Rechtsprechung
| BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00 |
Mangelhafter Teppich
Art. 103 Abs. 1 GG, zum Verhältnis zwischen § 288 ZPO und § 138 Abs. 3 ZPO, keine Anwendung von § 290 ZPO auf ein einfaches Nichtbestreiten, Anforderungen an ein konkludentes Geständnis (Geständniswille);
§ 93 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Wiedereinsetzung bei Verzögerung im Briefverkehr
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergehen eines Beweisangebots im Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verzögerung bei der Postbeförderung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Verden, 24.03.2000 - 6 S 134/99
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 1565
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 20.12.2007 - IX ZR 105/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Anders verhält es sich jedoch, wenn eine Partei mit ihrem Vorbringen aus Gründen ausgeschlossen wird, die im Prozessrecht keine Stütze mehr finden (BVerfGE 50, 32, 36; 69, 141, 143 f; 105, 279, 311; BVerfG NJW 2001, 1565).Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung einer Präklusionsvorschrift durch den Tatrichter offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145, 149; BVerfG NJW 2001, 1565).
- VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 186/04
Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf …
Dieser Pflicht ist es nur enthoben, wenn das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Acht bleiben muss oder kann (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 18. Mai 2000 - VerfGH 117/98 -; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 141 ; BVerfG, NJW 2001, 1565).Ein solcher Umstand liegt vor, wenn ein Gericht einen ausreichend substantiierten entscheidungserheblichen Vortrag begründungslos übergeht (Beschlüsse vom 5. März 2004 - VerfGH 172/03 - und 6. Juli 2004 - VerfGH 184/03 -; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1992, 679 und NJW 2001, 1565).
- BGH, 06.12.2007 - IX ZR 17/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den teilweisen Verzicht …
Das Grundrecht auf rechtliches Gehör ist zwar verletzt, wenn das Gericht erhebliche Beweisanträge nicht berücksichtigt (BVerfGE 69, 141, 143 f; BVerfG NJW 2001, 1565).Die Nichtberücksichtigung eines als erheblich angesehenen Beweisangebotes verstößt dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet oder die Annahme, sie könne auf das Prozessrecht gestützt werden, offenkundig unrichtig ist (BVerfG NJW 2001, 1565).
- BGH, 22.05.2001 - VI ZR 74/00
Revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit eines gerichtlichen Geständnisses
Richtig ist, daß sich ein gerichtliches Geständnis auch aus dem Prozeßvortrag ergeben kann (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 266/97, NJW 1999, 579, 580 m.w.N.; BVerfG NJW 2001, 1565). - OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
Entschädigungspflicht für eine Patentverletzung; Verjährung von …
Bloßes Nichtbestreiten fingiert nach § 138 Abs. 3 ZPO dagegen lediglich eine aus dem Prozessverhalten gefolgerte Geständniswirkung, ersetzt damit allein aber noch nicht die Prozesshandlung des förmlichen Geständnisses (BverfG NJW 2001, 1565; BGH, NJW 1983, 1497); nur ausnahmsweise hat das Nichtbestreiten förmliche Geständniswirkung, nämlich wenn es im Zusammenhang mit anderen Äußerungen der nichtbestreitenden Partei deren Willen erkennen lässt, der gegnerischen Behauptung bewusst nicht entgegentreten zu wollen (BGH, NJW 1991, 1683;… 1983, a.a.O.; NJW 1994, 3109;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 288 Rdn. 1 und 2). - BGH, 12.06.2008 - V ZR 223/07
Verfahrensrecht - Anforderungen an Sachverhalts-Wiedergabe
Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen durch das Gericht dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt sie Art. 103 Abs. 1 GG bereits dann, wenn sie - wie hier - offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfG NJW 2001, 1565). - BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe in einem …
Die Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG darf dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, NJW-RR 2000, S. 726, und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2001 - 1 BvR 1030/00 -, NJW 2001, S. 1565). - BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache
Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung einer Präklusionsvorschrift offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfG NJW 2001, 1565 m.w.N. sowie BGH, Beschl. v. 23. Mai 2007, IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253). - BGH, 12.06.2008 - V ZR 221/07
Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens
Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen durch das Gericht dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt sie Art. 103 Abs. 1 GG bereits dann, wenn sie - wie hier - offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfG NJW 2001, 1565). - BGH, 12.06.2008 - V ZR 222/07
Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens
Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen durch das Gericht dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt sie Art. 103 Abs. 1 GG bereits dann, wenn sie - wie hier - offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfG NJW 2001, 1565). - BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit bei Kaufvertrag; Gehörsverletzung
- BGH, 20.05.2010 - V ZR 201/09
Verfahrensrecht - Vortrag zu geschätzten Mängelbeseitigungskosten reicht
- BGH, 24.11.2005 - I ZR 103/05
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Berücksichtigung von zulässigerweise …
- BGH, 11.02.2010 - V ZR 161/09
Vereinbarkeit der Zurückweisung eines Parteivortrags als unzureichend …
- OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
- BGH, 21.04.2005 - I ZR 88/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- OLG Düsseldorf, 20.11.2003 - 2 U 101/02
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