Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99   

Klarstellender Gesetzgebungsakt

§ 121 Abs. 2 GVG, auch eine nachträgliche Klarstellung durch den Gesetzgeber (in der Gesetzesbegründung, ohne rechtliche Rückwirkung) kann eine frühere Entscheidung hinfällig machen und somit die Vorlagepflicht entfallen lassen

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 121 Abs. 2 GVG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG; § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG; § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG
    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung des Mindestlohns.

  • lexetius.com

    GVG § 121 Abs. 2

  • bundesgerichtshof.de
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  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 121 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Mindestlohnpflicht auch für inländische Bauunternehmer

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 46, 17
  • NJW 2000, 1880
  • NZA 2000, 558
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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05  

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Demnach ist die rechtliche Grundlage der früheren anders lautenden Entscheidungen in Fällen wie dem vorliegenden entfallen (vgl. BGHSt 46, 17, 20).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02  

    Verfassungsmäßigkeit der Erstreckung eines Tarifvertrags auf nicht tarifgebundene

    Diese in Rechtsprechung und Literatur zunächst umstrittene Frage (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2000, 1880, 1882) ist durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. März 2000 (BGH a.a.O.) in dem vom Senat zuvor in seinem Vorlagebeschluß vom 20. Dezember 1999 - 1 Ss (OWi) 8 Z/99 - vertretenen Sinn entschieden worden, nämlich dass der Anwendungsbereich wegen des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 1 Abs. 1 AEntG a.F. nicht auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschränkt ist (ebenso OLG Naumburg wistra 2000, 153; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394).

    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 3704; NJW 1981, 215; NJW 1977, 2255) und des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 1880) geht der Senat davon aus, dass die Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohns im Baugewerbe auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen i.S. des § 211 Abs. 1 SGB I erbringt, durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10  

    Sicherungsverwahrung (Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre

    Infolge dieser mit Wirkkraft des § 31 BVerfGG ergangenen Entscheidung ist eine Bindung des Senats an die dahingehende Rechtsprechung des 4. Strafsenats entfallen, die noch Anlass für das Anfrageverfahren nach § 132 GVG gegeben hatte; einer Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen bedarf es nicht mehr (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2000 - 4 StR 287/99, BGHSt 46, 17, 20 f.; Hannich in KK-StPO, 6. Aufl., § 132 GVG Rn. 8).
mehr
  • OLG Brandenburg, 16.03.1998 - 1 Ss OWi 8 Z/98  
    Diese in Rechtsprechung und Literatur zunächst 3 umstrittene Frage (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2000, 1880, 1882) ist durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. März 2000 (BGH a.a.O.) in dem vom Senat zuvor in seinem Vorlagebeschluß vom 20. Dezember 1999 - 1 Ss (OWi) 8 Z/99 - vertretenen Sinn entschieden worden, nämlich dass der Anwendungsbereich wegen des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 1 Abs. 1 AEntG a.F. nicht auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschränkt ist (ebenso OLG Naumburg wistra 2000, 153; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394).

    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 3704; NJW 1981, 215; NJW 1977, 2255) und des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 1880) geht der Senat davon aus, dass die Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohns im Baugewerbe auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen i.S. des § 211 Abs. 1 SGB I erbringt, durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

  • BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00  

    Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim

    Denn diese Entscheidung fußt auf einer von der jetzt geltenden Fassung abweichenden Formulierung des § 1 Abs. 1 Satz 1 AEntG (vgl. BGH Beschluß vom 21.3.2000 - 4 StR 287/99).
  • LAG Hessen, 12.02.2001 - 16 Sa 585/00  

    Arbeitnehmerentsendung: Auskunftspflichten des polnisches Bauunternehmen, das

    Das folgt schon daraus, dass der BRTV/Bau kraft AVE in seinem räumlichen Geltungsbereich (Bundesrepublik Deutschland, § 1 Abs. 1 BRTV/Bau) für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt, ohne dass es auf ihre Tarifgebundenheit ankommt (§ 5 Abs. 4 TVG ), soweit vom Betrieb überwiegend bauliche Leistungen durchgeführt werden (vgl. auch BGH 21.03.2000 NZA 2000, 558, 560).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01  

    Nichtigkeit des Ausschlusses aus einem Verein; Beschwerdeberechtigung

    Im Übrigen hat das Oberlandesgericht Köln (OLGZ 1984, 401, 403) zutreffend ausgeführt, dass die Entscheidung KGJ 41, 157 durch die Rechtsentwicklung überholt ist (vgl. hierzu auch BGHSt 46, 17 zu § 121 Abs. 2 GVG); einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG bedarf es daher nicht.
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 Ss 162/00  

    Ordnungswidrige Nichtgewährung der Mindest-Arbeitsbedingungen bei

    Damit ist die abweichende Meinung des OLG Düsseldorf überholt (BGH NJW 2000, 1880; vgl. auch Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze AEntG § 5 Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 28.06.2000 - 2 Ss OWi 604/99  

    Arbeitnehmerentsendegesetz, Anwendbarkeit, Umfang der Feststellungen bei Verstoß

    Diese in Rechtsprechung und Literatur (bislang) umstrittene Frage (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2000, 1880, 1882 mit weiteren Nachweisen) ist nach Ansicht des Senats durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2000 (4 StR 287/99, BGH, a.a.O.) nun in dem Sinn entschieden, dass die Anwendbarkeit zu bejahen ist (so auch OLG Naumburg wistra 2000, 153; zum Arbeitnehmerentsendegesetz in neuerer Zeit auch Lüke wistra 2000, 84 ff.).
  • LAG Hessen, 05.03.2001 - 16 Sa 573/00  
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  • LAG Hessen, 05.03.2001 - 16 Sa 579/00  
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 3 Ss 159/00  

    Meldepflicht ausländischer Verleiher von Arbeitnehmern

  • OLG Brandenburg, 06.08.2002 - 1 Ss OWi 117 B/02  

    Arbeit & Soziales - Fahrlässiger Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 440/10  

    Fortdauer zeitlich unbeschränkter Sicherungsverwahrung gegen höchstgefährliche,

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 474/10  

    Fortdauer zeitlich unbeschränkter Sicherungsverwahrung gegen höchstgefährliche,

  • OLG Brandenburg, 19.06.2000 - 2 Ss OWi 78 B/00  
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