Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95   

Leere Fahrzeugbatterie

§ 426 BGB, § 254 BGB, Vorrang der Regeln über die "Haftungseinheit" (hier: Zurechnungseinheit von Geschädigtem und Erstschädiger) vor der "gestörten Gesamtschuld";

zur Abgrenzung zwischen Pannenhilfe iSv §§ 539 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 RVO (jetzt § 2 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) und Hilfe bei gemeiner Gefahr (§ 539 Abs. 1 Nr. 9a RVO, jetzt § 2 Abs. 1 Nr. 13 a) SGB VII);

§ 7 StVG, im "Betrieb" ist auch ein liegengebliebener Pkw, solange er aufgrund seines Standorts Gefahren für den fließenden Verkehr hervorruft, § 15 StVO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Kein Gesamtschuldnerausgleich zwischen "Erstschädiger" und "Zweitschädiger" bei Vorliegen einer Haftungseinheit

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2023
  • MDR 1996, 1013
  • NZV 1996, 359
  • VersR 1996, 856



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04  

    Arbeit & Soziales - Versicherungsschutz für eine Hilfeleistung

    Bejahte ein Unfallversicherungsträger seine Einstandspflicht aus § 539 Abs. 1 Nr. 9 a RVO, so verneinte er damit zugleich die Zuordnung der Unfallverletzung zu einer nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 oder § 539 Abs. 2 RVO versicherten Tätigkeit (vgl. Senatsurteile BGHZ 129, 195, 198 f. und vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95 - VersR 1996, 856, 858; BSGE 68, 119, 121 und BSG NJW 1993, 1030).

    Der Versicherungsschutz für die Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 13 a SGB VII führt demgemäß wie bei den früheren gesetzlichen Regelungen, etwa in § 636 RVO (vgl. Senatsurteile BGHZ 38, 270, 280 f.; 129, 195, 202; vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 265/78 - VersR 1981, 260, 261; vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - VersR 1987, 384, 385; vom 15. Mai 1990 - VI ZR 266/89 - VersR 1990, 995, 996; vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95 - VersR 1996, 856, 858; ebenso BGHZ 33, 251, 258) nicht zur Anwendung des Haftungsausschlusses gemäß § 104 SGB VII.

  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99  

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Eine Mitverantwortung des Klägers an der insoweit eingetretenen Selbstgefährdung, die sich durch seine infolge des Aufpralls des vom Beklagten zu 1 geführten PKW auf das Pannenfahrzeug erlittenen Verletzungen realisiert hat (vgl. Senatsurteil vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95 - VersR 1996, 856, 858), läßt sich aufgrund der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen nicht von vorneherein ausschließen.
  • OLG Köln, 04.05.1999 - Ss 163/99  

    Kennzeichenmissbrauch

    Danach bleibt auch ein fahruntüchtiges Kfz so lange in Betrieb im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG, wie es Gefahren für den fließenden Verkehr hervorrufen kann (BGH NJW 1996, 2023).

    Ein auf einer öffentlichen Straße geschobenes Kfz ist "im Betrieb" (vgl. BGH NJW 1996, 2023).

mehr
  • LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05  

    Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von

    Eine solche Haftungs- und Zurechnungseinheit ist anzunehmen, wenn sich die Verhaltensweisen mehrerer Schädiger in demselben unfallbedingten Verursachungsbeitrag ausgewirkt haben (BGH NJW 1996, 2023; 1973, 2022; PalandtHeinrichs, a.a.O., § 254 Rn 52 und 72; § 426 Rn 11).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09  

    Schadensrecht - Mitverschulden und gemeinsame Haftung mehrerer Schädiger

    Vielmehr kann, worauf die Revision der Beklagten zu 1 und 2 im Ausgangspunkt zutreffend hinweist, auch von einem auf dem Seitenstreifen einer Autobahn stehenden Kraftfahrzeug (vgl. König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 8) und von einem nach einem Unfall liegen gebliebenen Kraftfahrzeug bei bereits ordnungsgemäß abgesicherter Unfallstelle noch eine Betriebsgefahr ausgehen (vgl. Senatsurteile vom 9. Januar 1959 - VI ZR 202/57, BGHZ 29, 163, 165 ff.; vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94, VersR 1995, 90, 92 und vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95, VersR 1996, 856, 857; Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 25 Rn. 58).
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99  

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    Denn eine Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift auslösende Hilfeleistung führt nicht zur Haftungsablösung gem. § 104 Abs. 1 SGB VII (zuletzt BGH, VersR 1996, 856 unter II 1 b dd m.w.N. für §§ 636, 539 Abs. 1 Nr. 9 RVO a.F.).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95  

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist eine mit dieser Folge verbundene Haftungseinheit anzunehmen, wenn sich das Verhalten mehrerer Schädiger im wesentlichen in ein und demselben zum Unfall führenden Ursachenbeitrag ausgewirkt hat, bevor der von einem oder mehreren Beteiligten zu vertretende Kausalverlauf hinzugetreten ist (Urt. v. 16. April 1996 - VI ZR 79/95 m.w.N. - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Stuttgart, 12.03.1999 - 2 U 74/98  

    Gerüstunfall durch Verstoß gegen UVV: Haftung von Gerüstbauer, Bautechniker des

    Um die Haftungsquote des privilegierten Arbeitgebers sind deshalb - zur Vermeidung eines gestörten Gesamtschuldverhältnisses - die Beklagten zu 1-3 von der Haftung freizustellen BGH, NJW 1996, 2023 m. w. N.
  • OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 1 U 119/05  

    Architekten & Ingenieure - Haftung bei verteilten Bauleitungsaufgaben

    Soweit A im Innenverhältnis mit dem Beklagten für den Schaden verantwortlich ist, wird der Anspruch des Klägers gekürzt, weil nur so vermieden werden kann, dass der privilegierte Arbeitgeber über den Umweg des Gesamtschuldnerregresses im Ergebnis doch haftet (vgl. BGHZ 61, 51, 55; BGH NJW 1981, 760; 1996, 2023; st. Rspr.).
  • SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 645/10  
    Die Rechtsprechung habe zwar in bestimmten Konstellationen wie §§ 104 ff. SGB VII angenommen, dass bei einer gesetzlichen Haftungsfreistellung der nicht privilegierte Mitschädiger nur für den auf ihn entfallenden Anteil hafte (vgl. BGH, NJW 1990, 1361; 1996, 2023).
  • OLG Rostock, 03.03.2009 - 5 U 113/08  

    Bauhaftung - Arbeitsunfall des Dachdeckers: Gerüstbaufirma haftet!

  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 9 U 129/08  

    Ingerenz; vorangegangenes Tun; Grillfeuer; Spiritus; Mitverschulden;

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 4 U 116/01  
  • OLG Frankfurt, 05.08.1997 - 8 U 31/96  

    Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht des bauüberwachenden Architekten?

  • LG Bielefeld, 22.11.2005 - 2 O 23/04  
  • OLG Schleswig, 20.02.1997 - 7 U 165/95  
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