Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
13.09.2001
Aktenzeichen
1 StR 378/01
Dazu im Internet

dejure.org

nicht eingeführte Krankenakten

§ 337 StPO, Urteil beruht nicht auf einer Verletzung von § 261 StPO, wenn die außerhalb der Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnis nur als weiteres Indiz für eine bereits gewonne Überzeugung herangezogen wird

HRR Strafrecht

§ 261 StPO; § 337 StPO

Beweiswürdigung; Beruhen; Inbegriff der Hauptverhandlung (Einführung in die Hauptverhandlung)

bundesgerichtshof.de

judicialis

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