Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91   

Nicht berücksichtigte Gehaltsmitteilungen

§§ 307 Abs. 2, 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Teilanerkenntnis im Vorverfahren bleibt auch bei späterer streitiger Verhandlung wirksam, zu den Voraussetzungen eines beachtlichen Widerrufs des Anerkenntnisses, § 582 ZPO, § 323 Abs. 2 ZPO, § 242 BGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    ZPO § 307 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 307 Abs. 2
    Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fortwirkung eines Anerkenntnisses

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 1717
  • BB 1993, 1174
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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99  

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Ob - bei Dauerschuldverhältnissen - auch ein nachträglich entstandener Abänderungsgrund im Sinne des § 323 ZPO einen Widerruf ermöglicht, wie es in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten wird (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 721, 724; Hamburg FamRZ 1984, 706; wohl auch München FamRZ 1992, 698; Bamberg FamRZ 1993, 1093; Schleswig FamRZ 1994, 766; Koblenz FamRZ 1998, 915, 916; Staudigl FamRZ 1980, 221; Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. vor § 306 Rdn. 6; Stein/Jonas/Leipold aaO § 307 Rdn. 43; Musielak ZPO 2. Aufl. § 307 Rdn. 14; einschränkend Karlsruhe FamRZ 1989, 645), hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Senatsurteile BGHZ 80, aaO S. 397 und vom 17. März 1993 - XII ZR 256/91 - NJW 1993, 1717, 1719).

    Denn der allgemeine Verurteilungsantrag reicht hierzu grundsätzlich aus (Senatsurteile BGHZ 107 aaO, S. 147; vom 17. März 1993 aaO 1718; BGHZ 10, 333, 338).

    Letzteres ist deshalb erforderlich, weil die Geltendmachung von Abänderungsgründen auch in Fällen dieser Art nicht weitergehen kann als im Falle einer Abänderungsklage selbst (vgl. Senatsurteil vom 17. März 1993 aaO 1719).

    Daß hier - mangels Antrags - kein Anerkenntnisurteil ergangen ist, hindert die Anwendung des Rechtsgedankens aus § 323 ZPO ebenfalls nicht, da der beklagte Ehemann hierdurch nicht schlechter gestellt werden kann als er stünde, wenn er ein ergangenes Anerkenntnisurteil im Rechtsmittelweg durch die Geltendmachung von Abänderungsgründen bekämpfen könnte (vgl. Senatsurteil vom 17. März 1993 aaO).

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99  

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Dies gilt nicht nur für eine Instanz, sondern für den ganzen Prozeß (Senatsurteil vom 17. März 1993 - XII ZR 256/91 - NJW 1993, 1717, 1718 m.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 63/04  

    BGB-Gesellschaft; Bereicherungsanspruch: (Un-)Wirksamkeit einer fristlosen

    Bei sukzessiver Abgabe von Prozesserklärungen soll es auf die zeitlich spätere Erklärung ankommen, soweit nicht durch die frühere Erklärung eine Bindung (zur Bindungswirkung eines Anerkenntnisses BGH NJW 1993, 1717) eingetreten ist (Thomas-Putzo § 84 ZPO Rn. 3; Musielak-Weth § 84 ZPO Rn. 4); bei gleichzeitiger Abgabe widersprechender Erklärungen sollen diese entweder unwirksam sein (Thomas-Putzo § 84 ZPO Rn. 3; Musielak-Weth § 84 ZPO Rn. 4) oder durch das Gericht frei gewürdigt werden können (Baumbach-Lauterbach-Hartmann § 84 ZPO Rn. 4).
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  • OLG Köln, 30.01.2002 - 11 U 71/01  

    Autorecht; Verfahrensrecht; Berechnung der Gebrauchsvorteile bei Wandlung des

    Ein im schriftlichen Vorverfahren abgegebenes Anerkenntnis behält seine Wirkung auch dann, wenn der Kläger kein Anerkenntnisurteil erwirkt und wenn streitig verhandelt wird (BGH, NJW 1993, 1717, 1718).
  • OLG Zweibrücken, 04.02.2002 - 2 WF 8/02  

    Kosten des Rechtsstreits im Fall eines nur zur Teilleistung bereiten

    Solange sich - wie hier - aus dem Sachantrag des Klägers ergibt, dass er an seinem Begehren auf Verurteilung des Beklagten festhält, ist der Beklagte seinem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen (vgl. MünchKomm aaO § 307, Rdnr. 23 f m.w.N., insbesondere auf BGHZ 107, 142 [147] und BGH NJW 1993, 1717 [1718]).
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2003 - 1 U 520/02  

    Angemessene Vergütung und Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen

    Folglich muss das Anerkenntnis während der gesamten Verfahrensdauer berücksichtigt und zur Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung gemacht werden (BGH NJW 1993, 1717 f.).
  • OLG Bamberg, 15.03.1995 - 2 WF 12/95  

    Sofortiges Anerkenntnis nach Anzeige der Verteidigungsabsicht

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  • OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99  
    Seine Wirkung hat das Anerkenntnis nicht dadurch verloren, dass die Klägerin nicht sogleich ein Teilanerkenntnisurteil erwirkte, sie im Gegenteil später sogar ein klageabweisendes Prozessurteil erhalten hat (eingehend BGH NJW 1993, 1717 m.w.N.).
  • KG, 16.03.2006 - 19 UF 24/05  

    Abänderung eines Kindesunterhaltsvergleichs; Bestreiten mit Nichtwissen bei

    Ein Widerruf des Anerkenntnisses kommt daher nur dann in Betracht, wenn der Abänderungsgrund nach Abgabe des Anerkenntnisses eingetreten ist (siehe BGH, NJW 1993, 1717, 1719; 2002, 436, 438).
  • OLG Bamberg, 23.06.1993 - 8 U 21/93  

    Unwirksamkeit einer in den AGB eines Kreditkartenunternehmens enthaltenen Klausel

    Die Klägerin kann bereits deshalb nicht gemäß Ziffer 6 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Beklagten über den anerkannten Betrag in Höhe von 100,-- DM hinaus (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. März 1993 - XII ZR 256/91 -) Zahlung der geforderten 8.733,30 DM als Ausgleich für die am 1. September 1991 mit der Mitgliedskarte der Beklagten getätigten Umsätze verlangen, weil die in dieser Klausel enthaltenen Bestimmungen einer Inhaltskontrolle gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG nicht standhalten.
  • OLG Schleswig, 10.01.2001 - 6 W 44/00  

    Sofortiges Anerkenntnis - Wettbewerbsprozeß - nach Abmahnung innerhalb

  • OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11  

    Anerkenntnis

  • OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98  
  • BFH, 12.04.2000 - IV B 84/99  

    Jahr

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2001 - 4 U 70/01  

    Voraussetzungen eines Verzichtsurteils

  • LG Siegen, 24.02.2006 - 2 O 604/04  
  • OLG Naumburg, 18.06.2009 - 2 U 34/09  
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