Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1993 - 2 StR 336/93 |
Minderbegabte Ehefrau und minderbegabter Stiefsohn
"Verwandtschaft" ist in § 173 StGB kein besonderes persönliches Merkmal i.S.v. § 28 Abs. 1 StGB, Abgrenzung "tatbezogen" - "täterbezogen"
Volltextveröffentlichungen
- HRR Strafrecht
§ 28 Abs. 1 StGB; § 173 StGB; § 247 S. 4 StPO
Beischlaf unter Verwandten; Verwandtschaft ist kein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 1 StGB; Umfang der Unterrichtungspflicht gegenüber dem Angeklagten, nach dessen Entfernung während einer Zeugenvernehmung.
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 39, 326
- NJW 1994, 271
- NStZ 1994, 182
- NStZ 1994, 181
- MDR 1994, 288
- StV 1995, 250
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
In seinem Urteil vom 29. September 1993 ( BGHSt 39, 326) habe der 2. Strafsenat die Schutzgüter des § 173 StGB näher erörtert.aa) Als Strafgrund des § 173 StGB steht der in Art. 6 GG geforderte Schutz von Ehe und Familie in den Erwägungen des Gesetzgebers (…vgl. BTDrucks VI/1552, S. 14;… VI/3521, S. 17) und der Rechtsprechung (…vgl. RGSt 57, S. 140; BGHSt 3, 342 ; 39, 326 ) an erster Stelle.
Zwar hat der Gesetzgeber des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts das Inzestverbot vor allem unter dem Gesichtspunkt einer ehe- und familienzerstörenden Wirkung in Betracht gezogen; auch hat der Bundesgerichtshof als überragendes Rechtsgut des § 173 StGB den Schutz von Ehe und Familie gesehen (vgl. BGHSt 39, 326 ).
- BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94
Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes …
aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird zwischen täterbezogenen persönlichen Merkmalen, die als besondere persönliche Merkmale im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB behandelt werden, und tatbezogenen persönlichen Merkmalen, auf welche die Vorschrift keine Anwendung findet, unterschieden (BGHSt 6, 260, 262; 8, 70, 72; 17, 215, 217; 22, 375, 378; 23, 39; 23, 103, 105; 24, 106, 108; 39, 326; BGH wistra 1994, 139).Die Abgrenzung hängt davon ab, ob das betreffende Merkmal im Schwergewicht die Tat oder die Persönlichkeit des Täters kennzeichnet ( BGHSt 39, 326 mit Nachw.).
Die Einordnung erfolgt unter Beachtung der Schutzrichtung des jeweiligen Straftatbestandes (vgl. BGHSt 39, 326;… Lackner StGB 20. Aufl. § 28 Rdn. 4).
Zutreffend interpretiert Dippel ( NStZ 1994, 182) die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dahin, daß für die Abgrenzung im Bereich der durch Pflichten gekennzeichneten Merkmale letztlich maßgeblich ist, welche Art von Pflicht das Merkmal umschreibt.
- BGH, 14.07.2010 - 2 StR 104/10
Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger (Bereicherungsabsicht; Tatbegehung gegen …
Dagegen handelt es sich um ein tatbezogenes Merkmal, wenn die "Verwerflichkeit der Tat als solcher" erhöht wird (BGHSt 22, 375, 380) oder das Merkmal das äußere Bild der Tat prägt, indem eine besondere Gefährlichkeit des Täterverhaltens gekennzeichnet (BGHSt 8, 70, 72) oder die Ausführungsart des Delikts beschrieben wird ( BGHSt 23, 103, 105; BGH NJW 1994, 271, 272).Dagegen handelt es sich um ein tatbezogenes Merkmal, wenn die "Verwerflichkeit der Tat als solcher" erhöht wird (BGHSt 22, 375, 380) oder das Merkmal das äußere Bild der Tat prägt, indem eine besondere Gefährlichkeit des Täterverhaltens gekennzeichnet (BGHSt 8, 70, 72) oder die Ausführungsart des Delikts beschrieben wird ( BGHSt 23, 103, 105; BGH NJW 1994, 271, 272).
- BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98
Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit: …
Insoweit entspricht es weiterhin der Auffassung des BGH, der der Senat beitritt, dass in Zweifelsfällen für die Anwendbarkeit des § 50 Abs. 2 StGB a. F. bzw. des § 28 StGB entscheidend ist, ob das in Rede stehende Merkmal überwiegend die Tat oder den Täter kennzeichnet (BGHSt 8, 70/72 und 17, 215/217; BGH NStZ 1994, 181/182;… so auch Lackner § 28 Rdn. 4).Kennzeichnet ein straferhöhender Umstand gerade die besondere Gefährlichkeit der Tatausführung, so spricht dies regelmäßig für einen auf die Tat und nicht so sehr auf den Täter bezogenen Umstand (BGHSt 8, 70/72 und 17, 215/217; BGH NStZ 1994, 181/182; so im Ergebnis auch Dippel NStZ 1994, 182) .
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
dd) Schließlich hat es die Rechtsprechung bereits gebilligt, dass die Verhandlung über den Ausschluss der Öffentlichkeit in Abwesenheit des Angeklagten erfolgt (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 11, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 38, 326; BGH NJW 1979, 276;… vgl. auch BGHR StPO § 247 Abwesenheit 12, 13). - BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des …
Im Übrigen hat die Rechtsprechung unsystematisch und eher beiläufig eine Gleichbehandlung der Angeklagtenabwesenheit mit dem Öffentlichkeitsausschluss bereits für Fälle gebilligt, in denen die Verhandlung über den Ausschluss der Öffentlichkeit in Abwesenheit des Angeklagten erfolgte (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 11; insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 39, 326; BGH NJW 1979, 276;… vgl. auch BGHR StPO § 247 Abwesenheit 12, 13). - BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01
Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer …
- BGH, 25.01.1994 - 5 StR 508/93 Durch die Grundsätze der Rechtsprechung, die auch im umgekehrten Fall der Beschlußfassung über den Ausschluß der Öffentlichkeit während der Abwesenheit des nach § 247 StPO ausgeschlossenen Angeklagten keinen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO annimmt (BGH NJW 1979, 276; BGH, Urteil vom 29. September 1993 - 2 StR 336/93 -), ist eine vorübergehende Wiederherstellung der Öffentlichkeit bzw. eine vorübergehende Wiederzulassung des Angeklagten für den Fall, daß nicht schon vor der Zeugenvernehmung eine gleichzeitige Beschlußfassung über beide Ausschlußmöglichkeiten stattgefunden hat, nicht unerläßlich.
- BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95 Ob dieser gefestigten Rechtsprechung uneingeschränkt zu folgen ist oder ob, wie der Generalbundesanwalt in seiner weiteren Stellungnahme andeutet, mit Basdorf (…in: Festschrift für Salger, 1994, S. 203 ff.) der Begriff "Vernehmung" in § 247 StPO weiter ausgelegt werden könnte, als dies seither geschah (vgl. aber BGHR StPO § 247 Abwesenheit 11 und 12; kritisch: Stein StV 1995, 251), braucht in der vorliegenden Sache nicht entschieden zu werden.
- BGH, 21.04.1994 - 4 StR 182/94 Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verhandlung über den Ausschluß der Öffentlichkeit in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise zulässig war, wie der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Fällen angenommen hat (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 11; BGH NJW 1979, 276 mit abl. Anm. Strate NJW 1979, 909 = JR 1979, 434 mit abl. Anm. Gollwitzer;… vgl. auch Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. Rdn. 21 und 34 zu § 247 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. Rdn. 6 zu § 247; vgl. ferner zum umgekehrten Fall BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93).
