WM 1964, 547, jeweils für den Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Vergleich).
Grundsätzlich ist der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und lediglich in einer den berechtigten Interessen beider Parteien Rechnung tragenden Form der tatsächlichen Sachlage anzupassen (BGH, NJW 1993, 1641 (1642); 1984, 1746 (1747); WM 1966, 475 (476)).
Es spricht nichts dagegen, eine derartige Schätzung auch im Rahmen der Anpassung eines Vergleichs bei Fehlen der Geschäftsgrundlage zuzulassen (vgl. BGH, NJW 1984, 1746 (1747)).
- BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Nunmehr fehlt es an den Umständen und Verhältnissen, deren Fortdauer erforderlich ist, damit der Vertrag eine den Intentionen beider Parteien entsprechende sinnvolle Regelung darstellen kann (vgl. BGH, Urt. v. 8. Februar 1984 - VIII ZR 254/82, NJW 1984, 1746, 1747;… Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts Bd. 1 14. Aufl. S. 322, 324;… Palandt/Heinrichs, BGB 53. Aufl. § 242 Rn. 122).
- KG, 23.08.2011 - 4 U 152/08
Erbbau - Herabsetzung des Erbbauzinses wg. Wegfall der Geschäftsgrundlage
Die politische Entscheidung, Anschlussförderungen nicht mehr durchzuführen, hat ihren sachlichen Grund in der Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse, die von keiner der beiden Vertragsparteien zu verantworten ist und im Jahre 1989 auch nicht ansatzweise zu erwarten war, so dass die hälftige Teilung dieses Risikos die angemessene Vertragsergänzung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - VIII ZR 254/82, Rn. 22; BGH…, Urteil vom 18. Februar 2000, V ZR 334/98, Rn. 13).Soweit der BGH zwar in diesen Fällen eine Halbteilung als angemessene Vertragsergänzung bzw. Vertragsanpassung ansieht (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Februar 2000 - V ZR 334/98, Rn. 13; BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - VIII ZR 254/82, Rn. 22), beruht dies wiederum auf Billigkeitserwägungen.
- BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88
"Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer …
Eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage kann deshalb nur dann in Betracht kommen, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht vereinbarer und damit der betroffenen Vertragspartei nicht zumutbarer Folgen unabweislich erscheint (vgl. BGHZ 84, l, 9; BGH, Urt. v. 8.2.1985 - VIII ZR 254/82, NJW 1984, 1746, 1747).Auch bei Dauerschuldverhältnissen gilt der Grundsatz, daß beim Wegfall der Geschäftsgrundlage die Aufrechterhaltung des Vertrages in Gestalt der Anpassung an die veränderten Verhältnisse Vorrang gegenüber der Vertragsauflösung genießt (st. Rspr., vgl. BGHZ 47, 48, 51 f; 89, 226, 238 f; BGH NJW 1984, 1746, 1747).
- BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 85/84
Auslegung eines Bierlieferungsvertrages im Hinblick auf ein mit einem Dritten …
Nach ständiger Rechtsprechung geben Umstände, die in den Risikobereich des einen der Vertragschließenden fallen, diesem nicht das Recht, sich auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (Senatsurteile vom 11. Juli 1979 - VIII ZR 183/78 = WM 1979, 1104, 1105 und vom 8. Februar 1984 - VIII ZR 254/82 = WM 1984, 432, 434; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1984 - V ZR 140/83 = WM 1985, 32, 34, jeweils m.w.Nachw.).Das rechtfertigt sich zum einen daraus, daß nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag das Weiterverwendungsrisiko - hier: der bezogenen Getränke - in der Regel der Sphäre des Käufers zuzurechnen ist (BGHZ 74, 370, 374; Senatsurteil vom 8. Februar 1984 aaO., jeweils m.w.Nachw.).
- OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates; …
Sonstige ausländische Rechtsnormen (z. B. Exportverbote) berücksichtigt die Rechtsprechung nicht als Rechtsnormen, sondern als Tatsachen, die ggf. einer Vertragserfüllung entgegenstehen, wenn dies zur Anwendung der Vorschriften über die Unmöglichkeit führt (BGH NJW 1984, 1746;… Pfeiffer a. a. O.). - KG, 30.11.2006 - 8 U 71/06
Prozessvergleich: Änderung der Geschäftsgrundlage eines 1963 vereinbarten …
§ 313 BGB gilt auch für den Vergleich gemäß § 779 BGB (vgl. BGH NJW 1984, 1746; NJW-RR 1994, 434; BAG NZA 2005, 691).Geschäftsgrundlage sind allerdings nicht die zum eigentlichen Vertragsinhalt gewordenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Partei von dem Vorhandensein oder dem Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (ständige Rechtsprechung des BGH; BGHZ 84, 1, 2 f.; 226, 231; NJW 1984, 1746; BGH…, Urteil vom 18. November 1993, a.a.O.;… Erman/Hohloch, BGB, 11. Auflage, § 313 BGB, Rdnr. 12).
- OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
Werklieferungsvertrag - Verwendungsrisiko trägt Besteller!
Nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag trägt in der Regel der Käufer das Risiko, ob er den sachmangelfrei gelieferten Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwenden kann (BGHZ 74, 370 - juris-Rn. 10, BGH WM 1977, 118 - juris-Rn. 19, BGH NJW 1984, 1746, 1747).c) Soweit ein Wegfall der Geschäftsgrundlage bejaht wurde, ging es insbesondere um Entwicklungen des politischen oder wirtschaftlichen Umfelds, die nicht vorhersehbar waren (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1746 - Bier im Iran wurde durch die Revolution und das nachfolgend angeordnete strikte Alkoholverbot unverkäuflich, ferner BGH NJW 1998, 1701 - der Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Schnellbooten für militärische Zwecke "erledigte" sich durch den Untergang der DDR).
- KG, 23.08.2011 - 4 U 158/08
Erbbaurecht - Förderung wird nicht gewährt: Anpassung des Erbbauzinses möglich!
Die politische Entscheidung, Anschlussförderungen nicht mehr durchzuführen, hat ihren sachlichen Grund in der Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse, die von keiner der beiden Vertragsparteien zu verantworten ist und im Jahre 1988 auch nicht ansatzweise zu erwarten war, so dass die hälftige Teilung dieses Risikos die angemessene Vertragsergänzung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - VIII ZR 254/82, Rn. 22; BGH…, Urteil vom 18. Februar 2000, V ZR 334/98, Rn. 13).Soweit der BGH zwar in diesen Fällen eine Halbteilung als angemessene Vertragsergänzung bzw. Vertragsanpassung ansieht (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Februar 2000 - V ZR 334/98, Rn. 13; BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - VIII ZR 254/82, Rn. 22), beruht dies wiederum auf Billigkeitserwägungen.
- BGH, 17.03.1994 - IX ZR 174/93
Geschäftsgrundlage einer Bürgschaftsverpflichtung; Pflichten des Gläubigers bei …
- BGH, 13.05.1993 - IX ZR 166/92
Bürgschaft für Versorgungsanspruch bei Forderungsübergang auf Träger der …
- KG, 07.07.1997 - 20 U 7228/95
- OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03
Zahlungsanspruchs aus Inhaberschuldverschreibungen des Staates Argentinien: …
- BGH, 16.04.1986 - VIII ZR 79/85
Anwendung des AbzG auf die Verpflichtung des Franchisenehmers zum Bezug von Waren
- BGH, 23.11.1989 - VII ZR 60/89
Kündigung einer von einer Schulklasse gebuchten Reise wegen des Reaktorunfalls in …
- OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung …
- BGH, 05.02.1997 - VIII ZR 14/96
Zulässigkeit eines Teilurteils
- OLG Hamm, 22.02.2001 - 22 U 102/00
Anpassung eines Prozessvergleichs - Fehlen der Geschäftsgrundlage - lastenfreie …
- OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 213/03
Argentinische Staatsanleihe: Verweigerung der Rückzahlung mit der Berufung auf …
- OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 110/03
Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates: …
- OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines …
- OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03
Ersatzpflicht für "neuartige" Bergschäden trotz Bergschadensverzichts
- BGH, 27.11.2007 - X ZR 111/04
Auslegung eines Werklieferungsvertrages nach UN-Kaufrecht
- BGH, 02.10.2002 - IV ZR 276/01
Darlehen - Darlegungs- und Beweislast
- OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 235/03
Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung …
- OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 236/03
Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung …
- BGH, 16.12.1992 - VIII ZR 28/92
Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage dürch Änderung der wirtschaftlichen …
- BGH, 12.03.1997 - VIII ZR 303/95
Begriff der Änderung des Bedarfs
- LAG Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 6 Sa 44/01
Abfindungsanspruch; bei der Auslegung der Vereinbarung zu berücksichtigende …
- OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
- OLG Stuttgart, 03.11.1995 - 2 U 138/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage für eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung
- OLG München, 08.06.1993 - 18 U 5771/91
Anpassung einer Bürgschaft infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage
- OLG Bamberg, 17.10.1997 - 6 U 35/96
Sanierungsvergleich: Wann entfällt Geschäftsgrundlage?
- BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99
Schadensersatz wegen der Entwendung von Lieferscheinen - Erledigungsklausel im …
- BGH, 02.10.2002 - IV ZR 276/01
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