Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
06.06.2000
Aktenzeichen
4 StR 91/00
Dazu im Internet

dejure.org

jugendliche Autoknackerbande

§ 52 StGB, natürliche Handlungseinheit;

§ 242 StGB, nur versuchter Diebstahl bei Wegnahme eines Behältnisses, für dessen Inhalt der Täter keine Verwendung hat;

§ 315b StGB, "Pervertierung" eines verkehrsinternen Vorgangs nur bei Absicht;

§ 244a StGB ist auch auf Jugendbanden anwendbar

HRR Strafrecht

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; § 52 StGB; § 244a StGB; § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StGB; § 315 c Abs. 1 Nr. 2 a und 2 b, Abs. 3 Nr. 1 StGB

Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit; Verfahrenshindernis; Verfahrensverzögerung; Strafzumessung; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit beim Bandendiebstahl; Vollendung beim Diebstahl; Zueignungsabsicht; Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs; Schwerer Bandendiebstahl bei Jugendbanden

lexetius.com

bundesgerichtshof.de

judicialis

Fundstellen
NStZ-RR 2000, 343
NZV 2001, 134
StV 2000, 670
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht