Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76 |
Nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft
Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2 FreihEntzG
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 62, 317
- NJW 1982, 536
Wird zitiert von ... (32)
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Freiheitsentziehung ohne richterliche …
Der Beschwerdeführer ist nicht lediglich in dem zur Durchführung der Abschiebung unvermeidlichen Maße in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, sondern vor dem Vollzug der Abschiebung von 16.00 Uhr bis gegen 3.00 Uhr des folgenden Tages gegen seinen Willen in einen Haftraum eingeschlossen worden (vgl. § 2 Abs. 1 FEVG; vgl. zur Abgrenzung BVerwGE 62, 317 ; 62, 325 ).Der Senat lässt offen, ob eine auch diesen Eingriff umfassende Rechtsgrundlage in § 49 AuslG, der allgemeinen Regelung über die Abschiebung als Vollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung der Ausreisepflicht, oder in § 57 AuslG, der freilich von der vorherigen richterlichen Anordnung einer Inhaftnahme zur Vorbereitung oder Sicherung einer Abschiebung als Regel ausgeht (vgl. dazu BVerwGE 62, 317 ;… BGH, NJW 1993, S. 3069 ;… OLG Frankfurt/Main, NVwZ 1998, S. 213 ;… Remmel, in: GK-AuslR, § 57 AuslG Rn. 31), oder - wie das Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung gemeint hat - in der dem allgemeinen Polizeirecht angehörenden Vorschrift des § 18 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes - NGefAG - in der Fassung vom 20. Februar 1998 (GVBl S. 101) gefunden werden kann.
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Zum Rechtsschutz bei Abschiebungshaft
Eingriffe in die körperliche Bewegungsfreiheit, mit denen der Staat auf festgestelltes, begründeterweise vermutetes oder zu besorgendes rechtswidriges Verhalten des Einzelnen reagiert, berühren den davon Betroffenen, auch wenn sie nicht mit einer strafrechtlichen Unwerterklärung verbunden sind, im Kern seiner Persönlichkeit (vgl. auch BVerwGE 62, 317 [322]). - KG, 31.12.2003 - 25 W 62/03
Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellungsinteresse der Ausländerbehörde nach …
Es entspricht der sinnvollen Ordnung der Rechtswege, dass über einen einheitlichen Lebenssachverhalt möglichst nur in einem Rechtsweg entscheiden wird (so ausdrücklich BVerwGE 62, 317 ff, 320 f; Senat mit Beschluss vom 22. März 2002 - 25 W 218/01 - KG-Report 2003, 174 ff), wobei selbst dann der Anwendungsbereich des § 13 Abs. 2 FEVG eröffnet ist, wenn bei dem bereits von dem Betroffenen angerufenen Gericht die nachträgliche Feststellung einer Maßnahme, die sich erledigt hat, ohne dass eine richterliche Entscheidung herbeigeführt worden ist, beantragt wird (vgl. Senat mit Beschluss vom 7. November 2003 - 25 W 172/02 - , dem der Fall zugrundelag, dass der Betroffene mit seinem Rechtsschutz-begehren erreichen wollte, dass ein Haftantrag von der Behörde gestellt wird, um überprüfen zu lassen, ob Haftgründe vorliegen).Es besteht daher für die Ausländerbehörde nach dem für sie maßgeblichen bundeseinheitlichen Ausländerrecht keine Ermächtigung, selbst ohne richterliche Vorabanordnung Maßnahmen zur Durchsetzung von Abschiebehaft zu treffen (BVerwGE 62, 317ff, 320 f; BGH NJW 1993, 3069, 3070; KG, Beschluss vom 22. März 2002 - 25 W 218/01 -, KG-Report 2003, 174, 176; KG FGPrax 2001, 40; PfzOLG Zweibrücken, Urteil vom 14. Dezember 2001, - 1 Ss 227/01 - ,NStZ 2002, 256 ff).
Mithin ist die Ausländerbehörde auch nicht ermächtigt, einen Ausländer zur Vorführung vor den Abschiebungshaftrichter festzunehmen (BVerwGE 62, 317 ff).
- BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und …
Jedenfalls muss die Unterbringung einer Person gegen ihren Willen in einem Haftraum als Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 2 GG angesehen werden (vgl. BGHZ 82, 261 und BVerwGE 62, 317 ).Dabei stellt der Einschluss in Zellen den typischen Fall der hoheitlichen Freiheitsentziehung dar, den das Grundgesetz unter die besonderen Voraussetzungen des Art. 104 Abs. 2 GG stellen wollte (vgl. BVerwGE 62, 317 ).
- BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach …
Schließlich hat auch das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Durchführung einer Abschiebung entschieden, es entspreche im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einer sinnvollen Ordnung der Rechtswege, dass über einen einheitlichen Lebenssachverhalt möglichst nur in einem Rechtsweg entschieden werde (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 C 93/76 -, NJW 1982, S. 536 f.). - BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und …
Jedenfalls muss die Unterbringung einer Person gegen ihren Willen in einem Haftraum als Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 2 GG angesehen werden (vgl. BGHZ 82, 261 und BVerwGE 62, 317 ).Dabei stellt der Einschluss in Zellen den typischen Fall der hoheitlichen Freiheitsentziehung dar, den das Grundgesetz unter die besonderen Voraussetzungen des Art. 104 Abs. 2 GG stellen wollte (vgl. BVerwGE 62, 317 ).
- KG, 24.04.2002 - 25 W 218/01 Wenn eine Person gegen ihren Willen in einem Haftraum untergebracht wird und sich der Abschiebevorgang über viele Stunden erstreckt, liegt jedenfalls eine Freiheitsentziehung im Sinne von § 2 Abs. 1 FEVG vor (BVerwGE 62, 317, 318; BVerwG NJW 1982, 536 ff.;… Marschner, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl. 2001, zu F § 2 FEVG, Rn. 1 - 4 mit weiteren Nachweisen).
Es sprechen auch durchgreifende Gründe der Prozessökonomie für den in der Vorschrift des § 13 Abs. 2 FEVG enthaltenen Ausschluss des an sich gegen solche Maßnahmen eröffneten Verwaltungsrechtsweges und die ausnahmsweise Übertragung der Rechtmäßigkeitskontrolle insgesamt auf den Haftrichter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, obwohl dieser an sich nur mit Wirkung für die Zukunft eine gerichtliche Haftanordnung trifft, ohne zu prüfen, ob und inwieweit eine vorangegangene Verwaltungsmaßnahme rechtmäßig war (BVerwGE 62, 317,321 ff.; insoweit KG OLGZ 82, 423, 427 kritisch zur Anwendung dieser "systeminadäquaten Rechtswegregelung" auf den Fall, dass sich der Betroffene schon bei erstmaliger Anrufung des Gerichts wieder in Freiheit befindet).
Soweit die oben erwähnten obergerichtlichen Entscheidungen vor allem die eingeschränkten Eingriffsbefugnisse der Ausländerbehörde betonen - zuletzt der vom Betroffenenvertreter zum Beleg für seine weitergehende Auffassung angeführte Beschluss des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 14. Dezember 2001 in einer Strafsache (1 Ss 227/01) - würdigen sie aus Sicht des Senates nicht abschließend, dass sowohl das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 62, 317, 320) als auch der BGH (NJW 1993, 3069, 3070) durchaus die Möglichkeit einer Festnahme auf der Grundlage von landesrechtlichen Vorschriften des Polizeirechts offengelassen haben, wie sie im Schrifttum von WeIte befürwortet wird (DÖV 1989, 114 ff.;… derselbe in Jakober, Aktuelles Ausländerrecht, Stand Dezember 2000, zu A 1.1.1 Rn. 6).
- OVG Niedersachsen, 21.11.2003 - 11 PA 345/03
Polizeiliche Ingewahrsamnahme; Freiheitsentziehung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; …
Das in § 19 Abs. 4 NGefAG vorgesehene Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist für die Prüfung der Zulässigkeit einer polizeilichen freiheitsentziehenden Verwaltungsmaßnahme (hier: präventive Ingewahrsamnahme) durchaus geeignet (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.6.1981, BVerwGE 62, 317, u. Beschl. v. 8.1.1988, NJW 1989, 1048).Es entspricht einer sinnvollen Ordnung der Rechtswege, dass verschiedene Gerichte nicht aufgrund des selben Sachverhalts über die selbe Rechtsfrage befinden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.6.1981, a.a.O.;… Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Komm., § 40 Rdnr. 621).
- OLG Braunschweig, 04.02.2004 - 6 W 32/03
Vorläufiges Festnahmerecht der Ausländerbehörde vor Abschiebungshaft
Denn der polizeilichen Festnahmeanzeige kann insoweit eindeutig entnommen werden, dass die Festnahme für die Antragstellerin erfolgt war, also auf Bundes- und nicht auf Landesrecht beruhte (vgl. ergänzend BVerwG NJW 1982, 536;… Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., § 13 FEVG, Rdnr.4).Es gibt keinen der Abschiebehaft vorgelagerten Freiheitsentzug durch die Verwaltungsbehörde (BVerwG NJW 1982, 536; BGH NJW 1993, 3069; OLG Frankfurt InfAuslR 1995, 361; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 256;… Marschner/Volckart, a.a.O., F § 13 Rdnr.2).
- BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK
Anders als in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 C 39.75 und BVerwG 1 C 93.76 (BVerwGE 62, 317), die der Senat ebenfalls durch Urteile vorn 23. Juni 1981 entscheiden hat, ist § 13 Abs. 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956 (BGBl. I S. 599) - FEVG - hier nicht anwendbar. - BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für …
- BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93
Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen - …
- OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die …
- OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
Kosten der Abschiebung; Abschiebungshaft; Abschiebungskosten; …
- OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Strafverfahren, Festnahme, Polizei, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 18 B 1088/06
Abschiebungshaft Haftantrag Entlassung Verwaltungsrechtsweg Rechtsweg
- OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
Polizeigewahrsam vor Abschiebehaft
- OLG Celle, 25.11.2004 - 16 W 136/04
Rechtswidrigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme eines abzuschiebenden …
- OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06
Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine …
- BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 85.80
Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 3 O 161/08
Rechtsweg für die Entscheidung über eine auf landesrechtliche Vorschriften …
- OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
Feststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Haftbedingungen, …
- LG Cottbus, 16.02.2005 - 7 T 497/04
Abschiebungshaft, Haftbefehl, Zustellung, Minderjährige, Anhörung, sofortige …
- OLG Celle, 02.06.2008 - 22 W 23/08
D (A), Abschiebungshaft, Ausländerbehörde, Festnahme, Haftbefehl, einstweilige …
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 2 Wx 129/06
D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Landgericht, Anhörung, Verzicht, …
- VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02
Kostenbescheid für eine Ingewahrsamnahme anlässlich einer Versammlung; Gebühren; …
- VG Münster, 05.01.2010 - 8 L 650/09
Freiheitsentziehung Rechtsweg Verwaltungsrechtsweg öffentlichrechtliche …
- LG Aurich, 17.10.2005 - 1 T 323/05
Ausländerrecht: Richtervorbehalt bei Verwahrung des Betroffenen im Haftraum des …
- LG Magdeburg, 27.06.2001 - 3 T 528/01
- LG Berlin, 14.08.2002 - 28 T 192/02
D (A), Abschiebungshaft, Strafhaft, Übernahmeersuchen, Freiheitsentziehung, …
- LG Neuruppin, 01.11.2006 - 5 T 391/06
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Feststellungsantrag, Beschwerde, …
- LG Stendal, 05.04.2007 - 25 T 44/07
D (A), Festnahme, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Polizei, Haftbefehl, …
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