Rechtsprechung

Gericht
BVerwG
Datum
04.07.2002
Aktenzeichen
2 C 21.01
Dazu im Internet

dejure.org

kopftuchtragende Lehrerin [BVerwG]

Art. 33 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 GG, Art. 7 GG, eine Lehramtsbewerberin, die im Unterricht aus persönlich-religiösen Gründen ein Kopftuch tragen will, ist deshalb persönlich ungeeignet, Art. 4 Abs. 1 GG, Einschränkung der positiven Glaubensfreiheit von Lehramtsbewerbern mit Rücksicht auf die negative Glaubensfreiheit von Kindern und auf das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) (Entscheidung aufgehoben durch BVerfG, «kopftuchtragende Lehrerin»)

lexetius.com

Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

Alpmann Schmidt

GG Art. 3, 4, 6, 7, 33

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Benkelberg & Kollegen

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Religionsfreiheit, Tragen eines Kopftuches

ARD Ratgeber Recht

Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

judicialis

Fundstellen
BVerwGE 116, 359
NJW 2002, 3344
MDR 2002, 1375
NVwZ 2003, 343
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