Rechtsprechung
| BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95 |
Islamische Metzgerei-GmbH
Art. 4 GG, Aufhebung der BVerwG-Entscheidung «Schächten» entsprechend den Grundsätzen von «Schächten [BVerfG]» ;
Art. 19 Abs. 3 GG, zur Frage, ob eine inländische juristische Person sich auch dann auf ein Deutschen-Grundrecht (hier: Art. 12 GG) berufen kann, wenn sämtliche Gesellschafter Ausländer sind (hier offengelassen)
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Schächtens
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tierschutz-urteile (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veterinärrecht; Tiere
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
GmbH darf Schächten
Besprechungen u.ä.
- staatsrecht.info (Entscheidungsbesprechung)
Schächten: Tierschutz und Bekenntnisfreiheit zum Zweiten (Dr. Johannes Rux; ZAR 2002, S. 289-291)
Verfahrensgang
- BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93
- BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 1485
- NVwZ 2002, 984
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten; …
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist weiterhin uneingeschränkt vorgegeben, dass für einen Schlachter, dessen berufliche Tätigkeit durch die Zielsetzung gekennzeichnet ist, seine - durch eine entsprechende Glaubensüberzeugung gebundenen - Kunden mit dem Fleisch (betäubungslos) geschächteter Tiere zu versorgen, das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 4 GG streitet, was bei der Auslegung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG zu beachten ist (vgl. BVerfGE 104, 337 sowie Beschluss vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 - NJW 2002, 1485). - OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06 Bezüglich des Rechts auf Religionsfreiheit gemäss Art. 4 GG hat das Bundesverfassungsgericht für juristische Personen eine Rechtsträgerschaft verneint, soweit deren Zweck nicht die Pflege oder Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, sondern das Erwirtschaften von Gewinnen ist (vgl. BVerfGE 44, 103; BVerfG NJW 2002, 1485 ff).
Auch wenn sie damit nicht selbst Trägerin des Grundrechts des Art. 4 GG ist, hat die Religionsfreiheit im Rahmen der Verhältnismässigkeit und der Abwägung der Interessen Bedeutung und ist dabei angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 2002, 1485 ff).
- BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 853/06
Grundrechtsfähigkeit eines ausländischen Vereins
Für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine inländische oder eine ausländische juristische Person handelt, kommt es auf deren Sitz und nicht auf die Staatsangehörigkeit der hinter ihr stehenden Personen an (vgl. BVerfGE 21, 207 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 -, NJW 2002, S. 1485). - BVerwG, 14.12.2002 - 3 C 3.02 Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 18. Januar 2002 (- 1 BvR 2284/95 -) unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 40.99 - BVerwGE 112, 227 ) der Klägerin insoweit Recht gegeben, als die Zielsetzung ihrer beruflichen Tätigkeit, Kunden in Übereinstimmung mit deren Glaubensüberzeugung mit dem Fleisch geschächteter Tiere zu versorgen, eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative des Tierschutzgesetzes zulässt.
