Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95   

Lästiger Schreier

§ 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1996, 211
  • NStZ-RR 1996, 99
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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01  

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).

    a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03  

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe einer Tötung "niedrig" im Sinne des § 211 StGB sind und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02  

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind, wobei eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).

    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind, wobei eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).

mehr
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00  

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Diese muß Vorgeschichte, Anlaß und Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließen ( BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11, 39), sich mithin auf alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren erstrecken (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 23, 24, 31).

    Sie war hier auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Angeklagte den Tötungsentschluß nach den Feststellungen erst im Laufe der heftigen körperlichen Auseinandersetzung, also spontan gefaßt hat; denn dies braucht der Bejahung niedriger Beweggründe nicht entgegenzustehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; BGH, Urt. v. 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00; zu den dann gesteigerten Prüfungsanforderungen vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16 und 31; BGH, Urt. v.,11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 247/02  

    Mord (niedrige Beweggründe: menschenverachtender Vernichtungswille; Bewusstsein

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212; st. Rspr.).

    a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212; st. Rspr.).

  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06  

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    War der Täter in der Tatsituation nervlich überfordert und kam es deshalb und nicht aus einer auf tiefster Stufe stehenden, verwerflichen Gesinnung heraus zu einem Aggressionsdurchbruch und zu einer tödlichen Gewaltanwendung gegen ein schreiendes Kleinkind, kann der Tatrichter niedrige Beweggründe verneinen (vgl. hierzu BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 1, 31).

    Ersichtlich hat es damit darauf abgestellt, dass der ohnehin leicht reizbare Angeklagte in dieser Situation nervlich überfordert war und es deshalb - und nicht aus einer auf tiefster Stufe stehenden, verwerflichen Gesinnung heraus - zu einem Aggressionsdurchbruch und der Gewaltanwendung gegen das Kind kam (vgl. hierzu BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 1, 31).

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03  

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03  

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Sollte der neue Tatrichter wiederum zur Annahme eines versuchten Tötungsdelikts kommen, wird er aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Angeklagten maßgeblichen Faktoren (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212) zu prüfen haben, ob das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gegeben ist.
  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02  

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

    Ein so begründetes Tatmotiv entbehrte - zumal unter Berücksichtigung der subjektiven Befindlichkeit des Angeklagten V (vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 31, 34) - nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes und ist daher noch nicht als niedrig zu bewerten.
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08  

    Mord (niedrige Beweggründe); verminderte Schuldfähigkeit (eingeschränkte

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00  

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00  

    Niedrige Beweggründe (Ausschließende nachvollziehbare Gründe); Mord; Totschlag;

  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 548/06  

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe: besondere Gesamtwürdigung bei verminderter

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96  
  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98  
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95  
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95  
  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks (1/05)  

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 569/98  
  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 541/00  

    Niedrige Beweggründe (Prüfung bei einer situationsbezogenen Tat); Totschlag;

  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 115/10  

    Mord (niedrige Beweggründe; "Abreibung"; Rache; Selbstjustiz); beendeter Versuch

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