Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
05.05.1960
Aktenzeichen
III ZR 83/59
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dejure.org

mehrstufige Untervollmacht

§ 164 BGB, Haftung des Unterbevollmächtigten bei Mängeln der Vollmacht

Prof. Dr. Lorenz, München

Haftung des Unterbevollmächtigten bei Mängeln der Vollmacht (mehrstufige Untervollmacht)

Fundstellen
BGHZ 32, 250
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