Rechtsprechung
| BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78 |
Mitgezogener Polizist
§ 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen' Einstellung
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 28, 87
- NJW 1978, 2607
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf
Ebenso erfüllt ein Fahrzeugführer im fließenden Verkehr in besonderen Fällen das Merkmal der Vornahme eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt ( BGHSt 28, 87, 88).Einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" hat die Rechtsprechung beispielsweise in Fällen bejaht, in denen ein Fahrzeug im Straßenverkehr als Fluchtmittel benutzt wird, wenn der Kraftfahrer dabei die Möglichkeit der erheblichen Gefährdung oder Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer erkennt, ihm aber seine Flucht nur um diesen Preis möglich erscheint (BGHSt 22, 67, 75; 28, 87, 91; BGH NStZ 1985, 267); ebenso, wenn der Täter sein Fahrzeug als "Waffe" oder "Schadenswerkzeug" mißbraucht, indem er auf einen anderen Verkehrsbeteiligten zufährt, um ihn zu verletzen (…BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 3) oder absichtlich fremde Fahrzeuge rammt (…BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 2).
Dies hindert indes, wenn er dabei auf den Polizeibeamten in der Absicht zufährt, ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen (BGHSt 22, 6, 7; 28, 87, 88 m.w.N.), die Anwendung des § 315 b StGB - wie bereits dargetan - gerade nicht.
aa) Insbesondere in Fällen, in denen ein Verhalten, das sich nach außen als Verkehrsteilnahme darstellt, als Hindernisbereiten oder als "ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff" zu bewerten ist, setzt der Tatbestand eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366/367; 26, 176, 178; 28, 87, 89).
Nicht jede objektiv behindernde Verkehrsteilnahme, selbst wenn sie gänzlich aus dem Rahmen dessen fällt, was im Verkehr vorzukommen pflegt (vgl. BGHSt 28, 87, 88; BGH VRS 55, 126, 127), genügt zur Tatbestandserfüllung; ebenso reicht eine nur unwesentliche Behinderung nicht aus.
Der Senat hat deshalb ein Hindernisbereiten im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB für den Fall verneint, daß es dem Fußgänger, dem der Täter mit seinem Pkw auf dem Bürgersteig den Weg abschneidet, ohne weiteres möglich ist, an dem Pkw vorbeizugehen (BGH VRS 64, 267, 268); er hat einen gefährlichen Eingriff im Sinne der Nr. 3 der Vorschrift auch nicht angenommen, wenn der Kraftfahrer beabsichtigt, an einem Halt gebietenden Polizeibeamten, ohne diesen zu gefährden, vorbeizufahren ( BGHSt 28, 87, 89 m.w.N.).
Vielmehr muß auch die Herbeiführung der konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert vom Vorsatz umfaßt sein (vgl. BGHSt 28, 87, 89; OLG Köln NZV 1991, 319, 320; 1992, 80, 81).
- BGH, 15.11.2001 - 4 StR 233/01
Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Entfernen vom Unfallort; Gefährlicher …
Ein ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB kommt nach ständiger Rechtsprechung die Anwendung der Vorschrift grundsätzlich in Betracht, wenn der Täter des von ihm gesteuerte Fahrzeug bewußt zweckwidrig als "Waffe" oder "Schadenswerkzeug" mißbraucht (st. Rspr.; BGHSt 28, 87, 88;… BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 3).Zwar kommt nach ständiger Rechtsprechung die Anwendung der Vorschrift grundsätzlich in Betracht, wenn der Täter des von ihm gesteuerte Fahrzeug bewußt zweckwidrig als "Waffe" oder "Schadenswerkzeug" mißbraucht (st. Rspr.; BGHSt 28, 87, 88;… BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 3).
- BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83 Nach der Rechtsprechung des Senats erfüllt ein Fahrzeuglenker im fließenden Verkehr das Merkmal der Vornahme eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die Sicherheit des Straßenverkehrs nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB , wenn er das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (vgl. BGHSt 28, 87, 88/90 m.w.Nachw.; Rechtsprechungsübersichten in DRiZ 1979, 150 unter 19 und 1982, 386 unter 6 m.w. Nachw.).
Nun setzt allerdings der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs in § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus (BGHSt 26, 176, 178); bei Verstößen geringen Gewichts scheidet die Tatbestandsmäßigkeit aus (BGHSt 28, 87, 90).
Nicht einmal die Absicht des Täters, im letzten Augenblick an dem bedrohten Opfer vorbeizufahren, würde die Erfüllung des Tatbestandes hindern können, weil der Täter keinen Einfluß auf die Reaktion des Bedrohten hat und die von ihm geschaffene gefährliche Situation nicht beherrscht (vgl. BGHSt 26, 176, 178; 28, 87, 89; Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1976, 142 unter 6).
- BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97 aa) Ein Fahrzeugführer erfüllt im fließenden Verkehr in besonderen Fällen das Merkmal der Vornahme eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig als Mittel der Gefährdung oder Verletzung eines Menschen einsetzt (BGHSt 28, 87, 88).
Dies hat die Rechtsprechung beispielsweise in Fällen bejaht, in denen der Täter sein Fahrzeug als "Waffe" oder "Schadenswerkzeug" mißbraucht, indem er auf einen anderen Verkehrsbeteiligten zufährt, um ihn zu verletzen (…BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 3); ebenso, wenn ein Fahrzeug als Fluchtmittel benutzt wird, der Fahrzeugführer dabei die Möglichkeit der erheblichen Gefährdung oder Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer erkennt und eine solche Folge in Kauf nimmt, weil ihm seine Flucht nur um diesen Preis möglich erscheint (BGHSt 22, 67, 75; 28, 87, 91; BGH NStZ 1985, 267).
- BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94 Der Senat hat schon mehrfach dargelegt, daß in den Fällen, in denen - wie hier - ein Fahrzeug im Straßenverkehr als Fluchtmittel benutzt wird, der Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt ist, wenn der Kraftfahrer die Möglichkeit der erheblichen Gefährdung oder Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer erkennt und eine solche Folge in Kauf nimmt, weil ihm seine Flucht nur um diesen Preis möglich erscheint (BGHSt 28, 87, 91; BGH NStZ 1985, 267 ; NJW 1989, 917, 918; NZV 1993, 237 ).
Er hat damit sein Fahrzeug zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht (vgl. BGHSt 22, 6, 8; 26, 176, 178; 28, 87, 89; BGH VRS 71, 193, 194; NStZ 1995, 31 ).
- BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97 aa) Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, daß der Täter das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (vgl. BGHSt 28, 87 ff.;… BGH NStZ 1985, 267 , BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4), das heißt, in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren" (BGHSt 41, 231, 239).
Nach der Senatsrechtsprechung kann zwar der Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auch dann verwirklicht sein, wenn der Täter die Möglichkeit der Gefährdung oder Verletzung der sich ihm in den Weg stellenden Polizeibeamten erkennt und eine solche Folge in Kauf nimmt, weil ihm seine Flucht nur um den Preis einer nicht unerheblichen Gefährdung der Beamten und/oder ihres Fahrzeuges möglich erscheint (BGHSt 28, 87, 91;… BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4).
- OLG Hamm, 06.08.1998 - 3 Ss 895/98
Fahrlässigkeit, grobe Einwirkung von einigem Gewicht (§ 315 b StGB), …
Im Falle des langsamen Zufahrens auf einen Fußgänger liegt eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann nicht vor, wenn der Fußgänger ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann (BGH, NStZ 1987, 225; BGHSt 28, 87, 90; BGHSt 26, 176, 178).Eine Tatbestandserfüllung des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB kommt danach vor allem dann in Betracht, wenn der Täter die Gefährdung absichtlich herbeiführt (BGHSt 28, 87, 91) oder zumindest die durch gezieltes Zufahren bedingte nicht unerhebliche tatsächliche Gefährdung bewusst in Kauf genommen hat (BGH, VRS 64, 267, 268).
- BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes …
Damit übereinstimmend nimmt ein Fahrzeugführer durch Handlungen im fließenden Verkehr in tatbestandsmäßiger Weise einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn er das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt ( BGHSt 28, 87, 88; 41, 231, 234). - BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Abgrenzung von einem gefährlichen …
Der Angeklagte hat damit sein Fahrzeug im Straßenverkehr zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht (vgl. BGHSt 28, 87, 89;… BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4 m.w.N.). - OLG Hamm, 27.10.2000 - 2 Ss 1030/00
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Zufahren auf einen Polizeibeamten, …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Fahrzeugführer die Möglichkeit der Gefährdung oder Verletzung erkannt und eine solche Folge in Kauf genommen hat, weil ihm seine Flucht nur um den Preis einer nicht unerheblichen Gefährdung des Beamten und/oder seines Fahrzeugs möglich erschien (vgl. BGHSt 28, 87, 91; BGH NStZ 1985, 267). - OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
Auto-Surfen - § 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ …
- OLG Köln, 16.10.1998 - Ss 476/98
- BayObLG, 05.04.1989 - RReg. 2 St 379/88
- BGH, 10.07.1980 - 4 StR 323/80
Anwendungsvoraussetzungen des § 315b Abs. 1 Nr. 1 , Nr. 2 StGB
- BGH, 24.11.1988 - 4 StR 411/88
