Rechtsprechung

Gericht
BVerfG
Datum
24.09.2003
Aktenzeichen
2 BvR 1436/02
Dazu im Internet

dejure.org

kopftuchtragende Lehrerin

Art. 33 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 GG, Art. 7 GG, eine Lehramtsbewerberin, die im Unterricht aus persönlich-religiösen Gründen ein Kopftuch tragen will, ist nicht schon deshalb persönlich ungeeignet (anders die aufgehobene Entscheidung «kopftuchtragende Lehrerin [BVerwG]» und abweichende Meinung von drei BVerfG-Richtern);

Art. 4 Abs. 1 GG, eine Einschränkung der positiven Glaubensfreiheit von Lehramtsbewerbern mit Rücksicht auf die negative Glaubensfreiheit von Kindern und auf das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) setzt ein Parlamentsgesetz voraus ("Parlamentsvorbehalt"), (vgl. hierzu jüngst auch BVerwG, «Gefahrtier-Verordnung»)

lexetius.com

Lehrerin mit Kopftuch

DFR

Kopftuch Ludin

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Alpmann Schmidt

kostenlose-urteile.de

Tragen eines Kopftuches, Religionsfreiheit, Menschenrechtskonvention

judicialis

Fundstellen
BVerfGE 108, 282
NJW 2003, 3111
MDR 2003, 1296
EuGRZ 2003, 621
NVwZ 2003, 1248
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