Rechtsprechung
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jugendliche Autoknackerbande
§ 52 StGB, natürliche Handlungseinheit;
§ 242 StGB, nur versuchter Diebstahl bei Wegnahme eines Behältnisses, für dessen Inhalt der Täter keine Verwendung hat;
§ 315b StGB, "Pervertierung" eines verkehrsinternen Vorgangs nur bei Absicht;
§ 244a StGB ist auch auf Jugendbanden anwendbar
HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; § 52 StGB; § 244a StGB; § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StGB; § 315 c Abs. 1 Nr. 2 a und 2 b, Abs. 3 Nr. 1 StGB
Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit; Verfahrenshindernis; Verfahrensverzögerung; Strafzumessung; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit beim Bandendiebstahl; Vollendung beim Diebstahl; Zueignungsabsicht; Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs; Schwerer Bandendiebstahl bei Jugendbanden
NZV 2001, 134
StV 2000, 670
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