Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89   

Nachträgliches Halteverbot

§ 25 LVwVG, § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG, Wegfahrgebot, Wirksamkeit, § 8 Abs. 1 PolG;

§ 8 Abs. 2 PolG, § 81 Abs. 1 PolG aF, Ermessen, § 40 VwVfG, Nachschaupflicht;

§ 113 Abs. 3 VwGO

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Landesrecht Baden-Württemberg (Leitsatz)

    § 8 Abs 1 PolG BW, § 8 Abs 2 PolG BW, § 81 Abs 1 PolG BW, § 25 VwVfG BW, § 41 Abs 3 VwVfG BW, § 43 Abs 1 VwVfG BW
    Abschleppkosten bei kurzfristiger Aufstellung von Halteverbotsschildern

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)

    Verkehrszeichen Allgemeinverfügung; Bekanntgabe Wirksamkeit; Kraftfahrzeug Fahrzeug Abschleppen; Zustandsstörer; Abschleppkosten; Ersatzvornahme; Unmittelbare Ausführung; Kostenersatz Ermessen; Verhältnismäßigkeit; Halteverbotsschild

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die Änderung des Streitwertes bei übereinstimmender Erledigungserklärung" von RiLG Dr. Dr. Andrik Abramenko, original erschienen in: Rpfleger 2005, 15 - 16.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 41, 308 (Ls.)
  • NJW 1991, 1698
  • DÖV 1991, 163
  • VBlBW 1991, 110
  • NVwZ 1991, 806



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Wird zitiert von ... (19)  

  • VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96  

    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor Wirksamwerden des

    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht unter ausdrücklicher Abkehr von der gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 17. September 1990, NJW 1991, 1698) die Ansicht vertreten, dem Verkehrsteilnehmer obliege grundsätzlich die Pflicht, sich über die Zulässigkeit seines Verkehrsverhaltens zu vergewissern.

    Zwar ist im allgemeinen das Handlungsermessen der zuständigen Behörde bei der Frage, ob Kostenerstattung nach § 8 Abs. 2 HSOG verlangt wird, auf die Erhebung der entstandenen Kosten verdichtet (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 (1699); Hess. VGH, Urteil vom 30. Mai 1994 - 11 UE 1684/92 -, NVwZ-RR 1995, 29).

    Von diesem Grundsatz ausgehend ist allerdings - jedenfalls für großstädtische Bereiche - anerkannt, daß das Vertrauen des Verkehrsteilnehmers in das Gleichbleiben verkehrsregelnder Maßnahmen für den ruhenden Verkehr nicht uneingeschränkt geschützt ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990, a. a. O.; OVG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 1994 - Bf VII 14/94 -, DÖV 1995, 783; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 1995 - 5 A 2092/93 -, NVwZ-RR 1996, 59).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 1 S 2967/90  

    Abschleppkosten - Parken im Halteverbot - kein Vertrauensschutz bei

    Wird das unter solchen Umständen geparkte Fahrzeug nach Wirksamwerden des Verkehrszeichens im Wege rechtmäßiger unmittelbarer Ausführung abgeschleppt, handelt die Behörde ermessensfehlerfrei, wenn sie den Störer zum Ersatz der Abschleppkosten heranzieht (Weiterführung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 17.9.1990, VBlBW 1991, 110).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 17.9.1990, VBlBW 1991, 110).

    Die Entscheidung, ob ein Störer zum Ersatz der Kosten der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme herangezogen wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Polizei (Urteil des Senats vom 17.9.1990, VBlBW 1991, 110 m.w.N.).

  • VG Gießen, 09.08.1995 - 7 E 1147/94  

    Kostenerstattung für das Abschleppen eines ohne Parkschein verbotswidrig

    Dieses in dem Parkscheinautomaten zum Ausdruck kommende Halteverbot und das Wegfahrgebot stellt einen Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung dar (vgl. Hess.VGH vom 22.05.1990, 11 UE 2056/89, NVwZ-RR 1991, 28; VGH Baden-Württemberg vom 17.09.1990, 1 S 2805/89, NJW 1991, 1698; Hess.VGH vom 25.08.1987, 11 UE 904/86, NVwZ 1988, 657), welcher auch in zumindest entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar ist (vgl. BVerwG vom 07.11.1977, VII B 135.77, NJW 1978, 656; Hess.VGH vom 25.08.1987, a.a.O.).

    Die unmittelbare Ausführung ist vielmehr regelmäßig dann rechtmäßig möglich, wenn eine Störung der öffentlichen Sicherheit (die allerdings auch in einem Verstoß gegen ein Verkehrszeichen liegen kann, vgl.: Kunkel/Pausch/Prillwitz, Kommentar zum HSOG, 1991, § 8 Rdnr. 6) unaufschiebbar zu beseitigen ist; konsequenterweise fordert daher die wohl überwiegende Rechtsprechung für eine rechtmäßige unmittelbare Ausführung - anders als bei der Ersatzvornahme - eine zusätzliche Verkehrsbehinderung oder -gefährdung (vgl. BVerwG vom 14.05.1992, 3 C 3.90 = BVerwGE 90, 189 (193); Bay.VGH vom 16.12.1987, 21 B 87.01910, NVwZ 1988, 657; VGH Baden-Württemberg vom 11.06.1991, 1 S 2967/90, DVBl. 1991, 1370; VGH Baden-Württemberg vom 17.09.1990, a.a.O; VGH Baden-Württemberg vom 20.12.1979, IV A 2215/79, NJW 1981, 478; VG Würzburg vom 29.06.1988, W 2 K 88.221, NVwZ-RR 1989, 138; VG München vom 28.01.1988, M 17 K 87.6583, NVwZ 1988, 667).

    Einem derartigen Nachforschungsversuch stehen regelmäßig schon die ungewissen Erfolgsaussichten und die nicht abzusehenden weiteren Verzögerungen entgegen (vgl. BVerwG vom 06.07.1983, 7 B 182.82, MDR 1984, 255; VGH Baden-Württemberg vom 11.06.1991, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 17.09.1990, a.a.O.).

mehr
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05  

    Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen

    Eine Abweichung von dieser Regel kommt nur in Betracht, wenn von einem Fahrzeug, das - wie hier - ohne Verstoß gegen straßen- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften zum Parken abgestellt worden ist, eine Störung ausgeht, die nicht vorhersehbar war oder nicht in die Risikosphäre des Halters oder Fahrers fällt (vgl. Urteil des Senats vom 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698).

    Der Senat hat entschieden, dass das Abschleppen am zweiten Tag nach Aufstellen des Verkehrszeichens eine verhältnismäßige Kostenpflicht nicht begründen kann (vgl. Urteil vom 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 ), während er die Kostentragung bei einer Vorlaufzeit von 11 Tagen nicht beanstandet hat (vgl. Beschluss vom 19.08.2003 - 1 S 2659/02 -, VBlBW 2004, 29).

  • VGH Hessen, 30.05.1994 - 11 UE 1684/92  
    Ein Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn die Störung nicht schuldhaft verursacht worden ist (im Anschluß an VGH Mannheim, NJW 1991, 1698).

    Der VGH Mannheim hat in einem Urteil vom 17. September 1990 - 1 S 2805/89 - (NJW 1991, 1698 ) in einem nach seiner Ansicht atypischen Fall diesen Grundsatz wie folgt bekräftigt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 1 S 1120/10  

    Kostenersatzanspruch der Feuerwehr

    Ob ein Störer gemäß § 8 Abs. 2 PolG zum Kostenersatz herangezogen wird, steht - entgegen dem Wortlaut der Vorschrift - im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (Senatsurteil v. 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 f.; Wolf/Stephan/Deger, a.a.O. § 8 RdNr. 27; Würtenberger/Heckmann, a.a.O. RdNr. 804; a.A. Belz/Mußmann, a.a.O. § 8 RdNr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats entspricht es allerdings dem Zweck der Ermächtigung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, in der Regel die entstandenen Kosten vom Störer zu erheben (vgl. Senatsurt. v. 17.09.1990, a.a.O, Wolf/Stephan/Deger, § 8 RdNr. 27; Hess. VGH, Urt. v. 30.05.1994 - 11 UE 1684/92 -, NVwZ-RR 1995, 29 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08  

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    Die Argumentation des Klägers, dass Verkehrszeichen - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - nicht in Bestandskraft erwachsen könnten, weil die jeweilige - einjährige - Widerspruchsfrist nicht vor einer individuellen Betroffenheit des jeweiligen Verkehrsteilnehmers zu laufen beginne, beruht auf der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche ersichtlich noch von einer Einzelbekanntgabe von Verkehrszeichen ausgegangen war (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.1967 - VII C 18.66 -, BVerwGE 27, 181 , Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 46.78 -, BVerwGE 59, 221 ; so auch noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698; weiterhin an einer solchen festhaltend offenbar nur Nieders.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09  

    (Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten)

    Der Erlass eines Kostenbescheids setzt zwar grundsätzlich eine Ermessensentscheidung voraus (vgl. Urteil des erk. Senats vom 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 ; siehe auch Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Aufl. 2005, Rn. 804).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01  

    Parksünder dürfen von Behindertenplatz sofort abgeschleppt werden

    Bei dem Verkehrszeichen 314 i.V.m. mit dem Zusatzzeichen 1044-10 der StVO, das ausschließlich Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden das Parken an den entsprechend gekennzeichneten Stellen erlaubt, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der durch öffentliche Bekanntgabe gemäß §§ 45 Abs. 3, 41 Abs. 1 StVO i.V.m. § 110 Abs. 3 Satz 1 LVwG wirksam wird (vgl. Senat, Urteil vom 28.02.2000 - 4 L 135/99 -, NordÖR 2000, 458, 459; VGH Mannheim, Urteil vom 17.09.1990, NJW 1991, 1698; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990, NJW 1990, 2270).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 1 S 631/95  

    Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestellten Kfz -

    Das bedeutet, daß die durch das Verkehrszeichen getroffene Anordnung für den Verkehrsteilnehmer erst dann verbindlich wird, wenn er in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt und es wahrnehmen kann (vgl. Urteile des Senats vom 17.9.1990 - 1 S 2805/89 -, VBlBW 1991, 110 und vom 11.6.1991 - 1 S 2967/90 -, VBlBW 1991, 44).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2000 - 4 L 135/99  
  • VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03  

    PKW-Abschleppkosten; Abschleppen; Ermessen; Ersatzvornahme; Kosten; PKW;

  • VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 6 K 2399/07  

    Abschleppkosten bei einer Engstelle auf der Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge

  • VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1924/93  

    Streunen eines Hundes als Gefahr: Abgrenzung von Selbstvornahme - Ersatzvornahme

  • VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09  

    Drohende Obdachlosigkeit; fristlos gekündigte Erntehelfer; unmittelbare

  • VG Leipzig, 02.08.1996 - 1 K 571/94  
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 3146/08  
  • VG Saarlouis, 28.05.2008 - 6 K 936/07  

    Vollstreckung der Beseitigung von Störungshandlungen(hier: Parken in einer

  • VG Saarlouis, 06.07.2000 - 6 K 294/98  

    Zum berechtigten Abschleppen eines auf einem Behindertenparkplatz geparkten PKW

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