Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83   

Laute Unterhaltung

§ 227 StGB, Eingreifen eines Dritten;

§ 231 StGB;

§ 252 StPO, Verwertbarkeit einer früheren Aussage vor einem Richter nach Belehrung. Es genügt, wenn die Belehrung "für den Fall" eines Angehörigkeitsverhältnisses erfolgt

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 32, 25
  • BGHSt 32, 26
  • NJW 1984, 621
  • MDR 1983, 945
  • StV 1984, 22



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06  

    Verwertungsverbot bei im Einzelfall unzureichender Belehrung über ein bestehendes

    Hierfür kann es ausreichen, dass ein Zeuge darauf hingewiesen wird, dass er ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, "falls" er zu den in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen des Angeklagten gehöre (vgl. BGHSt 32, 25, 30 f.).

    Dies gilt jedoch nur, wenn der Zeuge eine solche Belehrung für den auf ihn zutreffenden Fall erhält, dass er Angehöriger des Angeklagten ist (vgl. BGHSt 32, 25, 31).

    Hierfür kann es ausreichen, dass ein Zeuge darauf hingewiesen wird, dass er ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, "falls" er zu den in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen des Angeklagten gehöre (vgl. BGHSt 32, 25, 30 f.; BGH StV 1984, 405).

    Dies gilt jedoch nur, wenn der Zeuge eine solche Belehrung für den - wie er weiß - auf ihn zutreffenden Fall erhält, dass er Angehöriger des Angeklagten ist (vgl. BGHSt 32, 25, 31).

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97  
    Im Konflikt mit dem nach dem Rechtsstaatsgebot legitimen Allgemeininteresse an der Aufklärung strafbarer Sachverhalte, mithin an der Effektivität der Strafrechtspflege, muß der durch § 252 StPO gewährte Schutz allerdings nach gefestigter Rechtsprechung in den Fällen früherer richterlicher, mit einer Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht verbundener Vernehmung insofern zurücktreten, als eine Beweisaufnahme über die vorausgegangenen Angaben durch Anhörung des vernehmenden Richters als Zeugen zulässig ist (vgl. u.a. BGHSt 3, 394, 398; 32, 25, 29; 36, 384, 385, st.Rspr.).

    Ob eine im Hinblick auf das zu erwartende Strafverfahren vorsorglich erteilte Belehrung über das später erhebliche Zeugnisverweigerungsrecht die Möglichkeit für eine zulässige Vernehmung des Vormundschaftsrichters in der Hauptverhandlung eröffnet hätte, erscheint schon im Hinblick darauf nicht zweifelsfrei, daß eine derartige Belehrung wegen der Stellung als Verfahrensbeteiligte und nicht als Zeugin im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine aktuelle Bedeutung gehabt hätte (verneinend im Fall früherer Beschuldigtenvernehmung: BGH GA 1979, 144; vgl. BGHR StPO § 252 Verwertung 6; siehe aber auch BGHSt 32, 25, 31).

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02  

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es zwar für die Wirksamkeit eines auf Verwandtschaft und Schwägerschaft beruhenden Zeugnisverweigerungsrechts ohne rechtliche Bedeutung, wenn ein Zeuge sich selbst als "mit dem Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert" bezeichnet, weil es auf die Kenntnis des Gerichts von dem bestehenden Angehörigenverhältnis nicht ankommt (vgl. BGH StV 1988, 89, 90; 1992, 308; 2002, 3 = NStZ-RR 2001, 259; für § 60 StPO: BGHSt 20, 98 ff.; 22, 266 ff.; vgl. aber auch BGHSt 32, 25, 30, 31).
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  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11  

    Unterbliebene Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot bei

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass in irgendeinem Verfahrensabschnitt, also auch im Ermittlungsverfahren, ein gegen die mehreren Beschuldigten gerichtetes zusammenhängendes einheitliches Verfahren in Bezug auf dieselbe Tat im Sinne des historischen Geschehens anhängig war ( BGHSt 32, 25, 29; 34, 138, 141).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass in irgendeinem Verfahrensabschnitt, also auch im Ermittlungsverfahren, ein gegen die mehreren Beschuldigten gerichtetes zusammenhängendes einheitliches Verfahren in Bezug auf dieselbe Tat im Sinne des historischen Geschehens anhängig war (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 29; BGH, Urteil vom 23. Juli 1986 - 3 StR 164/86, BGHSt 34, 138, 141).

  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86  

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte und steht der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 32, 25 [29]; BGHSt 34, 138f; BGH NStZ 1985, 419; 1984, 176; 1982, 389; BGH StV 1981, 117; BGH NJW 1980, 67).

    Es genügt vielmehr, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne bestanden hat, daß sie in bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGHSt 34, 138; BGH NStZ 1985, 419; BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952; BGH NJW 1974, 758; BGH NStZ 1984, 176; vgl. auch BGHSt 32, 25 [29] sowie Pelchen in KK § 52 Rn. 6).

  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03  
    Zwar ist anerkannt, dass in diesen Fällen die Zurechnung der Verursachung verneint werden kann (BGHSt 32, 25; vgl. die Übersicht m.w.N. bei Tröndle/Fischer, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 18a; Schönke-Schröder-Stree, StGB, 25. Aufl., § 226, Rdnr. 4 f.).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich, ungeachtet der Beurteilung des Sachverständigen Prof. Dr. I2, das Geschehen im Krankenhaus könne bei einer theoretischen Betrachtung - für sich genommen allein todesursächlich gewesen sein, die Einwirkungen durch die Angeklagten unmittelbar mitursächlich im Tod des Geschädigten ausgewirkt haben (hierzu: BGHSt 32, 25).

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96  

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Daran ändert auch die erforderliche Unmittelbarkeit der Verursachung des qualifizierenden Erfolges durch die Handlung im Sinne des Grundtatbestandes (vgl. zu § 226 StGB: BGHSt 31, 96, 99; 32, 25, 28; BGH StV 1993, 75; NStZ 1994, 394; zu § 251 StGB: BGHSt 38, 295, 298; s. a. Altenhain GA 1996, 19 ff.; Wolter GA 1984, 443 ff. jew. m.w.Nachw.) nichts.
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91  

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Danach muß den Körperverletzungen die spezifische Gefahr anhaften, zum Tode des Opfers zu führen, wobei sich diese Gefahr im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben muß ( BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 28).
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99  

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Den Ermittlungsbehörden bleibt hier - anders als beim aussagewilligen Angehörigen, den sie richterlich vernehmen lassen können - keine Chance, von einem Zeugen, der erst später ein Zeugnisverweigerungsrecht erlangt, durch eine förmliche Vernehmung eine verwertbar bleibende Aussage zu erhalten (vgl. zur höchst problematischen vorsorglichen Belehrung BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 6 und BGHSt 42, 391, 398; siehe aber auch BGHSt 32, 25, 28 ff. und BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 14; zum "Einsatz" von Augenblickshelfern, Vertrauenspersonen oder Verdeckten Ermittlern siehe BGHSt 40, 211; BGHSt 42, 139).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92  

    Zwei Schüsse

    Es ist also nicht zweifelhaft, welche von zwei in Betracht kommenden Handlungen den Tod herbeigeführt hat (vgl. zu dieser Fallgestaltung BGHSt 32, 25, 27; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH GA 1958, 109; BGH StV 1986, 59; BGH Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 -; RGSt 70, 257).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96  

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91  

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07  

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92  

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93  
  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 364/97  
  • BGH, 19.02.1991 - 5 StR 37/91  
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