Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.01.1998 - 4 U 135/97 |
krupp.de
§ 12 BGB, Domainname, Unterlassung des Namensgebrauchs, keine Herausgabepflicht, sondern nur Aufgabepflicht
Volltextveröffentlichungen (9)
- Alpmann Schmidt
- aufrecht.de
- JurPC
§ 12 BGB
Domainname "krupp.de"
- Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
»Domain-Adresse« bei Gleichnamigen - Namensschutz
- akademie.de
krupp.de
- jurawelt.com
krupp.de
- afs-rechtsanwaelte.de
Vorrang des Namensrechts eines berühmten Unternehmens bei Gleichnamigkeit (krupp.de)
- Kanzlei Flick
krupp.de
- uni-lernstadt.de
Domaingrabbing
Kurzfassungen/Presse (1)
- finanztip.de (Kurzanmerkung und Kurzinformation)
Namensschutz bei Internet-Domain-Namen
Besprechungen u.ä. (3)
- digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)
§ 12 BGB, § 16 UWG
Bei Identität von bürgerlichem Namen und Firmennamen entscheidet die Verkehrsgeltung über den Unterlassungsanspruch. Bei festgestellter Verkehrsgeltung hat der obsiegende Kläger zwar das Recht auf Unterlassung. Die Übertragung auf sich selbst kann er aber nicht verlangen - kohlschuetter.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Namensrechtsverletzung im "World Wide Web", unter besonderer Berücksichtigung des sogenannten "Domain-Grabbings" (Christian Kohlschütter)
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Schutz der Internet-Adresse "krupp.de"
Zeitschriftenfundstellen
- K&R 1998, 216
- MMR 1998, 214
- NJW-RR 1998, 909
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