Rechtsprechung
| BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79 |
Kleine Anfrage zur NPD
Art. 21 GG, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 64 BVerfGG, unzulässige Organklage einer von einer parlamentarischen Anfrage betroffenen Partei
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
NPD
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Parlamentarische Anfrage und deren Beantwortung als Gegendstand eines Organstreitverfahrens
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 57, 1
- NJW 1981, 1359
Wird zitiert von ... (52)
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07
Organstreit; Partei; Antragsbefugnis; Antragsberechtigung; Organstreitverfahren; …
Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss daher rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können; die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muss sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125]; 57, 1 [5]).Gegen sie, ihre Funktionäre, Mitglieder und Anhänger dürfen wegen ihrer mit erlaubten Mitteln durchgeführten parteioffiziellen Tätigkeiten keine rechtlichen Sanktionen angedroht oder verhängt werden (BVerfGE 40, 287 [291]; 57, 1 [6]).
Bei Beeinträchtigungen dieser Rechte steht der Partei oder ihren Mitgliedern der Rechtsweg offen (BVerfGE 57, 1 [6 f.]; vgl. auch OVG RP, AS 28, 46).
Aus dieser Grundentscheidung der Landesverfassung für eine wehrhafte Demokratie folgt der insbesondere allen Verfassungsorganen erteilte Auftrag, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wahren und aktiv für sie einzutreten (vgl. BVerfGE 39, 334 [349]; 40, 287 [292]; 57, 1 [8]).
Danach wäre es unzulässig, eine vom Bundesverfassungsgericht nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn diese Maßnahme bei verständiger Würdigung der die Landesverfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich wäre und sich daher der Schluss aufdrängte, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhte (vgl. BVerfGE 40, 287 [293]; 57, 1 [7]).
Faktische Nachteile, die daraus für eine Partei entstehen können, sind hinzunehmen (BVerfGE 40, 287 [293]; 57, 1 [6]).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH O 27/07
"Parteienprivileg" steht in wehrhafter Demokratie Aufklärung über …
Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muss daher rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können; die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muss sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125]; 57, 1 [5]).Gegen sie, ihre Funktionäre, Mitglieder und Anhänger dürfen wegen ihrer mit erlaubten Mitteln durchgeführten parteioffiziellen Tätigkeiten keine rechtlichen Sanktionen angedroht oder verhängt werden (BVerfGE 40, 287 [291]; 57, 1 [6]).
Bei Beeinträchtigungen dieser Rechte steht der Partei oder ihren Mitgliedern der Rechtsweg offen (BVerfGE 57, 1 [6 f.]; vgl. auch OVG RP, AS 28, 46).
Aus dieser Grundentscheidung der Landesverfassung für eine wehrhafte Demokratie folgt der insbesondere allen Verfassungsorganen erteilte Auftrag, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wahren und aktiv für sie einzutreten (vgl. BVerfGE 39, 334 [349]; 40, 287 [292]; 57, 1 [8]).
Danach wäre es unzulässig, eine vom Bundesverfassungsgericht nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn diese Maßnahme bei verständiger Würdigung der die Landesverfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich wäre und sich daher der Schluss aufdrängte, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhte (vgl. BVerfGE 40, 287 [293]; 57, 1 [7]).
Faktische Nachteile, die daraus für eine Partei entstehen können, sind hinzunehmen (BVerfGE 40, 287 [293]; 57, 1 [6]).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Das Grundgesetz geht aber stillschweigend von entsprechenden Kompetenzen aus, so etwa in den Normen über die Bildung und Aufgaben der Bundesregierung (Art. 62 ff. GG) oder über die Pflicht der Bundesregierung, den Bundestag und seine Ausschüsse zu unterrichten; Gleiches gilt für die Verpflichtung der Regierung und ihrer Mitglieder, dem Bundestag auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und seinen Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. zu Letzterem BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ).Informationen unterliegen wie jedes Staatshandeln dem Sachlichkeitsgebot (vgl. BVerfGE 57, 1 ).
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Lissabon
Wenn die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Themen der Welthandelsrunden und die vom Rat festgelegten Verhandlungsrichtlinien (Art. 218 Abs. 2 AEUV) unterrichtet und ihm dadurch die Prüfung der Einhaltung des Integrationsprogramms durch die Europäische Union und die Kontrolle der Tätigkeit der Bundesregierung ermöglicht, handelt es sich nicht nur um die selbstverständliche Wahrnehmung ihrer allgemeinen Informationsaufgabe (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 70, 324 ; 105, 279 ; 110, 199 ); sie ist hierzu angesichts der gemeinsamen Integrationsverantwortung und der gewaltenteilenden Aufgabendifferenzierung unter den Verfassungsorganen auch verfassungsrechtlich verpflichtet. - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
Das Grundgesetz geht aber stillschweigend von entsprechenden Kompetenzen aus, so etwa in den Normen über die Bildung und Aufgaben der Bundesregierung (Art. 62 ff. GG) oder über die Pflicht der Bundesregierung, den Bundestag und seine Ausschüsse zu unterrichten; Gleiches gilt für die Verpflichtung der Regierung und ihrer Mitglieder, dem Bundestag auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und seinen Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. zu Letzterem BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ). - BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06
Überwachung von Bundestagsabgeordneten
Das Verfahren betrifft die Reichweite des aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Fragerechts des Abgeordneten und der grundsätzlichen Verpflichtung der Bundesregierung und ihrer Mitglieder, auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und den Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderliche Information zu verschaffen (vgl. BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ; 70, 324 ).In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt und zwischen den Beteiligten nicht strittig ist, dass aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung folgt, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (vgl. zum Ganzen BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 105, 252 ; 105, 279 ).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Zu den sich so ergebenden Befugnissen des Abgeordneten rechnen vor allem das Rederecht (vgl. BVerfGE 10, 4 [12]; 60, 374 [379]) und das Stimmrecht, die Beteiligung an der Ausübung des Frage- und Informationsrechts des Parlaments (vgl. BVerfGE 13, 123 [125]; 57, 1 [5]; 67, 100 [129]; 70, 324 [355], das Recht, sich an den vom Parlament vorzunehmenden Wahlen zu beteiligen und parlamentarische Initiativen zu ergreifen, und schließlich das Recht, sich mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen [vgl. BVerfGE 43, 142 [149]; 70, 324 [354]]. - BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Diese beobachtende, vorsorgende und lenkende Tätigkeit der Bundesregierung wird nicht selten - wie dies auch im Streitfall wiederholt geschehen ist - zum Gegenstand von Anfragen im Deutschen Bundestag gemacht, mit denen sich die Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats, insbesondere zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben nötigen Informationen verschaffen (vgl. BVerfGE 13, 123 [125 f.] = NJW 1961, 1913; BVerfGE 57, 1[5] = NJW 1981, 1359). - BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"
Wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer vom Grundgesetz vorausgesetzten Aufgabenstellung einerseits zur Beobachtung, Vorsorge und Lenkung in besonderen gesellschaftlichen Teilbereichen ver pflichtet ist (vgl. BVerfGE 40, 287 (293); 57, 1 (7 f.)) und wenn sie andererseits befugt und gehalten ist, diese Tätigkeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darzustellen bzw. zu vertreten (vgl. BVerfGE 20, 56 (99 f.); 44, 125 (147 f.); 63, 230 (242 f.)), dann kommt ihr damit auch die Befugnis zu, in den Grenzen einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich eingeräumten Kompetenzen gegenüber der Öffentlichkeit Stellung zu beziehen sowie Empfehlungen oder Warnungen auszusprechen.Dabei ist ferner das alle Staatsorgane bindende Willkürverbot von Bedeutung, aus dem abzuleiten ist, daß mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden müssen (vgl. BVerfGE 57, 1 (8)) und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (vgl. BVerfGE 40, 287 (293)).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
- BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90
Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65 …
- BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen
- VerfGH Thüringen, 19.12.2008 - VerfGH 35/07
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; parlamentarisches …
- BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95
Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des …
- VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 31/00
Verletzung des Fragerechts einer Landtagsabgeordneten wegen Verweigerung …
- VerfG Hamburg, 20.05.2003 - HVerfG 9/02
Einschränkung des Fragerechts nach Art. 25 HV auf öffentliche Angelegenheiten
- VG Stuttgart, 13.10.2008 - 7 K 3583/08
Zugang einer Partei zu privatrechtlich betriebener öffentlicher Einrichtung
- VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
NRW-Kommunalwahl am 30. August ohne Stichwahlen // NRW-Verfassungsgerichtshof …
- BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue; …
- BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88
Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …
- BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81
Rundfunkrat
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02
Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter
- VG Frankfurt/Main, 21.07.2011 - 8 L 1521/11
Widerruf einer Pressemitteilung
- BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge
- BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98
Erfolglose Klage des Abgeordneten Dr. Gysi
- BVerwG, 17.09.2003 - 6 C 4.03
Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Einberufungsbescheid; Begründung; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99
- VGH Hessen, 24.01.2003 - 11 TG 1982/02
Keine Stellungnahmemöglichkeit vor Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts
- VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08
Sächsische Volkspartei unterliegt im Organstreit um Beeinträchtigung ihrer …
- BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 10 S 2386/93
Nachrichtendienstliche Beobachtung einer politischen Partei durch …
- VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch …
- VerfGH Bayern, 17.07.2001 - 56-IVa-00
Verfassungsstreitigkeit wegen der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf …
- VG Hamburg, 11.10.2006 - 10 K 914/06
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 1 S 1635/88
Gemeindlicher "Boykottaufruf" gegen NPD; Kommunalaufsicht
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.1992 - 1 S 182/91
Warnung der Landesregierung vor Jugendsekten (Osho-Bewegung
- VG Düsseldorf, 25.03.1994 - 1 K 4629/93
- VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
Staats- und Verfassungsrecht, Organstreitigkeit; Fragerecht; Beantwortungspflicht
- VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Unterlassungsanspruch; …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10
1. Eine generelle Verfassungsaufsicht ist auch im Landesverfassungsrecht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1984 - 20 B 1361/84
- VGH Hessen, 12.12.1985 - 2 TG 2397/85
Überlassung städtischer Räumlichkeiten für rechtsextremistische …
- BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
- VerfG Hamburg, 23.06.1997 - HVerfG 1/96
- VG Köln, 21.06.2001 - 7 K 939/97
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 217/04
Organstreitverfahren: Verletzung von Art 86 Abs 3 S 2 Verf BE durch Unterlassen …
- VerfG Brandenburg, 18.04.1996 - VfGBbg 11/96
Organklage von Bündnis 90/Die Grünen gegen Haushaltsmittelverwendung für …
- BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 1468/90
Verfassungsbeschwerde gegen wahlvorbereitende Entscheidungen
- VerfGH Berlin, 15.03.1995 - VerfGH 12 A/95
Ablehnung des Erlasses einer eA gegen werbende Öffentlichkeitsarbeit des Senats …
- VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 62-I-02
