Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
21.02.2002
Aktenzeichen
1 StR 538/01
Dazu im Internet

dejure.org

lebenslange Freiheitsstrafe für 90-jährigen ehemaligen KZ-Aufseher

§ 211 StGB, § 46 ff StGB, hier "keine außergewöhnlichen Umstände", die ausnahmsweise von der zwingenden Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe abzusehen gebieten

HRR Strafrecht

§ 244 Abs. 3 StPO; § 168c StPO; § 261 StPO; § 46 StGB; Art. 6 EMRK; Art. 2, 20 Abs. 1 GG; § 211 StGB

Verhandlungsfähigkeit (für das Revisionsverfahren); Widerspruch (Anwesenheit des Verteidigers bei der kommissarischen Vernehmung; Rügeverlust; Anwesenheitsrecht); Beweiswürdigung; Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (typisierte Strafmilderung); Beschleunigungsgrundsatz (Folgen des Konventionsverstoßes); Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren; lebenslange Freiheitsstrafe (Mord; nationalsozialistische Schwerkriminalität; Rechtsfolgenlösung des BGH; außergewöhnliche Umstände)

lexetius.com

BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

bundesgerichtshof.de

judicialis

Fundstellen
StV 2002, 598
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