Rechtsprechung
   BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86   

Nicht angezündetes Benzin

§ 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher Mittäter, Ansetzen, Zurechnung

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94  

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Bei der Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, und zwar unabhängig davon, ob einzelne von ihnen ihren Tatbeitrag bereits im Vorbereitungsstadium erbracht haben (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 3).

    Bei der Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, und zwar unabhängig davon, ob einzelne von ihnen ihren Tatbeitrag bereits im Vorbereitungsstadium erbracht haben (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 22 Rdn. 55; Lackner StGB 20. Aufl. § 22 Rdn. 9).

    Eine Anrufung des Großen Senats für Strafsachen (§§ 132 Abs. 2, 138 GVG) im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93 ( BGHSt 39, 236 mit krit. Anm. Hauf NStZ 1994, 263) und des 3. Strafsenats vom 1. August 1986 - 3 StR 295/86 (BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) ist nicht geboten.

    Der 3. Strafsenat hat hierzu noch ausgeführt, der hier zur Beurteilung vorliegende Sachverhalt unterscheide sich wesentlich von der Fallgestaltung, die seiner Entscheidung (Beschluß vom 1. August 1986 - 3 StR 295/86) zugrunde gelegen habe.

  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93  

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Soll nach dem Tatplan eine Straftat von mehreren Mittätern ausgeführt werden, so treten alle Mittäter in das Versuchsstadium ein, sobald einer von ihnen zur Tatbegehung unmittelbar ansetzt ( BGHSt 36, 249 f; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; Lackner, StGB 20. Aufl. § 22 Rdn. 9 m.w.N.).

    Sein Handeln, das für ihn selbst kein Versuch war, kann daher den Angeklagten nicht als Beginn der Tatausführung zugerechnet werden (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 3).

  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03  

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

    Nach Auffassung des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 236; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) kann eine nur vermeintliche Mittäterschaft eine Zurechnung von Tatbeiträgen nicht begründen.

    Nach Auffassung des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 236; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) kann eine nur vermeintliche Mittäterschaft eine Zurechnung von Tatbeiträgen nicht begründen.

mehr
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03  

    Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber

    Wenn Bl. keinen vermögensschädigenden Irrtum erregen wollte, könnte ein den Mittätern zurechenbares unmittelbares Ansetzen zu einem versuchten Betrug fraglich sein (vgl. BGHSt 39, 236, 237 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; s. aber auch die Senatsentscheidungen in BGHSt 40, 299, 301 ff. und NStZ 2004, 110 f.).
  • OLG Hamm, 17.08.2005 - 20 W 31/05  

    Ablehnung der beantragten Prozesskostenhilfe wegen fehlender hinreichender

    Die Handlung des Täters ist im vorliegenden Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als zum Beispiel das Ausschütten von Benzin durch einen Brandstifter (vgl. dazu etwa BGH, wistra 1987, 26).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89  

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Im Fall der Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Ausführungshandlung unmittelbar ansetzt, und zwar unabhängig davon, ob - wie der Angeklagte - einer von ihnen seinen Tatbeitrag schon im Vorbereitungsstadium erbracht hat (BGHR StGB § 22 Ansetzen 3).
  • BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94  
    Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, daß das Tun der Angeklagten eine rechtswidrige versuchte schwere Brandstiftung darstellt (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; BGH NStZ 1981, 99).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht