Gesetzesstand: 19. August 2008
Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
nicht eingeführte Krankenakten
§ 337 StPO, Urteil beruht nicht auf einer Verletzung von § 261 StPO, wenn die außerhalb der Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnis nur als weiteres Indiz für eine bereits gewonne Überzeugung herangezogen wird
HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 337 StPO
Beweiswürdigung; Beruhen; Inbegriff der Hauptverhandlung (Einführung in die Hauptverhandlung)