Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
27.11.1997
Aktenzeichen
GSZ 1/97; GSZ 2/97
Dazu im Internet

dejure.org

nicht ausgefüllte Freigabeklauseln

§ 9 AGBG (jetzt § 307 BGB <Fassung seit 1.1.02>), revolvierende Globalsicherungen: die Pflicht des Sicherungsgebers, ab einer bestimmten Übersicherung Werte freizugeben, ergibt sich ohne weiteres aus dem fiduziarischen Charakter der Sicherungsrechtsgeschäfte - bei fehlender, unbestimmter oder unangemessener Freigabeklausel gilt § 237 BGB (kein Anwendungsfall des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion, § 6 AGBG, jetzt § 306 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

lexetius.com

Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei Globalsicherungen

ibr-online

Bürgschaft - Freigabeanspruch bei sittenwidriger Übersicherung

FIS Money Advice

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Alpmann Schmidt

AGBG § 6 Abs. 2,§ 9; BGB § 138 Abs. 1, § 237 Satz 1, § 398, § 930

uni-sb.de

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judicialis

Fundstellen
BGHZ 137, 212
NJW 1998, 671
MDR 1998, 550
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