Rechtsprechung
| BGH, 18.04.1991 - 4 StR 518/90 |
Kommunaler Leinenzwang
Art. 3 GG;
Art. 31, 74 Nr. 22 GG, § 28 StVO, Verkehrsbezogenheit
Kurzfassungen/Presse (5)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- tierschutz-urteile (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hunde; Rottweiler
- landseerhunde-bremen.de (Kurzinformation)
"Fahrrad"
- dogtrain-web.de (Leitsatz)
Fahrrad mit Hund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StVO § 28 Abs. 1
Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 37, 366
- NJW 1991, 1691
- MDR 1991, 683
- NZV 1991, 277
- NVwZ 1991, 711
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen …
Die Rechtsfrage, in welchem Verhältnis die Vorschriften der §§ 32, 33 StVO zu den (jeweiligen) landesstraßenrechtlichen Bestimmungen der Sondernutzung stehen, ist daher identisch und bedarf einheitlicher Beantwortung (vgl. auch BGHSt 37, 366, 368; 42, 79, 81 jeweils m.w.N.;… Franke in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rdn. 54;… Kissel GVG 3. Aufl. § 121 Rdn. 15).b) Das Kammergericht geht in vertretbarer Weise (vgl. BGHSt 22, 385, 386 f.; 37, 366, 368;… Hannich in KK 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 43 f. m.w.N.) davon aus, daß nach den tatrichterlichen Feststellungen neben der unerlaubten Sondernutzung auch eine Zuwiderhandlung gegen die §§ 32, 33 StVO nicht ausgeschlossen werden kann.
Es dient als "sachlich begrenztes Ordnungsrecht" ( BVerfGE 40, 371, 380; 67, 299, 322; BGHSt 37, 366, 369) der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BVerfGE 32, 319, 326; 40, 371, 379 f.; BGHSt 37, 366, 369; siehe auch Manssen DÖV 2001, 151 ff. ).
Der Bund hat von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Straßenverkehrsrecht insbesondere im Straßenverkehrsgesetz und zu dessen Ausfüllung u.a. in der Straßenverkehrsordnung weitgehend abschließend Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 32, 319, 326 ff.; 67, 299, 320 f.; BGHSt 37, 366, 370).
Anders liegt es indessen, wie der Senat bereits für den vergleichbaren Fall eines durch kommunale Verordnung angeordneten Leinenzwangs für Hunde auf öffentlichen Straßen entschieden hat (vgl. BGHSt 37, 366), wenn mit einer landesrechtlichen Norm des Straßen- und Wegerechts nicht straßenverkehrsbezogene, sondern sonstige ordnungsrechtliche Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerfGE 67, 299, 322 f.; s. bereits Evers NJW 1962, 1033, 1035, 1037).
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Verkehrsrecht - Zweck des Halteverbots an einer Baustelle
Dieses dient als sachlich begrenztes Ordnungsrecht der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BGHZ 60, 54, 60; BGHSt 37, 366, 369; BGH, Beschluß vom 4. Dezember 2001 - 4 StR 93/01 - NJW 2002, 1280, 1281 m.w.N.; BVerfGE 40, 371, 379 f.; 67, 299, 314, 322 f. je m.w.N.; BVerwGE 37, 112, 114 f.; 85, 332, 341 f.). - VG Gelsenkirchen, 30.11.2006 - 16 K 3159/05
Anlein- und Maulkorbpflicht
Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 18. April 1991 - 4 StR 518/90 -, NJW 1991, S. 1691 - 1692; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24. März 2005 - 16 K 659/02 - .BGH, Beschluss vom 18. April 1991 - 4 StR 518/90 -, NJW 1991, S. 1691 - 1692; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 8. April 2001 - 5 Ss OWi 1225/00 -, NVwZ 2002, S. 765 f.
BGH, Beschluss vom 18. April 1991 - 4 StR 518/90 -, NJW 1991, S. 1691 - 1692; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 9. August 1991 - 5 Ss (OWi) 297/91 - (OWi) 125/91 I, NVwZ-RR 1992, S. 301 - 302.
- OVG Saarland, 08.05.2006 - 3 N 2/05
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache in einem …
b) Zur Frage, ob für eine Vorschrift in einer Polizeiverordnung, die Leinenzwang für Hunde auf öffentlichen Straßen vorschreibt, in Anbetracht von § 28 StVO Raum ist, wenn die ordnungsrechtliche Regelung mit der Gefährdung des Straßenverkehrs durch unangeleinte Hunde begründet wird (hier offen gelassen; vgl. BGH, Beschluss vom 18.4.1991 - 4 StR 518/96 - NJW 1991, 1691).Das mag zwar die Begründung eines Leinenzwanges auch auf öffentlichen Straßen aus sonstigen ordnungsrechtlichen Gründen nicht ausschließen, mit dem Hinweis auf die Gefährdung des Straßenverkehrs durch unangeleinte Hunde dürfte sich die umstrittene Regelung jedoch nicht rechtfertigen lassen BGH, Beschluss vom 18.4.1991 - 4 StR 518/96 - NJW 1991, 1691, zitiert nach Juris.
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91
Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang …
Gleichwohl durfte der Verordnungsgeber im Interesse einer praktikablen und damit auch effektiven Regelung von differenzierenden Ausnahmen vom Leinenzwang für bestimmte Gebiete und bestimmte Hundearten im Sinne des § 3 Abs. 1 Nrn. 2 - 4 VO absehen (zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit eines generalisierenden Leinenzwangs s. Normenkontrollbeschl. d. Senats v. 6.7.1989, NVwZ-RR 1990, 16 sowie BGH, NJW 1991, 1691, ferner zur allgemeinen Zulässigkeit des Leinenzwangs für die Abwehr hundetypischer Gefahren: Beschl. d. Senats v. 15.7.1967, ESVGH 18, 19/21 f.; Beschl. v. 31.1.1980, BWVPr. 1980, 167, ebenso OLG Hamm, Beschl. v. 3.12.1987, NVwZ 1988, 671). - OLG Dresden, 07.02.2007 - Ss OWi 395/06
Hundeleine
So hatte bereits der Bundesgerichtshof in der Vorlageentscheidung vom 18. April 1991, 4 StR 518/90 (BGHSt 37, 366 ff. = NJW 91, 1691 f.) hinsichtlich des Leinenzwangs für Hunde ausgeführt, dass im Zusammenhang mit allgemeinem Ordnungsrecht vielfältige Gefahren von Hunden ausgehen können, so für Menschen, die sie verletzen, beschmutzen oder auch nur erschrecken können; aber auch für die Kleidung sowie mitgeführte und abgestellte Sachen, die sie zerstören, beschädigen und unkontrolliert verunreinigen können; für sonstige Tiere, namentlich auch andere Hunde; schließlich für die Sauberkeit öffentlicher und angrenzender Flächen und Wege. - OLG Dresden, 07.02.2007 - Ss OWi 188/06
Hundeleine
Demgemäß hatte bereits der Bundesgerichtshof in der Vorlageentscheidung vom 18. April 1991, 4 StR 518/90 (BGHSt 37, 366 bis 373 = NJW 91, 1691 bis 1692) hinsichtlich des Leinenzwangs für Hunde ausgeführt, dass im Zusammenhang mit allgemeinem Ordnungsrecht vielfältige Gefahren von Hunden ausgehen können, so für Menschen, die sie verletzen, beschmutzen oder auch nur erschrecken können; aber auch für die Kleidung sowie mitgeführte und abgestellte Sachen, die sie zerstören, beschädigen und unkontrolliert verunreinigen können; für sonstige Tiere, namentlich auch andere Hunde; schließlich für die Sauberkeit öffentlicher und angrenzender Flächen und Wege. - VGH Hessen, 27.02.1995 - 6 N 903/92
Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Hundesatzung
Daneben mögen kommunale ordnungsbehördliche Verordnungsregelungen in Betracht kommen (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluß vom 18. April 1991 - 4 StR 518/90 - BGHSt 37, 366 = NJW 1991, 1691). - KG, 04.01.2006 - 2 Ss 300/05
Leinenzwang: Verfassungsmäßigkeit der Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen …
Die vom Zulassungsantrag als klärungsbedürftig angesehene Frage, ob der Leinenzwang für Hunde in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BerlHundeG) verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Verhältnismäßigkeit, entspricht ist bereits obergerichtlich dahin entschieden, daß die Anordnung eines Leinenzwanges in einer Stadt in den für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Bereichen außerhalb geschlossener Gebäude - und damit auch innerhalb von Grün- und Erholungsanlagen - vor dem Grundgesetz Bestand hat (vgl. BGHSt 37, 366, 371).". - OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 5 A 1.08
Normenkontrolle; genereller Leinenzwang für Hunde, - im gesamten Gebiet einer …
Soweit Überschneidungen der Regelungsbereiche denkbar sind, sind wie in § 3 Abs. 4 HundehV weitergehende (kommunale) Regelungen vorbehalten (vgl. z.B. § 22 Abs. 1 BbgJagdG) und/oder die Regelungszwecke unterscheiden sich jeweils wesentlich (z.B. die Bestimmungen zum Führen von Haustieren auf der Straße in § 28 Abs. 1 StVO [vgl. hierzu Beschluss des Bundesgerichtshof vom 18. April 1991 - 4 StR 518/90 -, juris Rn. 11 ff.], die Anleinpflicht nach § 15 Abs. 8 LWaldG oder Schutzausweisungen nach §§ 19 ff. BbgNatSchG). - OLG Düsseldorf, 09.08.1991 - 5 Ss OWi 297/91
- KG, 04.01.2006 - 5 Ws (B) 626/05
