Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
27.11.1997
Aktenzeichen
GSZ 1/97; GSZ 2/97
Dazu im Internet
dejure.org
nicht ausgefüllte Freigabeklauseln
§ 9 AGBG (jetzt § 307 BGB <Fassung seit 1.1.02>), revolvierende Globalsicherungen: die Pflicht des Sicherungsgebers, ab einer bestimmten Übersicherung Werte freizugeben, ergibt sich ohne weiteres aus dem fiduziarischen Charakter der Sicherungsrechtsgeschäfte - bei fehlender, unbestimmter oder unangemessener Freigabeklausel gilt § 237 BGB (kein Anwendungsfall des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion, § 6 AGBG, jetzt § 306 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
lexetius.com
Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei Globalsicherungen
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Fundstellen
BGHZ 137, 212
NJW 1998, 671
MDR 1998, 550
NJW 1998, 671
MDR 1998, 550
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