Rechtsprechung
   BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82   

Leichte Linkskurve

§ 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 32, 48
  • NJW 1983, 2889
  • NStZ 1984, 74
  • MDR 1983, 1038
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Wird zitiert von ... (29)  

  • BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03  

    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur

    Das Vergehen des Vollrausches (§ 323 a StGB) hat den Charakter eines Auffangtatbestandes ( BGHSt 32, 48, 50, 51, 52).

    aa) Das Vergehen des Vollrausches (§ 323 a StGB) hat den Charakter eines Auffangtatbestandes ( BGHSt 32, 48, 50, 51, 52).

    Insgesamt zeigt die Struktur des Tatbestands, daß der Gesetzgeber die Verurteilung wegen Vollrausches nicht "schärfer" gewertet wissen wollte als die Verurteilung wegen der Rauschtat (BGH NStZ 1993, 81, 82); zwischen Vollrausch und Rauschtat besteht vielmehr ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt ( BGHSt 32, 48, 56 f.).

  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91  

    Strafzumessung bei Vollrausch

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  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02  

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Die Strafbarkeit knüpft damit an das schuldhafte Sich-Berauschen an, nicht an die im Rausch begangene rechtswidrige Tat; diese ist lediglich Bedingung der Strafbarkeit (BGHSt 16, 124 ff.; 32, 48, 54 f.).
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