Rechtsprechung
   OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97   

Langfristiges Betretungsverbot Bremer Innenstadt

Polizeiliche Generalklausel, Art. 11 Abs. 2, 73 Nr. 3 GG, Verhältnismäßigkeit

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 11; BremPolG §§ 11, 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeirecht: Platzverweis und Aufenthaltsverbot wegen Drogenhandels

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 1350
  • NVwZ 1999, 314
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Wird zitiert von ... (8)  

  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00  
    Sonst wäre wegen des damit verbundenen Ausschlusses der Landesgesetzgebung gemäß Art. 71 GG der Gesetzesvorbehalt des Art. 11 Abs. 2 GG doch auf den Vorbehalt des Bundesgesetzes beschränkt (ebenso OVG Bremen, NVwZ 1999, 314 [316]).

    Insoweit soll sich ein Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel (vgl. OVG Bremen, NVwZ 1999, 314 [315]; Belz/Mußmann [PolG für Bad.-Württ.], aaO, § 3 Rn 10b) erübrigen.

    Zudem durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, daß auch eine Verdrängungswirkung das Ziel der Bekämpfung der Drogenkriminalität zu fördern vermag, weil wenigstens Verzögerung und zeitweise Unterbindung erwartet werden können, bis die ,,Szene" neue geeignete Standorte gefunden und sich etabliert hat (vgl. Latzel/Lustina, Die Polizei 1995, 131 [136]), um dann auf gleiche Weise bekämpft werden zu können (s. auch OVG Bremen, NVwZ 1999, 314 [317]).

    Der Platzverweis (§ 21 Abs. 1 SächsPolG) hat wegen seiner zeitlichen und räumlichen Begrenzung insbesondere gegenüber einer verfestigten offenen Drogenszene keine vergleichbare Wirksamkeit (ebenso OVG Bremen, NVwZ 1999, 314 [317]).

  • VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02  

    Nach SOG HE keine Ermächtigungsgrundlage für Aufenthaltsverbot

    Platzverweisung und längerfristiges Aufenthaltsverbot stellen deshalb entgegen der Auffassung des OVG Bremen (U. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314 ) nicht qualitativ unterschiedliche polizeiliche Maßnahmen dar, die auf jeweils nach Art und Ausmaß nicht vergleichbare Gefahrenlagen reagieren.

    Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass dem Gesetzgeber die Lebenssachverhalte, die auf der Tatbestandsseite durch die Platzverweisung zu erfassen wären, wie insbesondere die Notwendigkeit von Aufenthaltsbeschränkungen zur Bekämpfung des Drogenhandels u. ä., nicht bekannt gewesen wären und deshalb im Hinblick auf die Regelung dieses Lebensverhaltes eine Gesetzeslücke bestände, die durch Maßnahmen aufgrund der polizeilichen Generalklausel nach § 11 HSOG geschlossen werden müsste (so OVG Bremen, U. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - 5 B 1201/00  

    Polizei- und Ordnungsrecht: Aufenthaltsverbot zur Bekämpfung einer offenen

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 24 CS 98.3198 -, NVwZ 2000, 454; OVG Bremen, Urteil vom 24. März 1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. September 1996 - 1 S 2531/96 -, NVwZ-RR 1997, 225; VG Hamburg, Urteil vom 7. Dezember 1994 - 14 VG 3235/92 -.
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  • OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98  

    Kompetenzverteilung im dualen Rundfunksystem mit Verfassungs- und

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  • OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05  

    Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports;

    Ein Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel ist deshalb grundsätzlich zulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.10.2002 - 1 S 1993/02 -, NVwZ 2003, 115 = DÖV 2003, 127; OVG Bremen, Urt. v. 24.3.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314 = NordÖR 1998, 345; Rachor, a.a.O., F Rdnr. 701 ff.; Herzmann, Ausgangssperren auch in Deutschland?, DÖV 2006, 678, 680 f.).
  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06  

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Aufenthaltsverbot gegenüber Hooligans anlässlich

    In den Bundesländern, in denen der Platzverweis als Standardmaßnahme geregelt ist, die aber für ein Aufenthaltsverbot noch keine Spezialermächtigung vorsehen, stellt sich in der Rechtsprechung zunehmend die Frage, ob für den Erlass eines Aufenthaltsverbots auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden kann (bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, DÖV 2001, 216, zur alten Rechtslage, vgl. nunmehr § 34 Abs. 2 NRWPolG und hierzu Gusy, Polizeibefugnisse im Wandel, NWVBl. 2004, 1, 6; verneinend: HessVGH, Beschl. v. 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 -, NVwZ 2003, 1400).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2000 - 5 B 1956/99  
    vgl. dazu auch OVG Bremen, Urteil vom 24. März 1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314, 317 f.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2006 - 2 M 224/06  

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

    Maßgeblich ist, ob die Begehung entsprechend gewichtiger Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und ob eine Einschränkung der Freizügigkeit erforderlich ist, um die Begehung zu verhindern (OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; Hofmann in: Schmidt-Bleibtreu/Klein, Kommentar zum Grundgesetz, 10. Aufl., Art. 11 Anm. 17, m. w. Nachw.).
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