Rechtsprechung
| BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97 |
Nicht abgeholtes Einschreiben
§ 130 BGB, zu den Voraussetzungen einer Zugangsfiktion wegen Zugangsvereitelung durch den Empfänger eines Schreibens (§ 242 BGB): nur, wenn der Absender seinerseits alles getan hat, um den späteren Zugang nach Nichtabholung sicherzustellen
Volltextveröffentlichungen (12)
- Alpmann Schmidt
BGB § 130 Abs. 1 Satz 1
- webshoprecht.de
Kein Zugang eines Einschreibens mit empfangsbedürftiger Willenserklärung durch Niederlegung auf der Postanstalt trotz eingeworfener Benachrichtigung
- Prof. Dr. Lorenz
Zugang der mit nicht abgeholtem Einschreiben abgesandten Willenserklärung
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
BGB § 130 I
Nicht abgeholtes, beim Postamt hinterlegtes Einschreiben mit empfangsbedürftiger Willenserklärung - reise-recht-wiki.de
Zugang bei nicht abgeholtem Einschreiben per Post und Fragen der Zustellung und gezielt vereiteltem Zugang
- archive.org
Zugang der mit nicht abgeholtem Einschreibenabgesandten Willenserklärung
- archive.org
Zugang bei Einschreiben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt niedergelegten empfangsbedürftigen Willenserklärung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wirksamkeit einer Willenserklärung bei Zugang eines Einschreibens
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung bei Nichtabholung eines Einschreibebriefes nach Erhalt eines Benachrichtigungsscheins (Abgrenzung zu BGHZ 67, 271)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Kein Zugang eines Einschreibens mit empfangsbedürftiger Willenserklärung durch Niederlegung auf der Postanstalt trotz eingeworfener Benachrichtigung
- finanztip.de (Kurzinformation)
Zugang der Kündigung bei Mietverhältnissen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einschreiben mit Rückschein nicht zu empfehlen! (IBR 1998, 152)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 137, 205
- NJW 1998, 976
- ZIP 1998, 212
- MDR 1998, 337
- BB 1998, 289
- VersR 1998, 472
- WM 1998, 459
- IBR 1998, 152
- DB 1998, 618
- BauR 1998, 405 (Ls.)
Wird zitiert von ... (36)
- BGH, 11.07.2007 - XII ZR 164/03
Verfahrensrecht - Protokollurteil ist von allen Richtern zu unterschreiben!
Zwar vermag der (rechtzeitige) Zugang des Benachrichtigungsschreibens den Zugang des Einschreibebriefes nicht zu ersetzen (BGHZ 67, 271, 275; BGHZ 137, 205, 208).Wer aufgrund vertraglicher Beziehungen mit der Zusendung rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, muss jedoch geeignete Vorkehrungen dafür treffen, dass ihn derartige Erklärungen auch erreichen (BGH Urteil vom 18. Dezember 1970 IV ZR 52/69 VersR 1971, 262, 263;… BGHZ 67 aaO S. 278; BGH Urteil vom 27. Oktober 1982 V ZR 24/82 NJW 1983, 929, 930; BGHZ 137, 205, 208 f.; BAGE 103, 277, 288; BAG Urteil vom 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 NZA 2006, 204, 205).
Die somit gegebene Obliegenheitsverletzung der Klägerin wiegt allerdings nur dann so schwer, dass diese nach Treu und Glauben so zu behandeln ist, als sei ihr die Erklärung rechtzeitig zugegangen, wenn auch die Beklagte das ihr Zumutbare getan hat, damit ihre Erklärung den Adressaten rechtzeitig erreicht (BGHZ 137, 205, 209; BAG NZA 2006, 204, 205).
a) Grundsätzlich muss der Erklärende nach Kenntnis des gescheiterten Zugangs unverzüglich einen neuen Versuch unternehmen, die Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, dass diesem ohne Weiteres eine Kenntnisnahme des Inhalts möglich ist (BGHZ 137, 205, 209 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 18.11.2003 - 24 U 143/03
Zur Frage der fristwahrenden Kündigung eines Mietverhältnisses nach erfolglos …
Dem Fall, dass ein misslungener Übermittlungsversuch zur Wahrung der eigenen Belange erfolgreich wiederholt wird (vgl. BGH NJW 1998, 976), steht es gleich, wenn der Empfänger die Sendung - verspätet - noch innerhalb der Lagerfrist bei der Post selbst abholt.Die schriftliche Kündigungserklärung (Einschreibeübergabesendung) des Beklagten (Mieter) vom 25. September 1998, aufgegeben am 26. September 1998, ist dem Kläger zwar erst am 01. Oktober 1998 (Abholung der Sendung) und damit (förmlich) um einen Tag verspätet zugegangen, um das Mietverhältnis gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 Mietvertrag mit Ablauf des 31. März 1999 zu beenden (vgl. BGH MDR 1998, 337).
Für das Übergabe-Einschreiben bedeutet das, dass es (noch) nicht als zugegangen anzusehen ist, wenn der Empfänger postalisch darüber benachrichtigt wird, dass für ihn bei der bezeichneten Poststelle eine Sendung zur Abholung bereit liegt (BGH NJW 1998, 976).
Der Bundesgerichtshof (NJW 1998, 976) hat allerdings für einen besonderen Fall ausgesprochen, dass sich der Empfänger eines nicht abgeholten Übergabe-Einschreibens dann kein rechtsbräuchliches Verhalten vorwerfen lassen müsse, wenn der Absender den misslungenen Übermittlungsversuch nicht unverzüglich wiederholt hat.
- BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Kaufrecht - Keine Garantieübernahme ohne Einstandswillen für Beschaffenheit
Denn dieses Schreiben ist dem Beklagten nicht zugegangen, weil er die beim Postamt niedergelegte Sendung nicht abgeholt hat; da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Beklagte die Annahme grundlos verweigert oder den Zugang arglistig vereitelt hätte, muss er sich auch nicht so behandeln lassen, als ob ihm das Schreiben zugegangen wäre (vgl. Senat, Urteil vom 26. November 1997 - VIII ZR 22/97, WM 1998, 459, unter II m.w.Nachw.).
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06
Kündigung - Klagefrist
Wer auf Grund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, muss geeignete Vorkehrungen treffen, dass ihn derartige Erklärungen auch erreichen (BGH 26. November 1997 - VIII ZR 22/97 - BGHZ 137, 205, zu II 2 a der Gründe mwN). - BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00
Mietrecht - Kündigung durch eingeschriebenen Brief: Bedeutungsgehalt
Zugegangen ist eine Willenserklärung dann, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, daß dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1997 - VIII ZR 22/97 - NJW 1998, 976, 977; BAG, Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - NJW 1989, 606; BGHZ 67, 271, 275;… MünchKomm/Einsele aaO § 130 Rdn. 9;… Staudinger/Rolfs BGB - Neubearbeitung 2003 - § 542 Rdn. 29). - KG, 10.06.2010 - 8 U 11/10
Mietrecht - Zugang des Einschreibebriefes
Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei der Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (BGHZ 137, 205 = NJW 1998, 976).Andererseits kann der Erklärende nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 1998, 976), der sich der Senat anschließt, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aus seiner nicht zugegangenen Willenserklärung ihm günstige Rechtsfolgen nur ableiten, wenn er alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten erreichen konnte.
Dazu gehört in der Regel, dass er nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt, seine Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, dass diesem ohne weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist (BGH, NJW 1998, 976).
- BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99
Verbraucherrecht - Begriff "Anschrift" i.S. des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB
Zugegangen ist eine Willenserklärung, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, daß bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, daß er von ihr Kenntnis erlangen kann (st. Rspr.; vgl. BGHZ 67, 271, 275; 137, 205, 208). - OLG Brandenburg, 03.11.2004 - 9 UF 177/04
Zugang eines mit Einschreiben übersandten, bei der Poststelle niedergelegten …
Dieser Benachrichtigungsschein selbst führt aber nicht zum Zugang des mit dem Einschreiben übersandten Schreibens, da dieses nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und von ihm auch nicht zur Kenntnis genommen werden kann, bevor er es nicht selbst abholt (BGHZ 137, 205, 208 = NJW 98, 986 = LM § 130 BGB Nr. 27; BGHZ 67, 271, 275 = NJW 77, 194 = LM § 132 BGB Nr. 3;… Wendtland, in: Bamberger/Roth, BGB, 2003, § 130 Rdnr. 13).Weiß der Adressat, dass der Absender ihm eine Erklärung zusenden will, oder muss er insbesondere auf Grund bestehender vertraglicher Beziehungen mit dem Eingang eines solchen Schreibens rechnen, so muss er sich für den Fall des Nichtabholens trotz Abholbenachrichtigung so behandeln lassen, wie wenn ihm das Schreiben zur Zeit des frühestmöglichen Abholtermins zugegangen wäre (BGHZ 137, 205, 209 ff. = NJW 98, 976 = LM § 130 BGB Nr. 27; BAG, NJW 63, 554, 555).
- OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 214/00
Rechtsfolgen unrichtiger Parteibezeichnung; Kündigung des Mietvertrages gegenüber …
Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung hat derjenige, der aufgrund bestehender vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, geeignete Vorkehrungen treffen, dass ihn derartige Erklärungen auch erreichen (RGZ 110, 34, 36; BGH VersR 1971, 262, 263; BGHZ 67, 271, 278; NJW 1983, 929, 930; NJW 1998, 976).Unterlässt er diese, kann darin ein Verstoß gegen die durch den Abschluss eines Vertrages begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (BGH NJW 1998, 976).
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
Zugangsvereitelung
Wer auf Grund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, muss geeignete Vorkehrungen treffen, dass ihn derartige Erklärungen auch erreichen (BGH 26. November 1997 - VIII ZR 22/97 - BGHZ 137, 205 mwN). - BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98
Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige …
- KG, 14.05.2004 - 6 W 8/04
Krankenversicherung: Anzeigepflichtverletzung bei erheblicher Verharmlosung einer …
- OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 5 W 62/09
Vollstreckbarerklärung eines italienischen Zahlungsbefehls: Zustellung des …
- OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 616/02
Unwirksamkeit der Kündigung einer Kfz-Haftpflichtversicherungng mangels Beifügung …
- BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04
Vermögensrecht - Übergang von ehemaligem Reichsvermögen auf den Bund
- AG Hamburg-Altona, 15.12.2006 - 316 C 244/06
Nach ordnungsgemäßer Absendung einer Faxnachricht spricht der Anscheinsbeweis für …
- OLG Bamberg, 21.05.2010 - 4 W 38/10
Voraussetzungen des Vorgehens aus einer Sicherungsgrundschuld; Rechtsfolgen der …
- OLG Naumburg, 29.10.1999 - 3 WF 169/99
Kein Vorrang des vereinfachten Verfahrens vor dem Klageverfahren
- LG Krefeld, 24.11.2005 - 5 O 272/04
- OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 24 U 75/07
Sittenwidrigkeit eines anlässlich eines Hausbesuchs abgeschlossenen Vertrags bei …
- OLG Köln, 21.01.2008 - 6 W 182/07
Abmahnung mit unrichtiger Parteibezeichnung
- OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 103/05
Zugangsfiktion nach Versicherungsvertragsgesetz - erneute Zustellung nach …
- OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07
Voraussetzungen des Leistungsanspruchs aus einer Krankentagegeldversicherung
- BFH, 12.08.1998 - IV B 145/97
Zugangsvermutung; Postfach
- OLG Hamm, 01.04.2008 - 27 U 133/07
Gerichtliche Überprüfung der Wertung von Bezirksligaspielen als verloren als …
- LAG Hamm, 09.05.2006 - 1 Ta 72/06
Nachträgliche Klagezulassung; Gegenstand des Beschwerdeverfahrens; …
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10
Verfassungsbeschwerde bei nicht ordnungsgemäßer Ausschöpfung des Rechtsweges bei …
- OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1937/99
Ausübung des Kündigungsrechts aufgrund Schadensregulierung in der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 10 Sa 156/11
Unwirksame Kündigung bei fehlendem Zugang nach Niederlegung durch die Post; …
- KG, 08.11.2010 - 8 U 43/10
Mietrecht - Zum Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses
- VG Köln, 22.03.2002 - 14 L 2766/01
- KG, 28.11.2003 - 6 U 214/03
Leistungsfreiheit des Versicherers: Verzug des Versicherungsnehmers mit der …
- OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 W 41/08
Zeitpunkt des Zugangs einer Abmahnung bei Übermittlung per Telefax
- LG Berlin, 30.09.2010 - 52 O 187/10
Bei Versand einer Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein trägt der Abgemahnte …
- LG Berlin, 11.03.2008 - 15 O 545/06
Zustellung einer Abmahnung: Erforderlichkeit eines erneuten Zustellungsversuchs …
- AG Berlin-Köpenick, 31.07.2007 - 9 C 88/07
Wohnraummiete: Fingierter Zugang einer durch Einschreiben aufgegebenen …
