Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83   

Mutlose Tankstellenräuber

§ 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 32, 133
  • NJW 1984, 745
  • NStZ 1984, 73
  • MDR 1984, 154
  • StV 1984, 282
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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 39/97  
    Ausnahmsweise kann aber auch passives Verhalten ein "Verhindern der Tat" im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB sein, wenn der Täter nichts unternimmt, weil nach seiner Vorstellung ohne ihn der verabredete Plan nicht verwirklicht werden kann, und daraufhin die Tat unterbleibt (vgl. BGHSt 32, 133, 134; BGH StV 1984, 70 und BGHR StGB § 31 Abs. 1 Verhindern 1).

    Unterläßt in einem solchen Fall der Täter jeglichen weiteren Tatbeitrag und macht er dadurch nach seiner Vorstellung die Ausführung der Tat unmöglich, so ist sein Verhalten gleich zu bewerten wie ein auf Verhinderung der Tat gerichtetes aktives Tun (BGHSt 32, 133, 135).

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 377/06  

    Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); vollendetes Handeltreiben in nicht geringer

    Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch BGHSt 32, 133; BGH NStZ 1999, 395, 396).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99  

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Es kann danach bei beiden Angeklagten ein strafbefreiender Rücktritt gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB, für den unter bestimmten Voraussetzungen auch bloßes Untätigbleiben genügen kann (vgl. BGHSt 32, 133, 134/135), nicht ausgeschlossen werden.
mehr
  • BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96  
    Bei der Strafzumessung wegen Verbrechensverabredung müssen vor allem das in der Verabredung selbst enthaltene Bedrohungspotential und das Ausmaß, in dem die Verabredung bereits durch abredegemäßes Verhalten der Beteiligten "aktiviert" worden ist, berücksichtigt werden; ebenso ist zu beachten, wie nahe die zu ihrer Erfüllung vorgenommenen Ausführungsakte dem Stadium des Tatbeginns gekommen sind (BGH NStZ 1989, 571; vgl. auch BGHSt 32, 133, 136 f. und Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 30 Rdn. 42).
  • BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95  
    Die Strafaussprüche hätten aber auch deswegen nicht aufrechterhalten werden können, weil die Strafzumessungserwägungen nicht eindeutig erkennen lassen, ob der Tatrichter bedacht hat, daß ein minder schwerer Fall i.S.d. § 250 Abs. 2 StGB bereits deswegen bejaht werden kann, weil eine Tat lediglich i.S.d. § 30 Abs. 2 StGB verabredet worden ist (vgl. BGHSt 32, 133, 136; BGH NStZ 1986, 453 ).
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 3 Ss 16/01  

    Versuchte Anstiftung, Versuch, freiwilliger Rücktritt, Beweisantrag,

    Konnte der Angeklagte aber davon ausgehen, dass ohne Leistung der Anzahlung kein Verbrechen zum Nachteil seiner Ehefrau durchgeführt werden würde, so ist er hier allein dadurch strafbefreiend von dem Versuch der Anstiftung zurückgetreten, dass er dem mit dem Zeugen A.K. verabredeten weiteren Treffen zur Geldübergabe fern blieb (vgl. BGH GA 1974, 243; BGHSt 18, 116; BGHSt 32, 133, 134; BGH StV 1984, 70; BGHR StGB § 31 Abs. 1 Verhindern 1).
  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11  

    Strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der besonders schweren

    Ist dem Beteiligten dies im Zeitpunkt der Verweigerung oder des Abbruchs seiner Tatbeteiligung bekannt und handelt er dabei freiwillig, liegen damit die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169; Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134f.; Fischer, 58. Aufl., § 24 Rn. 40; Kudlich/Schuhr in SSW-StGB § 24 Rn. 57; Lilie/Albrecht in LK-StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 400 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 185/95  
    Ging die Angeklagte letztlich davon aus, ohne ihr weiteres Zutun würde mit einer Tatausführung nicht begonnen, kann schon im Unterlassen jedes weiteren Tatbeitrages und der damit verbundenen Vorstellung, die Ausführung der Tat sei so unmöglich, ein auf Verhinderung der Tat gerichtetes gleichwertiges Unterlassen liegen (vgl. BGHR StGB § 30 Beteiligung 1 mit Hinweis auf BGHSt 32, 133, 135).
  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90  
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  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93  
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  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 84/90  
  • BGH, 25.11.1986 - 4 StR 631/86  
  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 348/90  
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