Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
08.02.1984
Aktenzeichen
VIII ZR 254/82
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iranischer Bierimporteur

§ 779 BGB gilt nicht für Vorstellungen über das Eintreten oder Ausbleiben künftiger Ereignisse, Anwendbarkeit der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB, nunmehr speziell § 313 BGB <Fassung seit 1.1.02>), nachträgliche Anpassung des Vergleichs

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Fundstellen
NJW 1984, 1746
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