Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.01.1998 - 4 U 135/97   

krupp.de

§ 12 BGB, Domainname, Unterlassung des Namensgebrauchs, keine Herausgabepflicht, sondern nur Aufgabepflicht

Volltextveröffentlichungen (9)

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Kurzfassungen/Presse (1)

  • finanztip.de (Kurzanmerkung und Kurzinformation)

    Namensschutz bei Internet-Domain-Namen

Besprechungen u.ä. (3)

  • digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)

    § 12 BGB, § 16 UWG
    Bei Identität von bürgerlichem Namen und Firmennamen entscheidet die Verkehrsgeltung über den Unterlassungsanspruch. Bei festgestellter Verkehrsgeltung hat der obsiegende Kläger zwar das Recht auf Unterlassung. Die Übertragung auf sich selbst kann er aber nicht verlangen

  • kohlschuetter.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Namensrechtsverletzung im "World Wide Web", unter besonderer Berücksichtigung des sogenannten "Domain-Grabbings" (Christian Kohlschütter)

  • WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz der Internet-Adresse "krupp.de"

Zeitschriftenfundstellen

  • K&R 1998, 216
  • MMR 1998, 214
  • NJW-RR 1998, 909
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